Speyer Zweckentfremdung: Stadt schreibt alle Wohnungseigentümer an

Ferienwohnungen: müssen in Speyer genehmigt werden; andernfalls könnte Zweckentfremdung vorliegen.
Ferienwohnungen: müssen in Speyer genehmigt werden; andernfalls könnte Zweckentfremdung vorliegen.

„Angaben zum Wohnraum, der leer steht oder anderweitig nicht für Wohnzwecke genutzt wird“, werden aktuell von den Speyerern eingefordert.

Es geht um eine Datenerhebung in Zusammenhang mit der 2022 erlassenen Zweckentfremdungssatzung: Wer die geforderten Auskünfte nicht erteilt oder dabei lügt, kann mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro belegt werden. Laut Zweckentfremdungssatzung ist es untersagt, ohne akzeptierten Grund Wohnungen leerstehen zu lassen oder für andere Zwecke zu nutzen. Bislang hat die Stadt das nur nach Anzeigen in ganz wenigen Fällen sanktioniert. Nun will sie durch die systematische Abfrage ein genaueres Bild erlangen. So soll zusätzlicher Wohnraum an den Markt gebracht werden. Es gehe darum, „dem anhaltenden Bevölkerungswachstum in Speyer und dem damit steigenden Bedarf an Wohnraum wirksam zu begegnen“.

Die Briefe werden seit dieser Woche mit rund 21.000 städtischen Grundsteuer-Bescheiden versandt, wie die Verwaltung auf Anfrage mitteilt. „Die Einhaltung dieser Regelungen ist verpflichtend, um den Wohnungsmarkt in Speyer zu sichern. Die Stadt bietet Eigentümerinnen und Eigentümern Unterstützung und Beratung bei der Meldung und bei Fragen an“, heißt es in der Begründung der Datenerhebung. Prinzipiell mögliche Geldbußen von bis zu 50.000 Euro für vorsätzliche oder fahrlässige Zweckentfremdungen sind nach dieser Darstellung nicht der erste Schritt. Wer leerstehende Einheiten melde, werde zunächst von der Stadt kontaktiert, „um das weitere Vorgehen zu klären“.

Im Fragebogen werden Daten zum Eigentümer und zum leerstehenden Wohnraum abgefragt. Um Leerstände zu begründen, werden mehrere Alternativen angeboten: Mieterwechsel, angedachter Verkauf, Renovierung, gewerbliche Nutzung, Ferienwohnung, Zweitwohnung, Problem bei der Mieterfindung über einen längeren Zeitraum und Sonstiges. Der Fragebogen kann über einen QR-Code und über die Website www.speyer.de/zweckentfremdung heruntergeladen oder als Ausdruck in den Bürgerbüros, Maximilianstraße 93 und Industriestraße 23, abgeholt werden. Die Antwortfrist läuft bis 31. Juli. Das Rathaus folgt mit der Umfrage einem Vorbild der Stadt Landau, die ebenfalls über eine Zweckentfremdungssatzung verfügt. Berichten zufolge waren dort zwischen 700 und 800 Leerstände gemeldet worden.

Dass die Stadt Speyer die Fragebögen bereits jetzt – und nicht zwischenzeitlich geplant erst 2026 – verschickt, hat mit einer Änderung der Grundsteuer zu tun. Die zunächst versandten Bescheide werden nun aufgehoben, weil die Hebesätze für die seit diesem Jahr auf neuer Grundlage berechnete Abgabe nachträglich geändert worden sind. Damit soll erreicht werden, dass Wohngrundstücke geringer, Gewerbegrundstücke hingegen stärker belastet werden, um die angestrebte Gesamtsumme von gut 10 Millionen Euro zu erlösen.

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