Zweibrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Firmensitz Helexier: Püttlingen abgelehnt, jetzt soll’s nach Dubai gehen

„Helexier – Fateh Maqsaa“ stand 2021 im Mai auf einem Zettelchen, aufgeklebt auf einen Briefkasten der früheren Firma Sacom in P
»Helexier – Fateh Maqsaa« stand 2021 im Mai auf einem Zettelchen, aufgeklebt auf einen Briefkasten der früheren Firma Sacom in Püttlingen-Köllerbach.

Das Amtsgericht Saarbrücken lehnt es ab, dass die Firma Helexier ihren Hauptsitz ins Saarland verlegen kann. Helexier sagt: Das macht nichts, man habe dort dann doch nicht mehr hin gewollt. Nun sind die Vereinigten Arabischen Emirate angepeilt.

Das Amtsgericht Saarbrücken hat den Antrag des Unternehmens, das im ehemaligen Evangelischen Krankenhaus eine Privatklinik betreibt, geprüft und abgelehnt. Die Unterlagen habe es ans hiesige Amtsgericht zurückgeschickt, so der Zweibrücker Amtsgerichtsdirektor Klaus Biehl. Grund der Ablehnung sei eine negative Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer (IHK) Saar. Letztere habe Fragen gehabt, die Helexier nicht beantwortet habe.

Laut Biehl hat Helexier den Firmensitzwechsel nach Püttlingen-Köllerbach im vergangenen Jahr beim Zweibrücker Amtsgericht beantragt, dieses habe ihn akzeptiert und weitergeleitet ans zuständige Amtsgericht Saarbrücken. „Damit war die Sache für uns abgeschlossen“, so Biehl. Dass die Kollegen in Saarbrücken erst jetzt entschieden haben, hänge mit den Unterlagen für die IHK zusammen, die Helexier auch nach mehreren Aufforderungen schuldig geblieben sei.

Matthias Hafner, Pressesprecher der IHK Saarland, erklärte auf Anfrage, dass die Behörde bei Anträgen auf Firmensitzwechsel vom Amtsgericht um eine Stellungnahme gebeten werde. Um diese abgeben zu können, prüfe die IHK unter anderem, „ob das betreffende Unternehmen tatsächlich hier angekommen ist“. Ein Kriterium dafür sei, dass die betreffende Firma unter der angegebenen Adresse erreichbar ist. Bei abgelehnten Anträgen sei es meist so, dass die Firma angeforderte Unterlagen nicht liefert, so Hafner.

Hielscher: Abgabe der Unterlagen war nicht mehr nötig

So sei es auch bei Helexier gewesen, wie Firmensprecher Klaus-Dieter Hielscher auf Anfrage einräumte. Helexier habe tatsächlich vorgehabt, den Firmensitz mit dem Geschäftszweig Medical Equipment nach Püttlingen zu verlegen. Dann aber habe man sich doch anders entschieden, nämlich dafür, diese Abteilung „zurück nach Dubai zur dortigen Firma Helexier zu verlegen“, so Hielscher. Medical Equipment – der Kauf und Verkauf von medizinischer Ausstattung – sei das Kerngeschäft von Fateh Ali Ali Maqsaa, neben Alexander Jüllig Geschäftsführer von Helexier.

Hielscher argumentiert weiter, dass nach der Dubai-Entscheidung die Verlegung des Firmensitzes nach Püttlingen nicht mehr nötig gewesen sei. Die von der IHK geforderten Unterlagen habe Helexier in Folge nicht übergeben, „so dass es verständlicherweise zu dem negativen Bescheid kommen musste“. Der Unternehmenssitz der Helexier GmbH, die die Privatklinik am Himmelsberg betreibt, befinde sich nach wie vor in Heltersberg.

Püttlingen: Zettel auf einem Briefkasten

„Dann hätte der Antrag auf Firmensitzverlegung zurückgenommen werden müssen“, was bis heute nicht passiert sei, rügt der Zweibrücker Amtsrichter Klaus Biehl das Vorgehen Helexiers. Dass der Sitz nach Püttlingen verlegt werden soll, hatte Helexier im April vergangenen Jahres angekündigt. Offenbar sollte der neue Firmensitz in einem Gebäude der geschlossenen Firma Sacom Außenhandel im Stadtteil Köllerbach entstehen. Dort klebten im Mai vergangenen Jahres Din-A-4-Blätter mit der Aufschrift „Helexier“ in den Fenstern und an einem Briefkasten hing ein Zettel, auf dem „Helexier – Fateh Maqsaa“ stand.

Wie Helexier-Sprecher Hielscher weiterhin auf Anfrage sagte, wird Alexander Jüllig künftig nicht mehr 20, sondern 60 Prozent der Geschäftsanteile halten und Fateh Ali Ali Maqsaa nicht mehr 80, sondern 40 Prozent. „Diese Veränderung steht in einem ursächlichen Zusammenhang zu der Rückverlegung der Abteilung Medical Equipment nach Dubai“, so der Sprecher.

Stadt erteilt Betriebserlaubnis

Die Stadt erteilte Helexier im Herbst die Erlaubnis zum Betreiben einer Privatklinik, nachdem Helexier angeforderte Unterlagen wie baurechtliche Genehmigungen nachgereicht hatte. Bei zugelassenen Krankenhäusern, die Verträge mit den gesetzlichen Krankenkassen haben, sind die Hürden für die Zulassung hoch. Für eine Privatklinik braucht es nur eine Betriebserlaubnis nach der Gewerbeordnung. Verwehrt werden kann diese bei persönlicher Unzuverlässigkeit, ungenügender medizinischer oder pflegerischer Versorgung der Patienten oder baulichen Gefahren.

Dass Helexier schon mit einer Privatklinik warb, als die Zulassung noch nicht vorlag, war unlauterer Wettbewerb. So lautete im Herbst ein Urteil des Zweibrücker Landgerichts. Dieses untersagte Helexier auch, das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) im Haus mit der Klinik in Verbindung zu bringen und damit zu werben. Auf der Helexier-Internetseite ist das MVZ nach wie vor zu sehen.

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