Zweibrücken
Investor will Straße sperren: Zweibrücken kein Einzelfall
Dass ein Investor eine Privatstraße ersteigert und sie den Anwohnern dann teurer verkaufen will, gibt es immer wieder mal. Ganz ähnlich wie jetzt nahe der Zweibrücker Oselbachstraße hat sich ein Fall in Schleswig-Holstein abgespielt. Der wurde vor allem deshalb deutschlandweit bekannt, weil das ARD-Satiremagazin „Extra3“ in seiner Reihe „Realer Irrsinn“ darüber berichtete. Wie in Zweibrücken hat ein Investor in Oststeinbek direkt bei Hamburg eine Privatstraße ersteigert und damit gedroht, sie zu sperren, falls die Anwohner sie nicht für 80.000 bis 100.000 Euro zurückkaufen. Der neue Besitzer hatte den Anwohnern auch verboten, die Stichstraße vor ihren Häusern zu betreten, und die Zufahrt mit Betonringen versperrt.
Auch der Zweibrücker Fall hat sofort Wellen geschlagen, nachdem die RHEINPFALZ darüber berichtet hatte. „Hier war am Donnerstag ein riesiger Presseauflauf, das hätte ich nicht für möglich gehalten,“ sagte am Freitag Paul Schatke – einer von rund 30 betroffenen Anliegern des privaten Teils der Siebenpfeifferstraße. „Ich kam mir vor wie die Pressestelle der Siebenpfeifferstraße und habe an diesem Tag fast nichts anderes gemacht.“ Eine Reporterin des Südwestrundfunks hatte noch am gleichen Tag ein Interview mit Schatke geführt, nachdem sie aus der RHEINPFALZ von der angedrohten Straßensperrung erfahren hatte.
Treffen mit Anwalt für Dienstag geplant
Für Dienstag habe sich ein Reporter-Team des Fernsehsenders Sat1 bei seinem Nachbarn angemeldet, sagt Schatke. Für Dienstag ist auch ein Treffen vor Ort mit möglichst vielen betroffenen Anliegern und dem Zweibrücker Rechtsanwalt Sebastian Pick geplant, der dem Investor aus dem Hunsrück bereits einen Brief geschrieben habe. Die Anwohner hoffen auf eine gütliche Einigung, sind aber auch bereit, vor Gericht zu ziehen.
Mut machen dürfte den Anwohnern, wie der Fall in Schleswig-Holstein ausgegangen ist. Der Besitzer der Zufahrten dürfe diese weder blockieren noch Geld von den Anwohnern für deren Nutzung verlangen, berichtete das Hamburger Abendblatt im Oktober 2021 und zitierte aus einem Urteil des Oberlandesgerichts: „Der Eigentümer darf die Nutzung seines Weges durch die anliegenden Grundstückseigentümer nicht behindern, wenn deren Grundstücke im Übrigen keine direkte Anbindung an einen öffentlichen Weg haben.“ Die Anwohner hätten ein sogenanntes Notwegerecht an dem Straßengrundstück. Der Investor hatte die Straße laut Hamburger Abendblatt für 6000 Euro gekauft und von jedem Anwohner bis zu 10.000 Euro gefordert. Allerdings hatte der Rechtsstreit die Anwohner 100.000 Euro an Anwalts- und Prozessgebühren gekostet, wie das Abendblatt schrieb. Dieses Geld möchten sie von der Gemeinde zurückhaben. Wie dieser Folgestreit ausging, war über Karfreitag nicht zu erfahren.