Koblenz RHEINPFALZ Plus Artikel So umschifft die Justiz ein Grundsatz-Urteil zu Blitzern

Vor drei Jahren hat ein Anhänger-Blitzer einen Fahranfänger erwischt, der sich seither juristisch gegen seine Strafe wehrt. Ob d
Vor drei Jahren hat ein Anhänger-Blitzer einen Fahranfänger erwischt, der sich seither juristisch gegen seine Strafe wehrt. Ob der junge Mann zur Nachschulung muss, hat die Justiz bis heute nicht entschieden.

Mit weitgehender Kritik an Blitzern war ein ertappter Autofahrer bis zu den Landes-Verfassungsrichtern marschiert, und die gaben ihm im Januar zum Teil sogar recht. Doch klare Regeln haben sie trotzdem nicht aufgestellt. Und nun hat sich ein weiterer Richter einen Kniff einfallen lassen, mit dem sich die Justiz um eine Grundsatz-Entscheidung drücken kann.

Nachschulung, Probezeit-Verlängerung und 120 Euro Buße drohen dem Autofahrer, den vor fast drei Jahren in der Eifel ein Blitzer-Anhänger der Polizei mit zu hoher Geschwindigkeit ertappt hat. Doch ob es für ihn wirklich bei diesen Sanktionen bleibt, ist bis heute offen. Denn sein Fall war bis vor den rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshof gewandert. Und mittlerweile ist er wieder dorthin zurückgekehrt, wo der Streit begonnen hatte: zum Amtsgericht in Wittlich. Und das soll jetzt berücksichtigen, was die höheren Instanzen schon alles gesagt haben.

Daten für Nachkontrolle

Gestritten wird dabei um die Frage, ob dem damaligen Fahranfänger genügend Informationen über seinen mutmaßlichen Geschwindigkeitsverstoß überlassen worden sind. Um sich verteidigen zu können, hatte er nämlich Dokumente wie Wartungshefte eingefordert. Schließlich können sie Gutachtern Hinweise darauf liefern, dass ein Blitzer ein technisches Problem hatte. Weshalb manche Gerichte auch bislang schon urteilten, dass Behörden derartige Unterlagen tatsächlich herausrücken müssten. Und Alexander Gratz, der Anwalt des Fahranfängers, geht sogar noch weiter.

Er findet: Bereitgestellt werden müssten auch jene Messwerte, die Geräte wie die Anhänger-Blitzer gleich wieder löschen, nachdem sie aus ihnen eine Geschwindigkeit errechnet haben. Und der Saarbrücker Verfassungsgerichtshof hat ihm im Sommer 2019 darin recht gegeben. Doch dessen Wort zählt nur im Saarland. Im Eifel-Fall hingegen befanden das Wittlicher Amtsgericht und das Oberlandesgericht in Koblenz: Noch nicht einmal die ohnehin vorhandenen Zusatz-Informationen gehen den Betroffenen etwas an. Doch damit hatten sie es sich zu einfach gemacht.

Justiz ohne klare Linie

Das jedenfalls entschieden im Januar die rheinland-pfälzischen Landes-Verfassungsrichter. Die drückten sich dabei zwar davor, sich ähnlich weit aus dem Fenster zu lehnen wie ihre Saar-Kollegen. Aber immerhin wiesen sie darauf hin, dass die Justiz in Deutschland in diesem Punkt bislang tatsächlich widersprüchlich entscheidet. Weshalb sie den Kollegen am Koblenzer Oberlandesgericht mitteilten: Sie können die Forderungen des Fahranfängers nach mehr Informationen über seine Blitzer-Messung nicht einfach als „unbegründet“ abschmettern.

Gemeint war damit wohl, dass die Zwischen-Instanz das Verfahren wieder übernehmen, aber gleich an den Bundesgerichtshof weiterreichen soll. Denn der fällt in solchen Fällen Vorbild-Urteile, die in ganz Deutschland beachtet werden müssen und so für klare Linien sorgen. Doch der zuständige Jurist am Oberlandesgericht hat sich mittlerweile für einen anderen Weg entschieden und die Sache lieber tiefer gehängt. Sein Kniff dabei: Er hat einfach ausgeklammert, was bis in die hohen Instanzen hinein umstritten ist und deshalb eigentlich endlich nach Karlsruhe gehört.

Unwichtiges herausgepickt

Stattdessen hat er sich aus den vom Fahranfänger für die Blitzer-Nachkontrolle eingeforderten Dokumenten eines herausgepickt, das so unwichtig ist, dass es bislang kaum ernsthafte Auseinandersetzungen darum gegeben hat: die Aufbau-Anleitung des Mess-Anhängers. Die, sagt der Richter, ist nun herauszugeben. Was hingegen mit den anderen und eigentlich interessanten Dokumenten passiert, lässt er offen. Also muss das Wittlicher Amtsgericht im zweiten Anlauf darüber wieder selbst entscheiden – wenn es denn überhaupt noch entscheiden will.

Denn wenn man den Fall nicht als Muster-Prozess mit prinzipieller Bedeutung betrachtet, ist er ein bloßes Bagatellverfahren. Und auf Nachschulung, Probezeit-Verlängerung und 120 Euro Buße kann die Justiz auch mal verzichten, wenn sie einem Autofahrer drohen, den vor nun schon fast drei Jahren ein Blitzer-Anhänger der Polizei in der Eifel mit zu hoher Geschwindigkeit ertappt hat.

x