Speyer RHEINPFALZ Plus Artikel Kaiserdom: Turmfalken brüten Nachwuchs in Regenrinne aus

Da schau her: Turmfalkenküken in einer Regenrinne am Speyerer Dom.
Da schau her: Turmfalkenküken in einer Regenrinne am Speyerer Dom.

Einen ungewöhnlichen Platz zur Aufzucht seines Nachwuchses hat sich ein Turmfalkenpaar am Speyerer Dom ausgesucht. Die Elterntiere wählten als Ort für ihr Gelege eine Regenrinne im Bereich der Osttürme, wie Friederike Walter, Dom-Kulturmanagerin und Sprecherin des Domkapitels, mitteilt. Demnach entdeckte Dombaumeisterin Hedwig Drabik das Nest, weil dieser Teil der romanischen Kathedrale für Sanierungsarbeiten eingerüstet ist. Mit dem Baulärm kommen die Greifvögel offenbar ebenso klar wie mit der laut Walter „doch sehr exponierten Lage des Nestes“. Aus zwei von vier Eiern seien vor wenigen Tagen Küken geschlüpft. Wenn alles gut gehe, würden diese in zwei bis drei Wochen flügge.

Sven Ofer, der ehrenamtlich als Vogelsachverständiger das Brutgeschehen am Dom verfolgt, freut sich über den Falkennachwuchs: „Dass die Brut an dieser Stelle Erfolg hat, das hat uns selbst überrascht, umso mehr freuen wir uns über die beiden Küken.“ Turmfalken gelten nach den Angaben des Domkapitels als Kulturfolger, die sich Stadtlandschaften als Lebensraum erobern. Die Vögel bevorzugten für ihre Brutstätten große Höhen. Ihr Bestand gelte als nicht gefährdet. Am Dom lebt nach Angaben Walters noch mindestens ein weiteres Turmfalkenpaar. Dies niste traditionell an einem „kaum einsehbaren Platz an einem der Fenster der Sakristei“.

Eigenwilliger Brutplatz: Ob das wirklich gemütlich ist?
Eigenwilliger Brutplatz: Ob das wirklich gemütlich ist?

Uhus haben nicht gebrütet

Die Freude über die jungen Turmfalken ist beim Domkapitel umso größer, weil das Jahr mit einer Enttäuschung begonnen hatte: Die Uhus hatten sich – wie auch schon im Vorjahr – nicht erneut zum Brüten in dem Gemäuer niedergelassen. Man habe sie zwar zunächst rufen hören, später jedoch keine Spur mehr von ihnen gefunden, so Walter. Im Zusammenhang mit der Brutzeit der Turmfalken weist sie darauf hin, dass die Zustimmung des Grundstückseigentümers, also des Domkapitels, einholen muss, wer am Dom eine Drohne aufsteigen lassen will. Zudem befänden sich Flugplatz und Polizeiinspektion in der Nähe, so dass auch diese zustimmen müssten.

„Viele Menschen wissen das entweder nicht oder halten sich nicht daran, wie die zahlreichen Drohnenfotos beweisen, die immer wieder im Netz auftauchen“, berichtet Walter: „Manchmal erreichen das Domkapitel auch Anfragen von Menschen, die ihre Drohne vermissen und um Bergung bitten, oder ein Fluggerät wird per Zufall in einem der Türme oder in der Baustelle entdeckt.“ Das Befliegen des Doms stelle „ein Sicherheitsrisiko für Menschen und Bau“ dar. Daher dürfe das Gotteshaus auch aus Gründen des Denkmalschutzes nur mit Genehmigung überflogen werden.

Hab Acht: Turmfalke auf dem Speyerer Dom.
Hab Acht: Turmfalke auf dem Speyerer Dom.

Generell gelte vom 1. März bis zum 31. Juli zusätzlich ein besonderer Nestschutz. „Das Fotografieren und alle Handlungen, die Fortpflanzung und Aufzucht beeinträchtigen können, sind in dieser Zeit verboten“, betont Walter. Wer die Sperrungen oder das Flugverbot ignoriere und damit gegen artenschutzrechtliche Bestimmungen verstoße, könne mit einem Bußgeld belegt und strafrechtlich verfolgt werden, erläutert die Sprecherin des Domkapitels, räumt zugleich aber auch ein: „Da das Gelände um den Dom riesig ist und wir auch nicht immer vor Ort sind, ertappen wir nur selten jemanden auf frischer Tat.“

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