Verkehrskontrollen
Wieso die Saar-Justiz an Tempo-Messpistolen zweifelt
So darf der Verkehr in einem Rechtsstaat nicht überwacht werden, entschieden die Saar-Verfassungsrichter im Sommer 2019. Und sprangen einem Autofahrer bei, der sich gegen eine 100-Euro-Buße und einen Flensburg-Punkt wehrte. Ertappt hatte den Mann ein Blitzer, der funktioniert wie viele andere Geräte auch: Er erfasst Hunderte Einzelwerte und berechnet daraus eine Geschwindigkeit. Doch nur dieses Endergebnis wird gespeichert, die Ausgangsdaten hingegen werden sofort gelöscht.
Entscheidung umschifft
Das Problem dabei: So verschwinden auch Anhaltspunkte für mögliche Messfehler. Und die obersten Saarland-Richter finden: Wenn der Staat jemanden bestrafen will, dann muss dieser Bürger die gegen ihn vorgebrachten Beweise schon nachprüfen können. Allerdings stehen sie mit dieser Linie in Deutschland weitgehend alleine da. In Rheinland-Pfalz etwa hat der Verfassungsgerichtshof in einem gleichartigen Fall um Anhänger-Blitzer eine Grundsatz-Entscheidung umschifft.
Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts wiederum dürfte zwar irgendwann fallen, steht aber noch aus. Also geht die Justiz in Rheinland-Pfalz normalerweise davon aus, dass Tempo-Messungen verlässlich sind und nicht hinterfragt werden müssen. Im Saarland hingegen ist der 2019 von den dortigen Landes-Verfassungsrichtern verworfene Geräte-Typ bis heute ins Depot verbannt. Die anderen Apparate allerdings wurden nach einer Schock-Pause wieder in Betrieb genommen.
1800 Euro Buße
Doch die Behörden müssen damit rechnen, dass hartnäckige Bürger spätestens vor dem obersten Saar-Gericht wieder obsiegen. Und nun gibt es einen neuen Fall, in dem ein Autofahrer einer Strafe entgeht. Dabei ging es sogar um einen besonders heftigen Verstoß, der Betroffene sollte 1800 Euro zahlen. Doch sein Anwalt Alexander Gratz berichtet: Sogar die Generalstaatsanwaltschaft in Saarbrücken kam zu dem Ergebnis, dass das Verfahren gegen den mutmaßlichen Raser einzustellen ist.
Denn er war im Kreis Merzig-Wadern mit einer Laserpistole ertappt worden. Und diese auch von der rheinland-pfälzischen Polizei verwendete Kontroll-Methode gilt als besonders fehleranfällig: Ist zum Beispiel die Visiereinrichtung nicht sauber eingestellt, kann der Wert versehentlich dem falschen Auto zugeordnet werden. Doch die Saarbrücker Chef-Strafverfolger haben ein noch viel grundsätzlicheres Problem ausgemacht: Diese Geräte liefern ihnen keine Beweisfotos.
Von Beamten abgelesen
Formal überführt wird ein Zu-schnell-Fahrer in solchen Fällen durch die Zeugenaussage der Beamten, die das Messergebnis abgelesen haben. Doch wenn die Sache Monate später vor Gericht landet, können sich Polizisten kaum mehr an Details erinnern. Also räumen die Chef-Ankläger in Saarbrücken ein: Wenn man sich an die 2019 von ihren Landes-Verfassungsrichtern angelegten Maßstäbe hält, dann sind Pistolen-Messungen erst recht nicht mit rechtsstaatlichen Verfahren vereinbar.
Damit zeichnet sich ab, dass die Saar-Behörden auch diese Geräte einmotten müssen. Was genau jetzt passiert, ließ das Landes-Innenministerium am Freitag aber offen.