Zweibrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Anwohner: Streit um Brauereigelände nicht zu Ende

Auf dem Gelände der früheren Parkbrauerei sollen ein Seniorenheim, Wohnungen und ein Hotel entstehen.
Auf dem Gelände der früheren Parkbrauerei sollen ein Seniorenheim, Wohnungen und ein Hotel entstehen.

Der Streit zwischen der Stadt und Anwohnern des alten Brauerei-Geländes sei keinesfalls zu Ende. Das schreibt Rechtsanwalt Marcus Dury, der sich vom Gericht bestätigt sieht.

Der Pirmasenser Unternehmer Manfred Schenk möchte auf dem Gelände der ehemaligen Parkbrauerei in der Hofenfelsstraße ein Seniorenheim, Wohnungen und ein Hotel bauen. Mehrere Anwohner haben gegen den Bebauungsplan geklagt, ihre Klage beim Koblenzer Oberverwaltungsgericht (OVG) Anfang März aber für erledigt erklärt. Der Investor und die Stadt sehen den Rechtsstreit damit für beendet an und gehen davon aus, dass Baurecht besteht. Das sieht Kläger Marcus Dury anders.

Kläger: Stadt und Investor müssen Kosten tragen

Er verweist auf einen Beschluss des OVG Koblenz vom Donnerstag, wonach die Stadt Zweibrücken die Kosten für das Normenkontrollverfahren über den Bebauungsplan „Altes Brauereigelände“ tragen muss. Das OVG habe die Kläger in ihrer Rechtsauffassung bestätigt, wonach der von der Stadtverwaltung und dem Stadtrat 2022 beschlossene zweite Bebauungsplan erneut rechtswidrig gewesen sei. Deshalb habe es nun der Stadt und dem Investor die gesamten Kosten des mittlerweile beendeten Verfahrens auferlegt.

Die Stadt hatte den Bebauungsplan im November 2023 geändert. Damit habe sie dem Normenkontrollverfahren wenige Tage vor der mündlichen Gerichtsverhandlung die Basis entzogen, weshalb die Kläger das Verfahren für erledigt erklären mussten. Diese Auffassung der Kläger teile das Gericht, schreibt Dury. „Anders als von der Stadt und dem Investor öffentlich dargestellt“, sei damit der Streit zwischen den Kontrahenten keinesfalls zu Ende. Vielmehr sei mit dem Beheben der Fehler im alten Plan im November 2023 ein neuer beschlossen worden, der nun binnen eines Jahres erneut von Bürgern angefochten werden könne.

Brachfläche vor der Haustür

Rechtsanwalt Dury gibt sich aber weiter gesprächsbereit: „Die direkt benachbarten und von dem entstehenden Verkehrslärm stark betroffenen Kläger haben aber schon seit Jahren gegenüber der Stadt und öffentlich dargelegt, dass ihnen an endlosen Gerichtsverfahren nichts liegt. Sie wollen baldmöglichst eine angemessene Bebauung der Brachfläche vor ihrer Haustür.“ Die Kritikpunkte hätten schon vor Jahren einvernehmlich geklärt und die Baumaßnahmen begonnen werden können, findet Dury. Leider enthalte der Plan in der neuesten Fassung aber immer noch eine Reihe rechtswidriger Festlegungen, die nicht korrigiert worden seien. „Diese könnten aber vielleicht jetzt in einem direkten Gespräch endlich ausgeräumt werden“, schließt er.

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