Zweibrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Dauerstreit um Parkbrauerei jetzt ausgestanden?

Wo einst die Parkbrauerei ihren Gerstensaft produzierte, türmen sich seit Jahren Sandhügel auf dem Abrissgelände.
Wo einst die Parkbrauerei ihren Gerstensaft produzierte, türmen sich seit Jahren Sandhügel auf dem Abrissgelände.

Seit Jahren liegt in Zweibrücken das frühere Brauereigelände brach. Nun halten die Anwohner an ihrer Klage gegen die Neubebauung nicht mehr fest.

Mit Schreiben vom 7. März 2024 ans Oberverwaltungsgericht Koblenz hat die Klägerseite ihre Normenkontrollklage gegen den Zweibrücker Bebauungsplan „ZW 168 Quartier Altes Brauereigelände“ für erledigt erklärt. Diese Information der RHEINPFALZ wurde am Donnerstag auf Anfrage von Thomas Stahnecker bestätigt, der als Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Koblenz tätig ist. „Eine Erledigungserklärung ist nicht genau dasselbe wie der Rückzug einer Klage, sie ist ihm aber sehr ähnlich“, drückte sich Stahnecker auf Nachfrage aus.

Nachbarn, die sich seit fast drei Jahren gegen die geplante Neubebauung mit einem Hotel, einem Pflegeheim und mehreren Wohngebäuden sowie gegen die dadurch zu erwartende Verkehrsbelastung zur Wehr setzen, hatten am Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz eine Normenkontrollklage gegen den städtischen Bebauungsplan für das Brauereigelände angestrengt. Juristisch vertreten lassen sie sich dabei von dem Rechtsanwalt Marcus Dury.

Neue Version nicht Gegenstand des Verfahrens

Das Verfahren hätte am 29. November 2023 in Koblenz verhandelt werden sollen. Doch dieser Termin wurde kurzfristig abgesagt, nachdem die Stadt Zweibrücken ihren Bebauungsplan kurz zuvor mit einigen kleineren Ergänzungen abgeändert und vom Stadtrat neu hatte beschließen lassen. Das OVG setzte den Verhandlungstermin daraufhin aus und gab den Anwohnern Gelegenheit zur neuerlichen Stellungnahme. Die Nachbarn haben nun Anfang März ihre Klage in Koblenz für erledigt erklärt.

Ganz viel Landschaft.
Ganz viel Landschaft.

Diese Erklärung wiederum, so betont Richter Thomas Stahnecker, beziehe sich auf die seit Monaten anhängige Klage gegen den Bebauungsplan in dessen „alter“ Form. Also mit dem Wortlaut, der dringestanden hatte, bevor die Stadt im November die redaktionellen Änderungen vornahm. „Die neue Fassung des Bebauungsplans ist nicht Gegenstand des anhängigen Verfahrens“, sagt der Koblenzer Richter. Strenggenommen sei die Klage gegen den Bebauungsplan erst dann vom Tisch, wenn die Gegenseite – sprich, die beklagte Stadt Zweibrücken – sich ihrerseits mit der Klage-Erledigung einverstanden erklärt.

Stadt erteilt ihre Zustimmung

Was sie jetzt umgehend zu tun gedenkt, wie Rathaussprecher Jens John am Donnerstag auf RHEINPFALZ-Anfrage erklärte: „Die Stadtverwaltung hat der Erledigung zugestimmt, so dass der Rechtsstreit beendet ist. Die Stadt wird die Zustimmung zur Erledigungserklärung der Gegenseite über ihren Bevollmächtigten dem Oberverwaltungsgericht Koblenz zukommen lassen.“ Die Stadt Zweibrücken, die ja an der baldigen Fortführung der Bauarbeiten interessiert ist, sei darüber informiert worden, dass die Klägerseite „die Erledigung des Normenkontrollverfahrens betreffend den Bebauungsplan ,ZW 168 Quartier Altes Brauereigelände’“ erklärt habe.

Abriss der Parkbrauerei anno 2020.
Abriss der Parkbrauerei anno 2020.

Die Zweibrücker Stadtverwaltung interpretiert den Schriftverkehr dahingehend, dass mit der Erledigungserklärung der gesamte Rechtsstreit beendet sei. Nach RHEINPFALZ-Informationen teilen die Anwälte der Investoren des Bauvorhaben auf dem Brauereigelände diese Ansicht und gehen davon aus, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache und auch das Normenkontrollverfahren insgesamt erledigt sind.

Gültige Baugenehmigung

Aus Sicht der Stadtverwaltung, so deren Sprecher Jens John, kann nun das Verfahren zur Bebauung wieder aufgenommen werden. „Der Investor hat bereits eine gültige Baugenehmigung für den oberen Teil des Geländes für ein Wohngebäude. Weitere Bauanträge befinden sich im Verfahren und stehen noch zur Genehmigung aus.“

Rechtsanwalt Marcus Dury, der prominenteste Vertreter der Klägerseite, weilt aktuell auf einem Kongress im Ausland. Daher war er am Donnerstag für eine Stellungnahme gegenüber der RHEINPFALZ nicht zu erreichen.

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