Zweibrücken Unlauterer Wettbewerb: IHK begrüßt Urteil gegen Helexier

Helexier warb monatelang mit der Bezeichnung „Fachklinik“, ohne eine Konzession zu haben.
Helexier warb monatelang mit der Bezeichnung »Fachklinik«, ohne eine Konzession zu haben.

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Pfalz begrüßt das Urteil des Zweibrücker Landgerichts gegen die Firma Helexier in Sachen unlauterer Wettbewerb. Das teilt IHK-Sprecherin Sonja Mohn mit.

Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass Helexier nicht mit dem Begriff Fachklinik hätte werben dürfen, so lange keine Konzession für den Betrieb eines Privatkrankenhauses vorlag. Betrieben hatten das Verfahren die IHK Pfalz und die bundesweit tätige Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs. Im Urteil vom 12. November untersagte das Zweibrücker Gericht Helexier auch, das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) im Haus mit der Fachklinik in Verbindung zu bringen und damit zu werben.

„Wir haben durch eine Kostendeckungszusage an die Wettbewerbszentrale den Rechtsstreit ermöglicht“, so Heiko Lenz, für Wettbewerbsrecht zuständiger Jurist der IHK Pfalz. Helexier hatte monatelang mit dem Begriff „Himmelsberg Fachklinik“ im früheren Evangelischen Krankenhaus geworben, ohne eine Konzession zu haben. Die Stadt Zweibrücken hat die Betriebserlaubnis erst Mitte Oktober erteilt. Nach erfolgloser Abmahnung hatte die Wettbewerbszentrale eine Unterlassungsklage eingereicht.

Eine Kinik hat Betten und Verpflegung

Das Landgericht bestätigte in seinem Urteil die Rechtsauffassung der IHK und der Wettbewerbszentrale: So lange die Konzession für ein Privatkrankenhaus nicht vorliegt, sei die Bezeichnung Fachklinik irreführend. Eine Klinik sei eine medizinische Einrichtung mit Betten, Übernachtungsmöglichkeiten und Verpflegung, also der Möglichkeit einer stationären Aufnahme, so das Gericht. Mit der Abbildung von sieben Personen mit der Bezeichnung MVZ-Team beim Internetauftritt habe Helexier zudem suggeriert, dass sie selbst zum Betreiben eines MVZ befugt sei, was nicht der Fall sei. Das Landgericht erkannte auch hier auf irreführende Werbung.

Laut Gerichtsurteil ist die Wiederholungsgefahr mit dem Erteilen der Konzession nicht ausgeräumt, da die Helexier GmbH an ihrem Rechtsstandpunkt festhalte und keine Unterlassungserklärung gegenüber der Wettbewerbszentrale abgegeben habe. Auch könne eine einmal erteilte Konzession wieder entzogen werden, so dass die Wiederholungsgefahr auch aus diesem Grund bestehe, so das Gericht.

Helexier verzichtet auf Berufung

Helexier legt keine Berufung gegen das Urteil des Landgerichts ein, wie Berater Klaus-Dieter Hielscher auf Anfrage sagte. Nach Erhalt der Konzession habe das Urteil für die Zukunft keine Bedeutung, da die Entwicklung der Klinik „in enger Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden stattfindet und eventuelle Vorgaben erfüllt werden“, so Hielscher. Die Himmelsberg Fachklinik könne Patienten nun stationär und ambulant versorgen. Den ambulanten Bereich deckten die rechtlich selbstständigen Einrichtungen MVZ von Peter Djalali und die Radiologische Praxis von Franz Walter ab.

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