Zweibrücken
Helexier beantragt, Hielscher berät
Helexier hatte angekündigt, den Firmensitz vom pfälzischen Heltersberg ins saarländische Püttlingen zu verlegen, um sich dort besser der Kernsparte „Medical Equipment“, also dem Verkauf von medizinischer Ausstattung, widmen zu können. Beim Amtsgericht lag Anfang der Woche noch kein Antrag auf Sitzverlegung vor, wie Direktor Klaus Biehl auf Anfrage mitteilte.
Über Anwälte ließ Helexier am Mittwoch ausrichten, dass die Firma dennoch den Antrag auf Zulassung einer Privatklinik am Himmelsberg aufrecht erhalte. In etwa drei Monaten werde man die Konzession haben, erklärte Hielscher auf Nachfrage. Ein erheblicher Teil der einzureichenden Unterlagen liege der Stadt bereits vor, so Helexier-Rechtsanwalt Hermann Comtesse. Nach wie vor nicht vor liegen ein Hygienekonzept mit Prüfvermerk des Gesundheitsamts, Baugenehmigungen, ein Brandschutzkonzept mit Prüfvermerk, eine ausführliche Beschreibung der vorgesehenen Privatklinikleistungen und weitere Nachweise, wie die Stadt auf Anfrage mitteilte.
Hielscher erklärte, er werde sich um die fehlenden Unterlagen kümmern. Mit den Verantwortlichen in Zweibrücken habe er noch nicht gesprochen. Geplant sei eine Privatklinik mit 80 Betten für die Bereiche Onkologie und Geriatrie. Die Ärzte Michael Schedler und Rainer Scheel würden hier tätig, „sobald die Konzession vorliegt“, so Hielscher.
Der Staatsanwaltschaft liegen mehrere Strafanzeigen im Zusammenhang mit Helexier vor. In einer geht es um den Vorwurf, ein Arzt habe Krebspatienten mit unwirksamen Medikamenten behandelt und dies falsch abgerechnet. Die Polizei hat die Praxis des Arztes durchsucht und Unterlagen mitgenommen. „Die Auswertung der bei der Durchsuchungsmaßnahme sichergestellten Unterlagen wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Neue polizeiliche Ergebnisse liegen aktuell nicht vor“, erklärte Oberstaatsanwalt Thomas Lißmann diese Woche auf Nachfrage.
In einer weiteren Strafanzeige geht es um Hausfriedensbruch. Begangen haben soll ihn ein Arzt, dem Helexier fristlos gekündigt und Hausverbot erteilt hatte. Der Arzt hat seinerseits Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs gestellt: Die Geschäftsleitung habe unbefugt seine Praxis betreten. Er hat überdies eine einstweilige Verfügung gegen das Hausverbot beantragt, über die am Freitag entschieden wird.