Saarbrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Neue Vorgaben für die Geräte: Droht deshalb an der Saar ein Blitzer-Aus?

Auch seine Software wird jetzt so verändert, dass Autofahrer die Messergebnisse kaum mehr anzweifeln können: Anhänger-Blitzer de
Auch seine Software wird jetzt so verändert, dass Autofahrer die Messergebnisse kaum mehr anzweifeln können: Anhänger-Blitzer der rheinland-pfälzischen Polizei, postiert an der Autobahn bei Zweibrücken.

Eine für die Blitzer in ganz Deutschland zuständige Bundesbehörde lässt die Apparate technisch so verändern, dass Autofahrer die Messergebnisse kaum noch nachprüfen lassen können. Diese Vorgabe liegt ganz auf der Linie des Mainzer Innenministeriums. Dem Saarland hingegen beschert sie ein Problem, für das keine Lösung erkennbar ist.

Im März 2020 fällt ein Richter des Frankfurter Oberlandesgerichts einen Beschluss, mit dem er sich als bestens vernetzter Insider zu erkennen gibt. Denn er verarbeitet brandneue Vorgaben einer verschwiegenen Bundesbehörde, von denen selbst die allermeisten Fachleute bis dahin noch nichts gehört haben. Doch der hessische Jurist beruft sich auf sie, um ein Routine-Verfahren vom Tisch zu bekommen: Er begründet mit ihnen, wieso er den Protest einer mutmaßlichen Zu-schnell-Fahrerin abschmettert, die zu ihrem Fall zusätzliche Daten einfordert.

In solchen Werten aus dem Gerätespeicher eines Blitzers finden Gutachter manchmal Hinweise dafür, dass der Apparat sich bei der Geschwindigkeitsmessung verrechnet haben könnte. Doch die Justiz ist uneins darüber, ob ertappten Autofahrern derartige Datensätze überhaupt zustehen. Das Amtsgericht im westpfälzischen Landstuhl etwa sagt immer wieder sinngemäß: selbstverständlich, denn wenn der Staat jemanden für etwas bestrafen will, dann muss der Betroffene sich gegen den ihm gemachten Vorwurf umfassend verteidigen können.

Ein Richter triumphiert

Andere Tribunale hingegen argumentieren eher so: Blitzer werden von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) kontrolliert. Und wenn die ein Gerät einmal für zuverlässig befunden hat, dann ist es das auch. Weshalb seine Messergebnisse normalerweise nicht mehr anzuzweifeln sind. Dieser Linie scheint auch der Richter des Oberlandesgerichts in Frankfurt anzuhängen, in seinem Beschluss vom März 2020 verkündet er triumphierend und mit ein paar Seitenhieben: Die leidige Debatte habe sich erledigt, die Forderung nach weiteren Daten sei ab sofort „gegenstandslos“.

Denn gut drei Wochen vor diesem juristischen Machtwort hat die Braunschweiger Bundesanstalt die Genehmigung für eine überarbeiteten Software im Poliscan-System verweigert. Das steckt zum Beispiel in den gefürchteten Blitzer-Anhängern, von denen das Mainzer Innenministerium gleich fünf in die Pfalz geschickt hat. Dabei werfen Kritiker diesen Geräten seit Jahren vor, dass sie von Hunderten während eines Messvorgangs ermittelten Werten gerade mal eine Handvoll speichern. Weshalb ihre Endergebnis-Berechnung kaum nachkontrollierbar ist.

„Verwechslungsgefahr“

Genau an diesem Punkt hat nun auch die Bundesanstalt angesetzt, doch sie wendet den Vorwurf in sein Gegenteil: Demnach sind selbst die wenigen abgespeicherten Zusatz-Daten noch zu viele. Denn bisweilen gelingt es einem von einem geblitzten Autofahrer engagierten Gutachter trotzdem noch, aus ihnen ein abweichendes Tempo-Ergebnis herzuleiten. Was die Braunschweiger Ingenieure für einen Missstand halten, sie sagen: Da drohen Verwechslungen mit dem „geeichten Messwert“. Was die „missbräuchliche Verwendung begünstigen“ könne und daher illegal sei.

Also werden die Anhänger-Blitzer jetzt so umgerüstet, dass in ihren Datenspeichern noch weniger Information zurückbleibt. Was dem rheinland-pfälzischen Innenministerium zupasskommen dürfte. Denn dessen Fachleute warnen: Wenn ertappte Autofahrer reihenweise ihre Messungen zerpflücken dürfen, droht ein Zusammenbruch der Verkehrsüberwachung. Dem Saarland allerdings droht so etwas nun aus gegenteiligem Grund: Dort könnte gerade die neue Linie der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt ein allgemeines Blitzer-Aus heraufbeschwören.

Anpassung gescheitert

Denn die Braunschweiger Ingenieure haben nicht nur die neue Software für Poliscan-Geräte gestoppt. Ihr Bannstrahl trifft auch die Firma Jenoptik, die ihren Traffistar S 350 umprogrammieren wollte – weil sie sich den Landes-Verfassungsrichtern des Saarlands beugen muss, die im vergangenen Sommer geurteilt haben: Was dieser Blitzer bislang gemessen hat, zählt in ihrem Bundesland nicht. Denn den ertappten Fahrern werde ein „faires Verfahren“ verweigert, weil er zu wenige Daten speichert und seine Ergebnisse nicht nachkontrolliert werden können.

Weil das so in etwa auch für die meisten anderen Geräte gilt, schalteten die Saar-Behörden anschließend fast ihr komplettes Arsenal ab. Mittlerweile allerdings sind alle Apparate außer dem Traffistar S 350 wieder in Betrieb. Doch die Überwacher müssen damit rechnen, dass sich auch andere Betroffene bis zu den obersten Saarbrücker Richtern durchklagen und die nach und nach immer mehr Blitzer für unzulässig erklären. Denn zuverlässig verhindern ließe sich das nur, indem die Hersteller ihre Geräte umrüsten und so dafür sorgen, dass mehr Daten im Speicher bleiben.

So reagiert das Ministerium

Doch dieser Ausweg scheint durch die neue Linie der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt verbaut: Einstweilen ist logisch ausgeschlossen, dass Blitzer zugleich den Vorgaben dieser Behörde und den Grundsätzen der saarländischen Verfassungsrichter entsprechen. Wie dieser Widerspruch jemals aufgelöst werden soll, lässt das Saarbrücker Innenministerium offen. Eine Sprecherin sagt: Solche Probleme „entziehen sich wegen der damit zusammenhängenden Fragestellungen des deutschen Eichrechts einer Beurteilung unseres Ministeriums“.

Und auch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt in Braunschweig gibt auf die Frage nach dem Dilemma keine Antwort, ihr Sprecher sagt: Seine Behörde „äußert sich nicht zu verfassungsrechtlichen Fragen“.

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