Landstuhl / Ramstein-Miesenbach RHEINPFALZ Plus Artikel Blitzer-Streit: Westpfalz-Richter rüffelt Bußgeldstelle

 Mit 140 Stundenkilometern soll ein Auto im Dezember 2018 an einem Blitzer-Anhänger vorbeigebrettert sein, der damals an der A 6
Mit 140 Stundenkilometern soll ein Auto im Dezember 2018 an einem Blitzer-Anhänger vorbeigebrettert sein, der damals an der A 6 bei Ramstein-Miesenbach wachte. Doch der Fahrer zog gegen seine Buße vor Gericht.

Eine Blitzer-Messung können Autofahrer in Rheinland-Pfalz normalerweise nur überprüfen lassen, wenn das zuständige Gericht mitspielt. Denn nur dann rückt die Bußgeldstelle Zusatz-Daten heraus, die eine Nachkontrolle ermöglichen. Doch nun hat ein Richter in einem Westpfälzer Raser-Fall der Landesbehörde gerüffelt, weil sie sich sogar der Justiz widersetze.

Es ging um einen heftigen Geschwindigkeitsverstoß: Mit 140 Stundenkilometern soll ein Auto im Dezember 2018 an einem Blitzer-Anhänger vorbeigebrettert sein, der damals an der A 6 bei Ramstein-Miesenbach (Kreis Kaiserslautern) wachte. Weil dort ein Tempo-80-Limit gilt, drohten dem Fahrer anschließend neben zwei Flensburg-Punkten auch eine 500-Euro-Buße – und ein Monat ohne Führerschein. Doch der mutmaßliche Raser meldete Zweifel an der Beschilderung an, zog deshalb in Landstuhl vor Gericht. Und dort brachte sein Anwalt noch etwas vor.

Anwalt: Manchmal machen die Geräte Fehler

Der Verkehrsrechtler Alexander Gratz aus dem Saarland sagt immer wieder: Er geht davon aus, dass die Kontrollanlagen normalerweise richtige Ergebnisse liefern. Aber einzelne Fehler könnten ihren komplizierten Rechen-Programmen bisweilen trotzdem unterlaufen. Doch um die nachträglich aufspüren zu können, brauchen Gutachter zusätzliche Daten. Dabei geht es einerseits um Werte, die viele der Geräte gar nicht erst speichern. Und andererseits um Informationen, die zwar in Behörden-Akten schlummern, aber Betroffenen nicht immer gezeigt werden.

Vor dem Verfassungsgerichtshof des Saarlands hat sich Anwalt Gratz mit seiner Blitzer-Kritik im vergangenen Sommer schon einmal durchgesetzt und so die Kontrollgeräte-Flotte dieses Bundeslandes in Teilen lahmgelegt. Die obersten rheinland-pfälzischen Richter hingegen haben im Januar in einem ähnlichen Fall auf ein klares Votum verzichtet: Sie setzen erkennbar darauf, dass dieser Grundsatz-Streit vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe landet. Denn der könnte dann eine klare Linie vorgeben, die deutschlandweit befolgt werden muss.

Richter: Einblick in Unterlagen gewähren

Einstweilen allerdings entscheidet die Justiz mal so und mal so. Wobei die Verfahren in Landstuhl zumeist bei einem Richter landen, der nebenher Verkehrsrechts-Seminare für Anwälte hält, für Fachzeitschriften schreibt, zu den Autoren eines Standard-Nachschlagewerks für Kollegen gehört. In seinen Prozessen folgt dieser Jurist normalerweise der Logik, die auch Anwalt Gratz verficht: Wenn ein Autofahrer für eine Nachkontrolle seiner Messung einen tieferen Einblick in amtliche Akten will, dann hat ihm die Landes-Bußgeldstelle den auch zu gewähren.

Im Fall des Ende 2018 bei Ramstein-Miesenbach ertappten Mannes sollte die in Speyer und Zweibrücken residierende Behörde daher zum Beispiel Wartungsunterlagen des Blitzers herausrücken. Und eine Liste aller Werte, die der Apparat während seines Einsatzes in dem Tempo-80-Abschnitt für die anderen dort vorbeifahrenden Autos ermittelt hatte. Denn in solchen Unterlagen können tatsächlich Anhaltspunkte für eine Geräte-Störung auftauchen. Doch statt einer CD mit den angeforderten Daten schickte die Bußgeldstelle diesmal nur ein Schreiben.

Bußgeldstelle: Es war ein Missverständnis

Aus dem schloss der Richter: Seine bloße Aufforderung genüge der Behörde nicht. Liefern werde sie die Dokumente nämlich erst, wenn er sie mit einem amtlichen Beschluss dazu zwinge. Woraufhin der Landstuhler Jurist schriftlich lospolterte, über die „rechtswidrige Verweigerung der Herausgabe von Daten“ schimpfte. Und der Bußgeldstelle ins Stammbuch schrieb, was er ihr seinen Ausführungen zufolge schon mehrfach erklärt hatte: Sie sei auch ohne Extra-Formalien dazu verpflichtet, „das weitere Verfahren nach den Vorgaben des Gerichts zu unterstützen“.

Widersprechen will die so heftig gescholtene Dienststelle ihm da allerdings auch gar nicht. Ein Sprecher beteuert: Diesen Rüffel aus Landstuhl hat sich die Bußgeldstelle nur wegen eines Missverständnisses eingefangen. Denn die zuständige Sachbearbeitern habe gedacht, es gehe um Unterlagen, die sie schon einmal herausgegeben hatte. Der verärgerte Richter allerdings hat inzwischen trotzdem getan, was er der Landes-Behörde bei ähnlichen gelagerten Streitigkeiten schon häufiger angedroht hatte: Er hat das ganze Verfahren einfach eingestellt.

Für den betroffenen Autofahrer bedeutet das: Obwohl er gleich 60 Stundenkilometer zu schnell gefahren sein soll, kommt er ganz ohne die zwei Flensburg-Punkte, die 500-Euro-Buße und den führerscheinlosen Monat davon. Und die Kosten für den Rechtsstreit um seinen Fall zahlt die Staatskasse.

Verteidigt hat ihn dort der Verkehrsrechter Alexander Gratz, der in einem Blitzer-Fall schon bis vor den rheinland-pfälzischen V
Verteidigt hat ihn dort der Verkehrsrechter Alexander Gratz, der in einem Blitzer-Fall schon bis vor den rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshof zog.
Die obersten rheinland-pfälzischen Landesrichter haben ein klares Urteil im Blitzer-Streit vermieden. Sie setzen offenbar darauf
Die obersten rheinland-pfälzischen Landesrichter haben ein klares Urteil im Blitzer-Streit vermieden. Sie setzen offenbar darauf, dass der Bundesgerichtshof die Linie vorgibt.
Weil sie sich wegen der Anhänger-Blitzer um so viele Fälle kümmern muss, hat die Landes-Bußgeldstelle inzwischen diesen Außenpos
Weil sie sich wegen der Anhänger-Blitzer um so viele Fälle kümmern muss, hat die Landes-Bußgeldstelle inzwischen diesen Außenposten in Zweibrücken. Ihr Hauptsitz ist in Speyer.
x