Rheinland-Pfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Rheinland-Pfalz: Zweifel an jedem zweiten Polizei-Blitzer

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Fünf Anhänger-Blitzer hat das Mainzer Innenministerium in die Pfalz geschickt, doch nach einem Urteil der obersten Saar-Richter halten Verkehrsrechtler deren Messungen für anfechtbar. Zweifel melden sie auch an einem von pfalzweit vier stationären Kontrollgeräten der Polizei an.

Richter haben für das Saarland ein Urteil gefällt, das die Messungen vieler Blitzer als ungültig einstuft. Nun warnen Fachleute:

Falls sich diese Linie auch in Rheinland-Pfalz durchsetzt, wären hier 18 der landesweit 36 Polizei-Geräte betroffen. Denn in der

Bestandsliste des Mainzer Innenministeriums scheint es derzeit nur ein einziges Modell zu geben, das den Maßstäben genügen würde.

Der Amtsrichter in Kaiserslautern will kurzen Prozess machen. Doch seine übergeordneten Kollegen vom Landgericht bremsen ihn nach einer Anwalts-Beschwerde kräftig ein, sie pochen in diesem Blitzer-Fall auf ein „faires Verfahren“. Und auf „Waffengleichheit“ zwischen Bürger und Behörden. Dabei hat den mutmaßlichen Zu-schnell-Fahrer Ende 2018 ein Kontroll-Anhänger mit „Poliscan Speed“-Technik ertappt, und die ist amtlich geprüft. Also hat die Justiz immer wieder entschieden: Mit allgemeinen Zweifeln an der Zuverlässigkeit solcher Apparate braucht sie sich gar nicht erst herumzuschlagen.

Die Polizei soll weitere Dateien herausrücken

Anders sieht es erst aus, wenn ein Betroffener behauptet, dass ausgerechnet in seinem Einzelfall etwas schiefgegangen sei. Doch Anhaltspunkte für etwaige Pannen lassen sich nur finden, wenn findige Gutachter viele Details auswerten können. Weshalb das Landgericht in Kaiserslautern Ende Mai verfügt: Ehe der Kollege am Amtsgericht sein Urteil spricht, soll die Polizei weitere Informationen herausrücken. Zum Beispiel die Werte anderer Fahrzeuge, die am Kontroll-Anhänger vorbeifuhren. Und dessen Statistik-Datei, zu Vergleichszwecken. Damit wagt das Landgericht einen Schritt in eine Richtung, in die der Verfassungsgerichtshof im benachbarten Saarland ein paar Wochen später noch viel weiter voranstürmt. Denn der begnügt sich nicht mehr nur damit, einem ertappten Autofahrer Einblick in ohnehin schon irgendwo vorhandene Blitzer-Daten zu gewähren. In einem Verfahren um das Modell „Traffistar S 350“ fragen die obersten Saar-Richter stattdessen gleich, ob das Gerät Zusatz-Informationen für eine nachträgliche Gegenkontrolle überhaupt in ausreichenden Umfang abgespeichert hat.

Das Saarland hat viele Blitzer abgeschaltet

Hat es nicht, urteilen sie schließlich Anfang Juli.  Woraufhin die Herstellerfirma Jenoptik verspricht, den „Traffistar S 350“ umgehend nachzurüsten. Einstweilen allerdings muss das Gerät im Saarland pausieren. Und weil die Behörden dort anderen Modelle die gleiche Schwachstelle bescheinigen, haben sie viele weitere Blitzer ebenfalls vorerst abgeschaltet. In anderen Bundesländern müssen sich Verkehrsüberwacher derweil zumindest fragen, ob die Justiz auch bei ihnen die neue Linie übernimmt. Und schon bald genauso urteilt wie der Saarbrücker Gerichtshof.  Erstritten hat dessen Entscheidung die Anwaltskanzlei des Verkehrsrechtlers Alexander Gratz aus Bous, und der wird nun auch vor den rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshof in Koblenz ziehen. gehen. Verbaut ist sie in vielen Säulen, aber auch in den gepanzerten Kontroll-Anhängern, von denen die Polizei in der Pfalz inzwischen schon fünf Exemplare hat. Deren großer Vorteil: Sie sind mobil, brauchen aber – im Gegensatz zu anderen derartigen Blitzern – trotzdem keine Bewacher.

