Speyer / Ludwigshafen RHEINPFALZ Plus Artikel Messer auf Weihnachtsmärkten: dabeihaben verboten, verkaufen erlaubt?

Zog auch in dieser Saison viele Menschen an: der Speyerer Weihnachts- und Neujahrsmarkt.
Zog auch in dieser Saison viele Menschen an: der Speyerer Weihnachts- und Neujahrsmarkt.

Beim Weihnachts- und Neujahrsmarkt in Speyer sind in einer Bude Messer verkauft worden. Wie passt das zusammen? Es herrschte doch ein Messerverbot. Gleichzeitig droht einer Besucherin des Ludwigshafener Weihnachtsmarkts eine Strafe, weil sie bei einer Kontrolle mit einem Schweizer Taschenmesser in der Handtasche erwischt wurde.

„In Ludwigshafen eine Ordnungswidrigkeit, in Speyer in Ordnung?“ Michael Schepers aus Römerberg versteht die Welt nicht mehr. Der 37-Jährige traute seinen Augen nicht, als er zuletzt über den Weihnachts- und Neujahrsmarkt in Speyer lief und in einer Bude Messer mit langen Klingen zum Kauf angeboten wurden.

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Er macht seinem Ärger erst nach Ende des Markts Luft, weil er sich um die Sicherheit der Menschen und der Einsatzkräfte vor Ort fürchtete. „Ich darf kein Messer von zu Hause mitbringen, aber der gewerbliche Handel ist erlaubt. Wer einen Knacks in der Birne hat, bekommt seine Waffe sogar direkt auf dem Weihnachtsmarkt“, sagt Schepers und deutet damit das seiner Ansicht nach hohe Gefahrenpotenzial an, das von einem Verkauf ausgeht.

Strafe bis 10.000 Euro droht

Er ist deswegen der Meinung, dass Messer auf Weihnachtsmärkten nicht mehr angeboten werden dürfen. Schepers argumentiert mit dem verschärften Waffengesetz, das erstmals ein absolutes Messerverbot bei Weihnachtsmärkten vorsah. Die Bundesregierung hatte das „Sicherheitspaket“ im vergangenen Oktober als Reaktion auf den islamistischen Messeranschlag von Solingen beschlossen. Wer mit einem Messer auf dem Weihnachtsmarkt erwischt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es droht eine Strafe bis zu 10.000 Euro.

Und hier muss Schepers erneut mit dem Kopf schütteln. Denn auf dem Weihnachtsmarkt in Ludwigshafen wurde eine Frau bei einer Kontrolle der Polizei mit einem Schweizer Taschenmesser in der Handtasche erwischt. Laut einem Medienbericht hatte die Frau nicht mehr daran gedacht, dass sie ein Messer dabei hat. Die Polizei stellte das Taschenmesser sicher und leitete den Vorfall an die Stadtverwaltung weiter, die über das Bußgeld entscheiden muss. Michael Schepers findet es absurd, wie mit dem Thema umgegangen wird.

In Speyer zum Verkauf angeboten: Messer.
In Speyer zum Verkauf angeboten: Messer.

Stadt überdenkt ihr Vorgehen

Die Stadt Speyer erwägt, den Verkauf von Messern oder anderen Waffen auf dem Weihnachts- und Neujahrsmarkt in Zukunft generell auszuschließen. Das teilt Stadtsprecherin Janine Friedmann mit, als die RHEINPFALZ die Verwaltung zu dem Sachverhalt anfragt. Friedmann macht jedoch darauf aufmerksam, dass bei der Verschärfung des Waffengesetzes bundesweit Ausnahmen beschlossen wurden. „Diese gelten für den Lieferverkehr, die Gastronomie oder für Stände, an welchen Messer verkauft werden.“ Ein Verkauf sowie der Erwerb von Messern sei entsprechend dem neu gefassten Waffengesetz somit weiter möglich. Auf Weihnachtsmärkten erworbene Messer dürften im Anschluss transportiert werden, allerdings nur, wenn sie nicht zugriffsbereit verpackt sind.

Nach Angaben der Stadtsprecherin gab es entsprechende Gespräche mit dem Standbetreiber sowie der Polizei. Der Verkäufer sei darauf hingewiesen worden, dass die Messer nicht frei zugänglich zu präsentieren sind. Friedmann zufolge hat er in Abstimmung mit der Ordnungsbehörde entsprechende Sicherheitsvorkehrungen getroffen. Auf einem Foto ist zu sehen, dass einige Messer unter einer Folie im Verkaufsstand lagen.

Polizei wusste von Verkaufsstand

Zudem sei der Budenbetreiber angehalten gewesen, die Kunden nach dem Erwerb eines Messers auf das Verbot hinzuweisen und ihnen mitzuteilen, dass sie den Markt nach dem Kauf auf dem schnellsten Weg verlassen oder den Kauf am besten an das Ende ihres Aufenthalts legen sollen. Außerdem sollten sie den Kassenzettel mitführen und das Messer in der Originalverpackung belassen. Bei Kontrollen seien keine Verstöße festgestellt worden, sagt Friedmann.

Die Polizei äußert sich zu dem konkreten Fall in Speyer nicht. Thorsten Mischler, Sprecher des Polizeipräsidiums Rheinpfalz, verweist auf die Stadt als Veranstalter und bestätigt, dass diese die örtliche Polizeiinspektion über den Verkaufsstand informiert habe. Mischler erklärt aber allgemein, dass die neuen Regelungen der Polizei aus deren Sicht eine zusätzliche Handlungssicherheit bieten, weil Besucherinnen und Besucher der Weihnachtsmärkte zur Durchsetzung des Waffen- und Messerverbots nun jederzeit anlasslos von den Behörden kontrolliert werden könnten.

Bußgeld wegen Taschenmesser?

Und droht der Weihnachtsmarktbesucherin in Ludwigshafen mit ihrem Schweizer Taschenmesser in der Handtasche wirklich ein Bußgeld? Ein Sprecher der Stadt Ludwigshafen gibt dazu keine eindeutige Antwort. Denn die Frau sei die einzige gewesen, die bei Kontrollen auf dem Weihnachtsmarkt mit einem Messer erwischt wurde. Aus datenschutzrechtlichen Gründen könne die Stadtverwaltung zu Einzelfällen keine Auskunft erteilen, sagt ihr Sprecher.

Er verweist auf das mögliche Bußgeld von bis zu 10.000 Euro und macht aber gleichzeitig deutlich, dass die Verfolgung solcher Verstöße „im pflichtgemäßen Ermessen der Verfolgungsbehörde“ liege. Solange das Verfahren bei ihr anhängig ist, könne sie es einstellen, heißt es von der Stadtverwaltung.

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