Landau RHEINPFALZ Plus Artikel Leerstände: Mehr als 600 ungeklärte Fälle

Seit Jahren ungenutzt: Haus in der Fußgängerzone.
Seit Jahren ungenutzt: Haus in der Fußgängerzone.

Vor einem knappen Jahr hat der Stadtrat ein Verbot der Zweckentfremdung von Wohnungen in Landau beschlossen. Doch die Verwaltung hat ein Problem.

Im März hatte die Stadt Erinnerungsschreiben an säumige Immobilienbesitzer verschickt, die nicht auf die erste Aufforderung reagiert hatten, Leerstände oder anders als zum Wohnen genutzte Räume zu melden. Dazu gehören beispielsweise Wohnungen, die im Internet als Ferienunterkünfte angeboten werden, oder Wohnräume, die gewerblich genutzt werden. Ziel der Stadt und der Satzung ist es, ungenutzten Wohnraum wieder verfügbar zu machen, denn in der Unistadt ist Wohnraum knapp und vergleichsweise teuer.

Wie die Verwaltung jetzt auf Anfrage mitteilt, liegen bei rund 20.000 Immobilien in Landau bisher 19.995 Rückmeldungen vor. In 716 Fällen haben die Eigentümer einen Haken bei Ja gesetzt. Die Verwaltung betont, dass dies nicht mit 716 Leerständen gleichzusetzen ist, sondern lediglich Gesprächs- oder Klärungsbedarf besteht. Aber noch immer fehlen Rückmeldungen zu 637 Immobilien.

Erst Verfügung, dann Zwangsgeld

In diesen Fällen hätten sich die Eigentümer trotz mehrfacher Aufforderung bis heute noch nicht gemeldet, obwohl sie nach der Satzung dazu verpflichtet sind. Alle würden per kostenpflichtiger Verfügung aufgefordert, Auskunft zu erteilen. Sollte dann immer noch keine Reaktion erfolgen, werde die Verwaltung mit Zwangsgeldern die Auskunftspflicht durchsetzen.

Mit etlichen von denen, die Leerstände gemeldet haben, ist die Stadt bereits im Gespräch. „Es gibt Eigentümerinnen und Eigentümer, die diese Beratung dankbar annehmen und bei denen wir zuversichtlich sind, Lösungen zu finden, um die Leerstände auf absehbare Zeit zu beheben“, sagt Sandra Diehl, die Pressesprecherin der Stadt. Es gebe aber auch Fälle, bei denen es Gründe für den Leerstand gibt, die nicht ohne Weiteres und auch nicht kurzfristig zu beheben seien. Aber auch das sei eine Chance, im Gespräch zu bleiben und gemeinsam an Lösungen zu arbeiten.

Stadt will beraten

Als dritte Gruppe gebe es diejenigen, die bisher auch keine Beratungsangebote annehmen wollten. Auch in diesen Fällen werde die Verwaltung Verfahren einleiten und ebenfalls Verfügungen erlassen, die dazu verpflichten, an der Beseitigung von Leerständen mitzuwirken. Noch, so Diehl, seien aber weder für diejenigen, die komplett auf Tauchstation gegangen sind, noch für die Beratungsverweigerer Verfügungen erlassen worden.

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