Zweibrücken Cannabis auf Rezept: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Arzt

Gegen Sven Gottschling wird jetzt strafrechtlich ermittelt.
Gegen Sven Gottschling wird jetzt strafrechtlich ermittelt.

Der Mediziner Sven Gottschling wollte in Zweibrücken einen Cannabis-Laden eröffnen.

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat ein Ermittlungsverfahren gegen den Arzt Sven Gottschling eingeleitet, der in Zweibrücken einen Cannabisladen eröffnen wollte. Das Mitte Juni angelegte Vorprüfungsverfahren hat laut Oberstaatsanwalt Thomas Schardt einen hinreichenden Anfangsverdacht ergeben. Gegen den an der Uniklinik Homburg beschäftigten Gottschling werde nun wegen des Verdachts der Untreue zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung ermittelt. Ermittelt werde außerdem gegen einen von Gottschlings Patienten, und zwar wegen des Verdachts der Beihilfe. Dem Arzt wird vorgeworfen, dem mitbeschuldigten Patienten über mehrere Jahre hinweg bis zum Herbst 2023 medizinische Cannabisblüten im niedrigen zweistelligen Kilo-Bereich verordnet zu haben, „was sowohl in der Menge als auch in der Darreichungsform mutmaßlich medizinisch nicht indiziert war“, so Schardt. Dies habe unberechtigte Erstattungen durch die gesetzliche Krankenkasse nach sich gezogen. Die Ermittlungen liefen noch, so die Staatsanwaltschaft Saarbrücken. Sie weist darauf hin, dass die Feststellung einer strafrechtlichen Schuld allein den Gerichten vorbehalten sei und Beschuldigte bis zu einer eventuellen rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig gelten. Der Arzt Sven Gottschling wurde in Zweibrücken Anfang des Jahres bekannt, als er mit dem Vorschlag an die Stadt herantrat, in Zweibrücken einen Laden zum legalen Erwerb von Cannabis zu etablieren. Das führte im Stadtrat zu heftigen Debatten. Im Juni nahm Gottschling wieder Abstand von seinem Ansinnen.

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