Zweibrücken Parkbrauerei: Investor möchte mit Bauprojekt jetzt loslegen

 Investor Manfred Schenk hat bereits eine gültige Baugenehmigung für ein geplantes Wohngebäude im oberen Teil des Geländes.
Investor Manfred Schenk hat bereits eine gültige Baugenehmigung für ein geplantes Wohngebäude im oberen Teil des Geländes.

In der Debatte um die Neubebauung des ehemaligen Parkbrauerei-Geländes hält Investor Manfred Schenk das Klageverfahren von Anwohnern für „endgültig beendet“.

Nachbarn des Brauereigeländes hatten Anfang März zwar gegenüber dem Koblenzer Oberverwaltungsgericht ihre Klage gegen die Neubebauung für erledigt erklärt. An ihrer Forderung, dass an den Plänen noch Dinge geändert werden sollten, halten sie aber fest. Gegenüber der RHEINPFALZ hatte der Anwohner Marcus Dury die „Erledigungserklärung“, die in Koblenz hinterlegt wurde, mit formaljuristischen Überlegungen begründet: Man vermute, dass die Klage gegen den Bebauungsplan hinfällig geworden sein könnte, weil dieser von der Stadt Zweibrücken durch einige Ergänzungen verändert wurde. Dury sagte, dass man sich eine neuerliche Klage gegen den abgeänderten Bebauungsplan vorbehalte, sollte die Stadt nicht auf das Angebot der Anwohner eingehen, die strittigen Fragen gütlich an einem runden Tisch zu klären.

Schenk: „Damit ist das Verfahren beendet“

Der Pirmasenser Investor Manfred Schenk möchte auf dem Brauereigelände mehrere Wohngebäude, ein Pflegeheim und ein Hotel errichten. Zur RHEINPFALZ sagte er am Montag, dass nach Einschätzung seiner Anwälte ein bereits anhängiges Normenkontrollverfahren „sich nach Abschluss eines ergänzenden Verfahrens nur noch gegen den Bebauungsplan in der neuen Gestalt richten“ könne. Somit sei der gültige Bebauungsplan „ZW 168 Quartier Altes Brauereigelände“ in seiner aktualisierten Fassung, wie sie der Zweibrücker Stadtrat im November beschlossen hat, Gegenstand des Verfahrens. Und nicht etwa der Bebauungsplan in seiner früheren Form. Die Kläger, so Schenk, hätten zwei Möglichkeiten gehabt: Entweder sie erklärten ihren Klageantrag für erledigt oder sie stellten diesen um, weil sie im geänderten Bebauungsplan neue Probleme sehen. Nun hätten sich die Kläger für die erste Möglichkeit entschieden – die Erledigung. „Damit ist dieses Verfahren beendet“, meint Schenk. Auch weil die Kläger im geänderten Bebauungsplan „offenbar keine Angriffspunkte gesehen“ hätten, sonst hätten sie die zweite Möglichkeit gewählt und den Antrag umgestellt.

Der Pirmasenser Unternehmer Manfred Schenk hat Pläne für das frühere Parkbrauerei-Gelände in Zweibrücken.
Der Pirmasenser Unternehmer Manfred Schenk hat Pläne für das frühere Parkbrauerei-Gelände in Zweibrücken.

Der Investor und seine Rechtsberater halten das Verfahren daher für endgültig beendet. Sie argumentieren auch, dass ein neuer Klägerantrag vom Gericht „wegen fehlendem Rechtsschutzbedürfnis zurückzuweisen“ wäre.

Vorige Woche hatte Thomas Stahnecker, Richter am OVG Koblenz, auf Anfrage der RHEINPFALZ darauf verwiesen, dass die Klage der Anwohner sich auf den Bebauungsplan in dessen „alter“ Form von vor den Änderungen vom November beziehe. „Die neue Fassung des Bebauungsplans ist nicht Gegenstand des anhängigen Verfahrens“, sagte Stahnecker.

Laut Stadtverwaltung wurde dem Investor Manfred Schenk bereits eine gültige Baugenehmigung für ein geplantes Wohngebäude im oberen Teil des Geländes erteilt. Weitere Bauanträge befänden sich im Verfahren und stünden noch zur Genehmigung aus.

x