Zweibrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Investor ersteigert Straße und droht Anwohnern mit Sperrung

Paul Schatke und Brit Schubotz an der Zufahrt zu ihren Häusern.
Paul Schatke und Brit Schubotz an der Zufahrt zu ihren Häusern.

Ein Investor hat eine kleine Straße in der Nähe der Oselbachstraße ersteigert. Nun will er sie zu Geld machen. Die Anwohner sind entsetzt. Und sie machen sich große Sorgen.

Für die Anlieger der Siebenpfeifferstraße 23 bis 43 klingt es wie ein verspäteter Aprilscherz: Ein Fremder hat die Straße an ihren Häusern ersteigert, und nun fordert der neue Eigentümer sie auf, ihm ein gutes Angebot zu machen, damit sie ihre Straße wieder benutzen dürfen. Ansonsten drohe die Sperrung. Die Siebenpfeifferstraße zweigt von der Oselbachstraße ab. Sie liegt etwas unterhalb der Gaststätte „Pfälzer Hof“ und führt nach Ixheim. In dem hier beschrieben Fall geht es um ein kleines zusätzlich abzweigendes Stück, das die Oselbachstraße und die Siebenpfeifferstraße zu einem Rechteck ergänzt.

In dem Brief mit Datum vom 3. April, den die Anlieger im Briefkasten fanden, steht: „... seit 21. Juli 2022 bin ich der neue Eigentümer der Siebenpfeiffer Straße Flurstück 1588/11, die Sie alle als Anwohner nutzen, um zu Ihren Grundstücken oder zu den Parkplätzen an der Straße zu gelangen. Da keine Wege- bzw. Überfahrtsrechte für Ihre Grundstücke im Grundbuch eingetragen sind, biete ich Ihnen an, Ihre Straße von mir abzukaufen. ...“

Besitzer droht, die Straße zu sperren

Weiter heißt es dort, die Anlieger sollten sich zu einer Anwohnergemeinschaft zusammenschließen. Er – der neue Eigentümer aus Rheinböllen – freue sich auf Angebote, die man ihm gerne per Mail zukommen lassen könne. Sollten bis 3. Mai keine Angebote vorliegen, sehe er sich gezwungen, die Straße zu sperren.

Einer der betroffenen Anlieger ist Paul Schatke. Seinen Worten zufolge reicht der Ursprung des Dilemmas bis in die 90er Jahre zurück. Damals habe die mittlerweile nicht mehr existierende Baufirma Kalweit die Grundstücke erworben und darauf Häuser gebaut. Ebenso sei ein rund 100 Meter langes Straßenstück gebaut worden, das jedoch nie an die Stadt überging, sondern bis heute den Status einer Privatstraße habe. Die Häuser, die ursprünglich für hier stationierte Amerikaner gebaut wurden, seien nach deren Abzug privat verkauft worden. Der Versuch, die Privatstraße an die Stadt abzutreten, sei immer wieder gescheitert. Obwohl ein von Kalweit beauftragtes Ingenieurbüro bestätigt habe, dass auch das darunter liegende Kanalsystem in Ordnung sei, sei die Stadt nicht zur Übernahme bereit gewesen. Die Stadt habe die Privatstraße noch nicht einmal geschenkt haben wollen.

Der frühere Besitzer wollte die Straße loswerden

Doch der ehemalige Bauträger wollte die Privatstraße, die keiner haben wollte, loswerden und habe schließlich darauf verzichtet. „Am Dienstag habe ich erfahren, dass sich bei einem Verzicht – wie in diesem Fall – praktisch jeder die Straße unter den Nagel reißen kann, wenn nicht der Fiskus sagt, dass er sie haben will“, so Schatke. Es habe zwischendurch einen Interimsbesitzer gegeben, der einigen betroffenen Anliegern in Flyern angeboten habe, dass sie ihre eigene Straße kaufen könnten, was ja eigentlich keiner will. Anscheinend hat nicht jeder Anlieger jenen Flyer erhalten.

Kurios verlief Schatkes Erfahrung auf dem Grundbuchamt: Dort bekam er zu hören, dass sich die zuständige Mitarbeiterin gewundert habe, dass jemand aus Rheinböllen eine Straße in Zweibrücken gekauft habe. Nach einer Behörden-Odyssee mit teilweise widersprüchlichen Angaben sei nun die Entscheidung gefallen, einen Anwalt einzuschalten. „Ich habe den neuen Eigentümer am Montag persönlich angerufen und ihn gefragt, was er sich preislich so vorstellt, aber er antwortete sinngemäß nur ,mal kucken, mal kucken’“.

