Saarbrücken / Homburg RHEINPFALZ Plus Artikel Zweiter Detektiv-Prozess platzt nun doch nicht

Rüdiger Schneidewind
Rüdiger Schneidewind

Im Revisionsprozess gegen den Homburger Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind wurden die Befangenheitsanträge gegen eine Schöffin und die Vorsitzende Richterin abgelehnt. Die Verhandlung wird im Januar fortgesetzt.

Dass mit Mandelbachtals Bürgermeisterin Maria Vermeulen eine SPD-Parteifreundin des Angeklagten als ehrenamtliche Schöffenrichterin über Zukunft und Pensionsansprüche ihres suspendierten Homburger Amtskollegen mitentscheiden darf, ist nach Auffassung des Landgerichts Saarbrücken kein Problem. Oberstaatsanwalt Peter Thome hatte einen Befangenheitsantrag wegen seiner Bedenken ob Vermeulens Schöffenberufung eingereicht. Auf Anfrage sagte die Saarbrücker Richterin Christiane Schmitt zur RHEINPFALZ, dass Vermeulen und Schneidewind zudem erklärt hätten, dass sie einander nicht kennten.

Zurückgewiesen wurde auch Thomes Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin Alexandra Schepke-Benyoucef. Diese hatte in einem internen Vorgespräch vor Prozessbeginn den schuldhaften Vorsatz des OB beim Beauftragen der Detektive angezweifelt. Doch das Befangenheitsgesuch, so Christiane Schmitt, hätte vom Staatsanwalt sofort nach diesem Vorfall eingereicht werden müssen. Diese prompte Reaktion habe der Ankläger versäumt. „Außerdem ist es ja die Aufgabe einer Vorsitzenden Richterin, auf rechtliche Probleme hinzuweisen. Das hatte ja auch der Bundesgerichtshof schon getan, als der Revision des Angeklagten in Teilen stattgegeben wurde.“

Auf Nachfrage erklärte Christiane Schmitt, wer über Ablehnung oder Annahme der beiden Befangenheitsanträge zu entscheiden hatte. „Entschieden haben die beiden Beisitzenden Richterinnen der verhandelnden Fünften Strafkammer“, sagte Schmitt, „zusammen mit einer externen Richterin aus einer anderen Kammer.“ Die vom Antrag betroffene Vorsitzende Richterin und die beiden Schöffen – darunter Vermeulen – seien bei der Entscheidung außen vor geblieben.

Männer in Orange auf Video

Im Gerichtssaal wurden am Donnerstag, 17. Dezember, die beiden Videos auf eine Leinwand projiziert, mit denen die Düsseldorfer Detektive im November 2015 die Arbeitspflichtverstöße der von ihnen observierten Homburger BBH-Mitarbeiter beweisen wollten. Was die Privatfahnder da aus ihren Autos heraus gefilmt haben, soll bei einer Vorführung am 3. Dezember 2015 in Schneidewinds Büro dessen Rechts- und den Hauptamtsleiter wenig überzeugt haben. Auf den beiden stummen, wackligen Video-Sequenzen – eine ist drei, die andere neuneinhalb Minuten lang – sind Männer zu sehen. Diese tragen mal orangefarbene Arbeitshosen, mal Jeans und sind bei diversen Tätigkeiten zu besichtigen. Etwa beim Rangieren mit und beim Herumstehen vor dem Transporter einer Autovermietung. Jemand parkt vor einer Lidl-Filiale. Ein Mann wirft etwas Kleines ins aufgeklappte Heck eines privaten Pkw. Leute beim Aufstapeln von Schnittholz. Beim Verladen von Stämmen auf einen Traktor-Anhänger. Beim Zurechtschneiden von Holz mit der Motorsäge. Ob im regulären Auftrag des BBH oder auf eigene Faust, bleibt unklar. Auch irgendwelche Tätigkeiten mit Bäumen vor einer ländlichen Kirche gibt es auf den DVDs zu sehen. Immerhin beweisen die Videos, dass die Arbeiter beim Holzsägen vorschriftsmäßig Helm und Visier tragen.

Bundestagsmitglied als Zeuge

Für den Revisionsprozess setzte Richterin Schepke-Benyoucef drei weitere Verhandlungstermine für 7., 14. und 20. Januar 2021 an.

Zum ersten Wiedersehen nach dem Jahreswechsel sollen zwei weitere frühere Mitglieder des Homburger Vergabeausschusses als Zeugen geladen werden, die sich am Donnerstag, 17. Dezember, aus Termin- beziehungsweise Krankheitsgründen entschuldigt hatten: Dies sind der CDU-Bundestagsabgeordnete Markus Uhl und der ehemalige Vorsitzende der SPD-Stadtratsfraktion. Außerdem soll am 7. Januar der frühere Homburger Rechtsamtsleiter aussagen, der schon mehrfach wegen Quarantäne nicht vor Gericht erscheinen konnte.

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