Zweibrücken
Keine Videokameras am Busbahnhof: Datenschutz wiegt schwerer
Im März vergangenen Jahres beantragte die CDU-Stadtratsfraktion, dass die Stadt prüft, ob eine Videoüberwachung am Busbahnhof hilft, Straftaten zu verhindern. Der Antrag wurde angenommen. Vorangegangen waren zwei Gewalttaten in der Maxstraße und am Alexanderplatz, bei denen zwei Männer durch Stiche schwer verletzt wurden.
Die Verwaltung kam dem Prüfauftrag nach und hielt Rücksprache mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz, wie Stadtsprecher Jens John jetzt auf Anfrage sagte. Der Datenschützer habe große Bedenken geäußert. Grundsätzlich sei eine Videoüberwachung laut Landesdatenschutzgesetz zulässig, wenn diese „zur Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse erforderlich ist und keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass überwiegend schutzwürdige Interessen der betroffenen Personen entgegenstehen“, wie es im Gesetz heißt.
Hohes Risiko für Recht und Freiheit
Die Videoüberwachung des Alexanderplatzes mit dem Busbahnhof stelle bei Berücksichtigung des zeitlichen Umfangs – 24 Stunden täglich, an sieben Tagen in der Woche – und der erforderlichen Anzahl der Kameras ein hohes Risiko dar für die Rechte und Freiheiten von Personen, die sich in dem genannten Bereich aufhalten oder diesen durchqueren.
John zitiert den Datenschutzbeauftragten: „Die Videoüberwachung des genannten Bereichs würde einer Verhältnismäßigkeitsprüfung nicht standhalten.“ Wegen der relativ geringen Anzahl an polizeilich relevanten Vorfällen am Busbahnhof und auf dem Alexanderplatz wäre der Eingriff in die Grundrechte unverhältnismäßig.