Haus vor 20 Jahren vom Makler gekauft

In der gleichen Bredouille wie Schatke befindet sich auch Brit Schubotz, die mit ihrem Mann vor 20 Jahren ein Haus dort kaufte. „Ich kann mich noch erinnern, dass der Makler in einem Nebensatz erwähnt hatte, dass die Straße noch dem Bauträger gehören würde, aber danach wurde gar nicht weiter darauf eingegangen. Das zweite Mal wurde das wieder zum Thema, als es mal nach einem Starkregen ein Problem mit einem überlaufenden Gully gab. Danach waren wir alle zwar etwas aufgeregt, aber dann hat sich auch wieder nichts in diese Richtung bewegt. Allerdings wurde vielen von uns bewusst, dass unsere Straße eine Privatstraße ist.“

Ärgerlich für die Anlieger des privaten Teils der Siebenpfeifferstraße sei es vor vier Jahren gewesen, als wegen einer Baustelle in Höhe des Haus Sonne der Baustellenverkehr auf Veranlassung der Stadt durch den privaten Straßenteil geleitet wurde. Wegen der vielen Baustellenfahrzeuge sei ein Gullydeckel kaputtgegangen. Die Stadt habe sich allerdings später geweigert, diesen Schaden zu ersetzen. Aber den Schadenersatz hätte man erwartet, da man ja schon seit Jahren wiederkehrende Beiträge zahle.

Anwohnerin: Weitere Privatstraßen Richtung „Fuchslöcher“

Schubotz weiter: „In den Internetportalen Immowelt oder Immobilien Scout war unsere Straße in der Rubrik ,Grundstücksversteigerungen’ zu finden. Wir wurden von Leuten aus der Umgebung angesprochen, die das auch gesehen hatten, und haben überlegt, was wir machen könnten. Und jetzt kam dieser Brief.“ Laut Schubotz gibt es im Bereich der „Fuchslöcher“ weitere Privatstraßen, denen möglicherweise ein ähnliches Schicksal bevorstehen könnte.

Die Stadt bestätigte auf Anfrage der RHEINPFALZ, dass die Straße als Privatstraße durch den Investor gebaut wurde – als private Erschließung und nicht als öffentliche Straße. Dies bedeute, die private Wohnstraße sei anzusehen wie jede andere private Grundstückszufahrt. Normalerweise würde die Straße der Eigentümergemeinschaft übertragen. „Warum das hier nicht der Fall war und ob der ehemalige Eigentümer die Fläche vielleicht den derzeitigen Eigentümern angeboten hat, entzieht sich unserer Kenntnis“, schreibt die Stadt.

Stadt hat kein Interesse, die Straße zu kaufen

Im Bebauungsplan sei das Grundstück explizit als Privatstraße ausgewiesen und für einen Teil der betroffenen Grundstücke eine Erschließungsbaulast auf dem Grundstück eingetragen. Insofern gehe die Stadt davon aus, dass der neue Eigentümer das Grundstück nicht einfach absperren kann. Die ganze Angelegenheit sei zwischen den privaten Parteien zu klären. Der Grundstückseigentümer sei auch zuständig für den Unterhalt und die Verkehrssicherung des Grundstücks, insofern habe die Stadt natürlich keinerlei Interesse solche Grundstücke zu erwerben, die ausschließlich Kosten für die Allgemeinheit verursachen würden.

Im Rahmen einer Überprüfung im vergangenen Jahr seien die Grundstücke, die ausschließlich an der selbstständigen Privatstraße liegen, aus der Beitragspflicht herausgenommen worden. Die anderen Grundstücke seien weiterhin beitragspflichtig, da sie einen Zugang zur Siebenpfeifferstraße Richtung Ixheim haben, für die auch wiederkehrende Beiträge fällig werden. Es gebe im Stadtbereich einige private Erschließungen nach diesem oder ähnlichem Modell. Die Regelungen seien jeweils privatrechtlich, teilte die Stadt mit.

Den neuen Eigentümer hat die RHEINPFALZ schriftlich um Stellungnahme gebeten. Bis Mittwochnachmittag hatten wir keine Antwort erhalten. Auch ein Telefonanruf brachte nichts.

Die Stadt sagt, die private Wohnstraße sei anzusehen wie jede andere private Grundstückszufahrt.
Die Stadt sagt, die private Wohnstraße sei anzusehen wie jede andere private Grundstückszufahrt.
Paul Schatke und Brit Schubotz mit dem Schreiben des neuen Straßenbesitzers.
Paul Schatke und Brit Schubotz mit dem Schreiben des neuen Straßenbesitzers.
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