Wie der Blitzer im B-10-Tunnel funktioniert

Dass sie daher fast immer irgendwo im Einsatz sind, macht sie für die 2017 ausgerufene „Blitz-Offensive“ in Rheinland-Pfalz so wichtig. Doch sie stehen auch auf der Liste der Geräte, die im Nachbar-Bundesland derzeit eingemottet sind. Und ohne Nachrüstung würden auch fast alle anderen Modelle an den Maßstäben der Saar-Richter scheitern, sagt Blitzer-Jurist Gratz, nachdem er zusammen mit Technik-Experten die Bestandsliste des Mainzer Innenministeriums analysiert hat. Dabei stehen auf der Modelle, die ganz unterschiedlich funktionieren. Im B-10-Tunnel bei Annweiler zum Beispiel wacht ein „Traffistar S 330“, der sich dem Namen nach von seinem im Saarland gescheiterten Jenoptik-Kollegen kaum unterscheidet, aber im Gegensatz zu ihm keine Laserstrahlen aussendet. Stattdessen erfasst er, wenn etwas über Fahrbahn-Sensoren roll. Aus der derweil verstrichenen Zeit errechnet er dann, wie schnell das Fahrzeug war. Viele Daten speichert er dabei zwar nicht, doch eine Sprecherin seiner Hersteller-Firma Jenoptik beteuert: Das reicht, damit Gutachter später das Ergebnis überprüfen können.

Es geht um die Hälfte der landesweit 36 Polizei-Blitzer

Blitzer-Jurist Gratz und seine Technik-Spezialisten allerdings bemängeln: Bei Testmessungen liefere der „Traffistar S 330“ durchaus noch mehr Informationen. Doch wenn er dann zum echten Einsatz kommt, würden sie nicht mehr festgehalten. Speicher-Mängel bescheinigen die Fachleute aber auch dem mobilen „Multanova 6 F“, der in Vorder- und Südpfalz mit herkömmlichen Radarwellen misst. Und unterm Strich geht die Gutachter-Truppe davon aus, dass die Hälfte der 36 rheinland-pfälzischen Polizei-Blitzer an der Logik des Saarland-Urteils scheitern würde. In der Pfalz würde das für acht der 15 dort stationierten Messgeräte gelten. Sieben weitere hingegen liefern tatsächlich Dateien, die eine umfassende Nachkontrolle erlauben. Zufrieden wären die Saar-Richter demnach mit drei mobilen Blitzern aus der Westpfalz sowie einem weiteren, der in der Vorder- und Südpfalz eingesetzt wird. Und auch drei stationäre würden bestehen: die beiden beim Wörther Kreuz sowie das Gerät, das früher die Autobahn-Baustelle bei Kaiserslautern überwachte und nun in einem Tempo-80-Abschnitt der A 6 bei Enkenbach-Alsenborn steht.

Was Gutachter in Dateien entdeckt haben

Denn da geht es jeweils um „ES 3.0“-Apparate des Herstellers ESO, die mit Helligkeitssensoren arbeiten und dank umfassender Rohdaten-Speicherung eine Nachkontrolle ihrer Messungen ermöglichen. Weshalb Fachleute prompt eine andere mögliche Schwachstelle entdeckt haben: Bisweilen finden sie in den Dateien Anhaltspunkte dafür, dass sich dieser Blitzer von den LED-Scheinwerfern moderner Autos verwirren lässt und dann falsche Ergebnisse liefert.

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