Zweibrücken / Homburg
Cannabis auf Rezept: Krankenkasse will 850.000 Euro zurück
Der Schmerz- und Palliativmediziner Sven Gottschling von der Uniklinik Homburg ist in Zweibrücken bekannt, weil er hier einen Laden für medizinische Cannabisprodukte im Rahmen eines Forschungsprojekts etablieren wollte. Die Krankenkasse IKK Südwest wirft Gottschling vor, er habe ohne Genehmigung übergroße Mengen an medizinischen Cannabisblüten verordnet. Das Verfahren läuft seit Mai 2023 und ist noch nicht entschieden. Gottschling versichert: „Mein Handeln war formal und medizinisch korrekt und begründet.“
IKK-Sprecher Mathias Gessner bestätigt, dass die Krankenkasse 850.000 Euro von Gottschling zurückfordert. Es gehe um die Verordnung von Cannabinoiden, „bei denen die gesetzlichen Vorgaben zur Genehmigungspflicht und die zulässigen Höchstmengen nicht eingehalten wurden“. Innerhalb eines Jahres seien dem Versicherten 15.767 Gramm verordnet worden, bei einer damals geltenden Höchstmenge von 1217 Gramm. Seit 2024 gibt es keine Höchstmenge mehr. Ein Gutachten der gemeinsamen Prüfeinrichtung der Kassenärztlichen Vereinigung und der Gesetzlichen Krankenkassen des Saarlandes kommt laut Gessner zum Ergebnis, „dass es keine medizinische Begründung für eine solche Therapie gibt“.
Extreme Kopfschmerz-Attacken
Laut Gottschling kam der genannte Patient 2018 zu ihm mit extremen Kopfschmerz-Attacken, die mehrmals am Tag auftraten, sogenanntem Cluster-Kopfschmerz, der zu den stärksten Schmerzen zählt. „Er hatte alle gängigen Therapien hinter sich, inklusive mehrerer stationärer Aufenthalte“, so Gottschling. Einen ersten Antrag auf ein orales Cannabinoid, in der Regel Tropfen, habe die IKK abgelehnt, sodass der Patient zunächst Selbstzahlerrezepte bekam. Ein zweiter Antrag im November 2019 sei schließlich erfolgreich gewesen.
Wegen der starken Schmerzen des Patienten habe er diesen auf Blüten umgestellt,
zwischendurch auch Extrakt probiert, aber mit den inhalierten Blüten die besten Ergebnisse erzielt. Dass die Dosierung bei diesem Patienten exorbitant hoch ist, bestreitet Gottschling nicht. Das sei selten nötig, komme aber vor, da jeder Patient individuell eingestellt werden müsse. Von 2019 bis 2023 habe der Mann mit der hohen Dosis an Cannabis-Blüten die Symptome halbwegs im Griff gehabt. In begründeten Fällen habe man auch damals schon die Höchstgrenze überschreiten dürfen, wenn es auf dem Rezept gekennzeichnet wurde. „Das habe ich immer gemacht“, so Gottschling.
Im Mai 2023 sei ihm der Regressbescheid für 2020 ins Haus geflattert. „Ich habe die Kassenrezepte sofort eingestellt, der Mann musste wieder selbst zahlen, das muss er bis heute.“ Die IKK argumentiert, sie habe die Genehmigung 2019 lediglich für ein orales Cannabinoid erteilt. IKK-Sprecher Gessner: „Ein Antrag für Cannabisblüten lag uns nicht vor. Der Antrag auf Kostenübernahme umfasste lediglich Dronabinol, ölige Tropfen.“ Gottschling widerspricht: „Aus der Genehmigung von 2019 geht nicht hervor, dass nur Tropfen erlaubt sind.“ Wer Recht hat, wird seit zwei Jahren juristisch geklärt. Ein Urteil liegt noch nicht vor.
Uniklinik klagt und widerspricht
Das Universitätsklinikum des Saarlandes (UKS), Gottschlings Arbeitgeber, stellt sich hinter seinen Chefarzt, der das Zentrum für altersübergreifende Palliativmedizin und Kinderschmerztherapie leitet. Gegen eine Regressforderung von 2020 habe man Klage erhoben, sagt UKS-Sprecher Florian Preuß. Gegen weitere Regressforderungen der IKK aus den Jahren 2021 und 2022 habe das UKS Widerspruch gegen die Entscheidung der Prüfstelle eingelegt. Preuß: „Nach unserer Auffassung liegt keine unwirtschaftliche Verordnung vorliegt.“
Es gebe immer wieder Fälle, wo das Cannabis-Präparat gewechselt wird, wenn etwa die Anflutungsgeschwindigkeit zu langsam ist, es also zu lange dauert, bis ein Stoff im Körper eine bestimmte Konzentration erreicht hat. Damit die Wirkung schneller einsetzt, stelle man etwa von Tropfen auf Blüten um. Das sei dasselbe Vorgehen wie bei Opioid-Schmerzmitteln.
Cannabis kann seit 2017 als Medikament verschrieben werden. Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen haben bei einer schwerwiegenden Erkrankung Anspruch auf Versorgung mit Cannabis. Eine Voraussetzung ist, dass keine andere dem medizinischen Standard entsprechende Therapie angeschlagen hat. In der Praxis lehnen Krankenkassen immer wieder die Kostenübernahme für Cannabinoide ab. Nicht wenige Fälle werden vor Gerichten entschieden.
IKK-Sprecher Gessner betont, dass Cannabinoide engen rechtlichen Rahmenbedingungen unterliegen. „Uns ist bewusst, dass hinter jeder Verordnung ein menschliches Schicksal steht. Wir respektieren auch die ärztliche Therapiefreiheit, sind aber zugleich an Recht und Gesetz gebunden.“ Bei „erheblichen Auffälligkeiten“ sehe man sich in der Pflicht zu handeln.