Rheinland-Pfalz
Urteil lässt an Anhänger-Blitzern zweifeln
Der Verfassungsgerichtshof des Saarlands verwirft die Messergebnisse eines bestimmten Blitzer-Modells. Erkämpft hat diese Entscheidung ein Anwalt, der sagt: Das Urteil legt Kriterien fest, an denen auch andere Geräte scheitern – zum Beispiel die Kontroll-Anhänger der rheinland-pfälzischen Polizei. Gegen die will er nun einem Prozess vor obersten Richtern in Koblenz vorgehen.
100 Euro sollte der Autofahrer bezahlen, der am 17. Juni 2016 durchs saarländische Friedrichsthal gefahren war. Denn dort war er um 16.44 Uhr geblitzt worden – und da fuhr er 27 Stundenkilometer schneller als erlaubt. Doch gegen diesen Bußgeldbescheid bemühte der Mann die Justiz. Und die hat ihm in letzter Instanz tatsächlich Recht gegeben: Der Verfassungsgerichtshof des Saarlands verwirft in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil die gut drei Jahre alte Geschwindigkeitsmessung. Die acht obersten Saar-Richter sagen: Der Autofahrer ist in seinem Recht auf ein faires Verfahren und auf wirksame Verteidigung verletzt worden. Denn geblitzt wurde er von einem „Traffistar S 350“ der Firma Jenoptik. Dieser Apparat liefert zwar ein Endergebnis seiner Geschwindigkeitsmessung. Doch zunächst erfasst er Hunderte Einzelwerte, die nicht gespeichert werden – weil sie niemand braucht, argumentieren der Hersteller und die für die Zulassung solcher Geräte zuständige Bundesbehörde.
Vorab überprüft: So verteidigt der Hersteller den Blitzer
Schließlich wird bei neuen Blitzer-Modellen zunächst kontrolliert, ob ihre Berechnungen auch verlässlich sind. Die Saarbrücker Verfassungsrichter gestehen daher zu: Die Vorab-Tests lassen tatsächlich davon ausgehen, dass so ein Messgerät korrekte Ergebnisse auswirft. Doch zugleich sagen sie: Trotzdem muss jeder geblitzte Autofahrer auch Rohdaten bekommen, wenn er überprüfen lassen will, ob ihm die Behörden seinen angeblichen Tempoverstoß wirklich nachweisen können. Für den Mann, der am 17. Juni 2016 durch Friedrichsthal gefahren war, bedeutet das: Ihm bleibt das 100-Euro-Bußgeld erspart. Und auch der Punkt wird wieder gelöscht, der schon auf ihn in der Flensburger Verkehrssünderdatei eingetragen war. Für andere bislang von einem „Traffistar S 350“ ertappte Zu-schnell-Fahrer ändert sich hingegen nichts: Wer seine Strafe klaglos akzeptiert hatte, kann daran nachträglich in aller Regel nichts ändern. Aufs neue Urteil pochen darf aber, wer von nun an im Saarland geblitzt wird. Schließlich hat der Verfassungsgerichtshof angedeutet, dass er wieder so entscheiden will, falls sich noch einmal jemand bis zu ihm durchklagen muss. Ob die Saar-Behörden daher einstweilen jeden Einspruch gegen eine „Traffistar S 350“-Messung akzeptieren oder die Blitzer gleich abschalten, bis der Hersteller ihre Technik angepasst hat, blieb am Dienstag offen. Klar ist nur: Landesweit sind etwa 30 Geräte dieses Typs im Einsatz. Und sie wachen auch in anderen Regionen, etwa in Baden-Württemberg.
Gleicher Mangel: So kritisiert der siegreiche Anwalt andere Geräte
Dort muss zwar niemand ein Urteil aus Saarbrücken befolgen. Doch falls jemand in einem anderen Bundesland gegen ein Bußgeld klagt, taugt eine Entscheidung des saarländischen Verfassungsgerichtshofs zumindest als gewichtiges juristisches Argument. Und dabei muss es nicht nur um den „Traffistar S 350“ gehen. Alexander Gratz, der Anwalt des in Friedrichsthal geblitzten Autofahrers, sagt: Rohdaten fehlen auch bei vielen anderen Geräten. Zum Beispiel beim Anhänger-Blitzer des Typs „Enforcement Trailer“. Ein knappes Dutzend dieser transportablen Messstationen hat das Mainzer Innenministerium an die Polizeipräsidien in Rheinland-Pfalz verteilt, nachdem es 2017 eine „Blitz-Offensive“ ausgerufen hatte. Und jetzt wird sich der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof in Koblenz mit ihnen beschäftigen müssen. Angerufen hat ihn nach eigenen Angaben Verkehrsanwalt Gratz – mit den gleichen Argumenten, mit denen er gerade die obersten Richter in Saarbrücken überzeugt hat. Der Jurist sagt: Sein neuer Mandant passierte am 13. Oktober 2017 eine Baustelle bei Wittlich. Dort wurde er gegen 15 Uhr geblitzt, denn er fuhr 34 Stundenkilometer schneller als erlaubt. Nun soll er 120 Euro bezahlen. Und zur Nachschulung, weil er in der Probezeit war. Im Nachhinein: Welche Spur ein Blitzer-Saboteur bei Bitburg hinterlassen hat