Zweibrücken / Saarbrücken 15 Kilo Cannabis für einen Patienten: Staatsanwaltschaft prüft

Cluster-Kopfschmerzen gehören zu den schlimmsten Schmerzen.
Cluster-Kopfschmerzen gehören zu den schlimmsten Schmerzen.

Eine Krankenkasse sagt, der Schmerzmediziner Sven Gottschling habe zu viel Cannabis verordnet. Die Justiz ist auch damit befasst, ermittelt aber noch nicht.

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat vergangene Woche ein sogenanntes Vorprüfungsverfahren eingeleitet, das den Schmerzmediziner Sven Gottschling und dessen Arbeitgeber, die Universitätsklinik des Saarlandes (UKS), betrifft. Geprüft wird laut dem Saarbrücker Oberstaatsanwalt Thomas Schardt, „ob der Anfangsverdacht einer Straftat vorliegt“. Es geht um die Frage, ob einem Schmerzpatienten 2020 zu viele Cannabis-Blüten verschrieben wurden.

Laut Schardt war die Berichterstattung darüber, dass die Krankenkasse IKK mehrere Hunderttausend Euro zurückfordert, Anlass für die Vorprüfung. „Ein förmliches Ermittlungsverfahren wurde bisher nicht eingeleitet, dementsprechend wird auch nicht gegen bestimmte Personen ermittelt“, informiert Schardt. Nähere Einzelheiten könne er derzeit nicht mitteilen.

Ein Ermittlungsverfahren werde eingeleitet, wenn der Anfangsverdacht einer Straftat vorliegt, also „hinreichend tatsächliche Anhaltspunkte, die nach kriminalistischer Erfahrung darauf schließen lassen, dass eine verfolgbare Straftat begangen wurde“. Zu möglichen strafrechtlichen Konsequenzen konnte der Oberstaatsanwalt nichts sagen, so weit sei man noch nicht. „Wie gesagt, wir prüfen noch, ob und gegebenenfalls wegen welches Tatbestands ein Anfangsverdacht einer Straftat vorliegt.“ Bestätige sich der Anfangsverdacht nicht, werde nicht weiter ermittelt.

UKS gibt Arzt Recht

Das Uniklinikum werde „selbstverständlich kooperativ mit den Behörden zusammenarbeiten und diese auch im Falle einer möglichen Ermittlung in vollem Umfang unterstützen“, erklärt UKS-Sprecher Florian Preuß auf Anfrage. Die Regressforderung der IKK weist das UKS zurück. Es sehe keine Anhaltspunkte für eine unwirtschaftliche Verordnung durch den Mediziner Gottschling.

Laut IKK hat Gottschling einem Schmerzpatienten 2020 rund 15 Kilogramm Cannabisblüten innerhalb eines Jahres verschrieben, was rund 40 Gramm täglich ausmacht. Zur Frage, warum er Cannabis in dieser Menge verordnet hat, sagt Sven Gottschling, die Menge sei unbestreitbar hoch, aber in diesem Fall eben nicht zu hoch. „Zum hier vorliegenden Krankheitsbild – bis zu 15-mal täglich Cluster-Kopfschmerz-Attacken in höchster Intensität – gibt es in der medizinischen Fachliteratur Fälle, in denen Patienten sogar bis zu 80 Gramm Blüten täglich inhalieren mussten, um ihre Beschwerden zu lindern.“

Gottschling: Menge war medizinisch nötig

Cannabinoide wirken über Rezeptoren im Gehirn und im Nervensystem. Da diese bei jedem anders seien, wirkten auch die Cannabinoide bei jedem anders. Gottschling: „Es ist vergleichbar mit einer Opioid-Therapie, bei der in Einzelfällen auch deutlich höhere Dosierungen erforderlich sind, um die Symptome adäquat zu kontrollieren.“ Solche Fälle seien die Ausnahme von der Regel. „Aber ich als Mediziner sehe mich verpflichtet, auch diejenigen Menschen gut zu versorgen, die kein Regelfall sind.“ Gerade hinter solchen Einzelfällen stünden oft schwere Schicksale, in denen adäquate Hilfe dringend geboten sei. Bei dem genannten Patienten sei die hohe Dosis Cannabisblüten auf jeden Fall medizinisch gerechtfertigt gewesen.

Der Name Sven Gottschling wurde in Zweibrücken bekannt, weil er hier einen Laden für medizinisches Cannabis eröffnen wollte. Inzwischen hat er sich von dem Projekt zurückgezogen, was auch zu Turbulenzen innerhalb der Stadtratsfraktionen geführt hat.

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