Dudenhofen
„Wohnpark am Hainbach“ kann kommen
Auf dem rund 7000 Quadratmeter großen, zur ehemaligen Firma Walter gehörenden Gelände zwischen der B39 und der Speyerer Straße will die KKP Grundstücks-Verwaltung mit Sitz in Schifferstadt vier Mehrfamilienhäuser mit jeweils sieben Wohnungen auf zwei Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss bauen. Jeder Komplex elf Meter hoch. Das 1936 auf dem Areal errichtete Wohnhaus, Schuppen, Bootshaus und Schwimmbecken sollen abgerissen werden.
Als Reaktion auf die Proteste aus der Bevölkerung und den Ratsfraktionen auf die Fällung eines Großteils der teils über 150 Jahre alten Bäume der „Walter-Villa“ versprach der Investor, sechs der 28 Wohnungen „sozialverträglich“ vermieten zu wollen. Daraufhin beschloss der Ortsgemeinderat nach unwesentlichen Korrekturen des ursprünglichen Bebauungsplans im November vergangenen Jahres eine erneute Offenlage.
In einem Schreiben vom 4. Februar an die Verwaltung stellt eine Bürgerin die Frage nach der Kontrolle der Absichtserklärung und der Definition von sozialverträglich: „Die Zusage der Schaffung einiger Sozialwohnungen ist zwar lobenswert, doch wer kontrolliert das? Für welchen Zeitraum? Zu welchem Preis? Was sind die Folgen, wenn davon Abstand genommen wird?“ Außerdem: „Wo ist der Park? Ist das nur eine Geldanlage für Wohlbetuchte? Probleme werden nicht ausbleiben bei dieser Größenordnung sowie dem gemischten Klientel an Mietern.“
„Bezahlbarer Wohnraum“
In seiner Antwort verweist das Planungsbüro Piske darauf, dass die „zugesagte Selbstverpflichtung zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum“ des Vorhabenträgers durch eine freiwillige Vereinbarung mit der Ortsgemeinde rechtlich gesichert wäre und eine Mischung unterschiedlicher Bevölkerungskreise innerhalb einzelner Wohnbereiche den sozialen Zielsetzungen der Gemeinde entspreche.
Piske zur Kritik an der Abholzungsaktion und dem beschleunigten Verfahren: Die Rodungen durch den Grundstückseigentümer seien unter Beachtung des Artenschutzes und innerhalb der Rodungszeit vorgenommen worden. Eine rechtliche Verpflichtung zur vorherigen Information der Ortsgemeinde habe nicht bestanden. Der Bebauungsplan diene der Umnutzung einer bereits bebauten Fläche, die Aufstellung erfolge daher als Bebauungsplan der Innenentwicklung und somit im beschleunigen Verfahren.
Weiter wurde gegen das Vorhaben argumentiert, trotz berechtigter Einwände werde der Plan nicht geändert. Anzahl und Größe der Häuser blieben gleich, die „hübsche Villa“ werde platt gemacht, für Ausgleichspflanzungen sei kein Platz. Der Einwender: „Jedoch Hainbach und Verlängerung der Trifelsstraße gehen in Gemeindebesitz und deren Verantwortung über. Somit wird der Eigentümer noch belohnt für sein rigoroses Vorgehen.“
Der Punkt ist separat in einem städtebaulichen Vertrag geregelt. Der Investor übernimmt die Kosten für die Verlängerung der Trifelsstraße im Plangebiet und die Herstellung des Fußwegeanschlusses vom Ende der Trifelsstraße bis zum Beginn des zehn Meter breiten Gewässerrandstreifens entlang des Hainbachs. Im Gegenzug erklärt sich die Gemeinde bereit, die Erschließungsanlagen nach der Fertigstellung in ihr Eigentum und ihre Unterhaltungslast zu übernehmen.
Festgelegt sind in dem Vertrag auch Ausführungen zum Artenschutz und zum Schutz des Hainbachs, die Neuanpflanzung von mindestens 35 Bäumen, soweit möglich auf dem Grundstück oder in Absprache auf gemeindeeigenen Flächen.
Bei der Abstimmung über den Bebauungsplan „Wohnpark am Hainbach“ am Donnerstagabend im Ortsgemeinderat enthielt sich die CDU kommentarlos der Stimme. Der Plan wurde mehrheitlich angenommen.