Bobenheim-Roxheim
Verkehrsprobleme im Gewerbegebiet West spitzen sich zu
An einem Donnerstag im Juni versucht gegen 6 Uhr morgens ein großer Lkw von der Gutenbergstraße in die Kleinniedesheimer Straße einzubiegen. Die Kurve ist eng – erst recht, seit die Gemeinde Ende 2018 zum Schutz der Fußgänger Poller an allen vier Ecken der Kreuzung installiert hat. Anwohner berichten: Der Fahrer rangiert fast eine Stunde lang und blockiert so den Weg der Pendler, die durch die Kleinniedesheimer Straße zum Bahnhof wollen. Viele kommen zu spät zur Arbeit.
So ähnlich geht es den ganzen Tag über weiter. Irgendwann stauen sich die Laster bis auf die Landesstraße 457. Die Polizei muss kommen und die Fahrer rückwärts rauslotsen. So erzählt es ein Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung den Mitgliedern des Gemeinderats.
Besitzer der Lagerhallen wird vermutlich klagen
Seit vielen Jahren leiden die Bewohner des Viertels darunter, dass sich in der Gutenbergstraße Gewerbe angesiedelt hat, das vom Schwerlastverkehr angefahren wird, obwohl die Straßen dafür nicht geeignet sind. Die RHEINPFALZ berichtete zuletzt im November 2018. In Videos und auf Fotos dokumentieren die Bürger, welche Szenen sich dort schon abgespielt haben, wie das Durchfahrtverbot zwischen 22 und 6 Uhr missachtet wird und welche Schäden an Häusern, Verkehrsschildern und Pollern entstanden sind. Doch werden sie jemals Ruhe finden?
Seit 2016 keine Genehmigung
Bürgermeister Michael Müller (SPD) meint: Das Problem wäre ganz einfach dadurch zu lösen, dass der Rhein-Pfalz-Kreis den Firmen beziehungsweise deren Vermieter endlich die Nutzung der Immobilien untersagt und dies auch durchsetzt. Denn für die Lagerhallen und Büros in der Gutenbergstraße gibt es seit 2016 keine Baugenehmigung. Auf die Nutzungsuntersagung warte die Gemeinde nun schon seit Frühjahr 2017.
Die Kreisverwaltung verweist auf Anfrage erneut auf den erst 2018 zurückgenommenen Widerspruch des Immobilieneigentümers, der das Gelände dann verkauft habe. „Im Rahmen einer Anhörung haben wir die Nutzungsuntersagung sämtlicher Gebäude, teilweise verbunden mit Rückbauverpflichtungen, Anfang 2019 an die ehemaligen Eigentümer als Zustandsstörer angedroht“, heißt es in einer Stellungnahme aus dem Kreishaus. Nach einem weiteren Gespräch mit dem jetzigen Eigentümer unter Beteiligung der Gemeinde seien „privatrechtliche Schritte in Erwägung gezogen“ worden, deshalb habe die Verwaltung noch abgewartet. Man wolle nun das Verfahren weiterführen, rechne aber mit juristischen Schritten des Eigentümers.
Kein rechtskräftiger Bebauungsplan
Nach wie vor sieht sich die Baubehörde beim Kreis aber nicht allein verantwortlich für die Situation in Bobenheim-West. Zum einen gehe die jetzige Lkw-Zufahrtsregelung auf eine im Einvernehmen mit der Gemeinde erteilte Baugenehmigung von 2005 zurück, zum anderen sei die Überwachung des fließenden Verkehrs nicht Angelegenheit des Kreises.
Und dass die Gewerbeflächen in der Gutenbergstraße niemals ordnungsgemäß erschlossen wurden, liege daran, dass die Gemeinde bis heute keinen rechtskräftigen Bebauungsplan dafür habe. Das wiederum rührt daher, dass die Besitzer von Grundstücken zwischen Bobenheim-West und dem Aussiedlerhof keine Flächen für eine Erschließungsstraße hergeben wollen.