Rhein-Pfalz-Kreis / Frankenthal RHEINPFALZ Plus Artikel Vergewaltigungsprozess: Angeklagter verliert sich in skurrilen Details

Nächste Runde im Vergewaltigungsprozess: Der Angeklagte berichtet über seine Beziehungen zu Frauen.
Nächste Runde im Vergewaltigungsprozess: Der Angeklagte berichtet über seine Beziehungen zu Frauen.

Neun Übergriffe legt die Frankenthaler Staatsanwaltschaft dem angeklagten Ludwigshafener zur Last. Eine junge Frau muss stundenlang aussagen – ohne Öffentlichkeit. Und: Zur Unterstützung des Gerichts kommt ein weiterer Gutachter ins Spiel.

Die junge Frau geht an diesem Prozesstag in den Verhandlungssaal des Frankenthaler Landgerichts, wird stundenlang im Zeugenstand befragt – unter Ausschluss von Zuhörerinnen und Zuhörern, auch der Presse. Der Schutz der Intimsphäre der Zeugin wiegt schwerer als der Informationsanspruch der Öffentlichkeit, entscheidet die Strafkammer mit dem Vorsitzenden Uwe Gau und stützt sich dabei auf das Gerichtsverfassungsgesetz.

Er ist heikel und überaus schwierig, dieser Strafprozess, und er wird vermutlich lange dauern. Schon jetzt sind Termine bis Ende April festgelegt. Neun sexuelle Übergriffe zwischen Juli 2019 und Januar 2024, begangen in Mannheim, Ludwigshafen, Maxdorf, Mutterstadt und Hochspeyer, wirft die Staatsanwaltschaft dem 28-jährigen Ludwigshafener vor, der in Handschellen aus der U-Haft vorgeführt wird. Sieben Frauen sind demnach betroffen, acht Mal soll es zu Vergewaltigungen gekommen sein. Bedeutet: Falls der Angeklagte in einem oder gar mehreren Fällen verurteilt wird, droht ihm mehrjährige Haft.

Viele Geschichten über Sex und Drogen

Zu den konkreten Vorwürfen sagt er auch an diesem Montag nichts, wohl aber, wie schon am vergangenen Verhandlungstag, viel über sich. Was vor allem bedeutet: über viele Drogen, die er schon ab 13 Jahren konsumiert hat, viel Sexualität und Beziehungen zu Frauen. Und er schildert sehr bereitwillig, auch über sexuelle Details und zur Frage, die insbesondere den psychiatrischen Gutachter Harald Dreßing aus Mannheim interessiert: Wie viele Frauen und welche Drogen in welchem Zeitraum? An diesem Montag drängt es den Angeklagten danach, seine Darlegungen vom letzten Mal zu konkretisieren. Zum einen, was die Drogen anbelangt: „Ich will das eingrenzen, Kokain nicht jeden zweiten Tag, sondern nur zwei bis dreimal pro Woche.“ Und dann, sagt er, seien ihm da noch „drei Beziehungen zu Frauen eingefallen“, die er bisher noch nicht erwähnt habe.

Den Namen frisch ins Schlüsselbein tätowiert

In den Jahren 2018 bis 2020 sei das gewesen, jeweils ein paar Monate lang. Mit teils skurril anmutenden Finals. In einem Beispiel hört sich das Ende einer Geschichte dann so an: „Ihr Ex-Freund kam aus dem Gefängnis, wollte mit ihr sprechen. Ich sagte: okay, aber nur zehn Minuten.“ Die Freundin sei aber erst am nächsten Morgen wiedergekommen. „Sie sagte, sie habe mit ihm die Nacht verbracht, sie fand das lustig, ich hab’ dann Schluss gemacht.“ Als er später seine Sachen bei ihr habe abholen wollen, „da hab’ ich gesehen, dass sie auf ihrem Schlüsselbein meinen Namen frisch eintätowiert hatte“. Er habe dann aber trotzdem Schluss gemacht. „Dann kam sie zu meiner Wohnung und schlug eine Scheibe ein, sie war angetrunken.“ Bei einer anderen sei er sich nicht so sicher gewesen, „ob das gefühlsmäßig reicht für eine Beziehung“. Bei wieder einer anderen habe es nur ein einziges sexuelles Treffen gegeben, „aber wir stehen heute noch in gutem Kontakt“.

Psychiater Dreßing notiert akribisch mit und fragt dann in geschäftsmäßigem Ton: „Sie hatten für 2020 bislang von fünf bis sieben Beziehungen mit Frauen gesprochen. Sind da diejenigen, die Sie gerade genannt haben, schon dabei, oder sind es dann insgesamt eher sieben bis neun?“ Der Angeklagte denkt kurz nach und sagt dann: „Sieben bis neun.“ Er schildert das ruhig und freundlich, im Plauderton, so als wäre er bei einem Kaffeekränzchen. Das steht in absolutem Widerspruch zu dem, was eine junge Frau in ihrer früheren polizeilichen Vernehmung geschildert hatte, die am vergangenen Prozesstag per Video im Verhandlungssaal eingespielt worden war.

Eindringen in den Körper einer anderen Person gegen deren erkennbaren Willen – das ist die gesetzliche Definition von Vergewaltigung. Aus dem Prozessumfeld ist zu hören, dass es in manchen Fällen so gewesen sein könnte, dass eine Frau mit einer bestimmten Sexpraktik einverstanden war, mit einer anderen aber nicht. Vor allem: Voraussetzung für eine Verurteilung ist, dass dem Angeklagten die Tat bewiesen wird – also auch, dass er erkannte oder erkennen musste, dass die jeweilige Sexualpartnerin nicht wollte. „Natürlich ist die Wahrnehmung von Sex unter Drogen anders als in nüchternem Zustand“, hatte der Angeklagte an einem der zurückliegenden Verhandlungstage gesagt. Wollte er damit eine Verteidigungslinie aufbauen? Eine, die da heißt: Weil ich unter Drogen stand, habe ich nicht erkannt, dass die Frau nicht wollte?

Auf die Aussagen der Frauen wird es ankommen

Auf die Aussagen der laut Anklage betroffenen Frauen wird es entscheidend ankommen in diesem Prozess. Und am Ende könnte ein Fazit stehen, das da lautet: Es steht Aussage gegen Aussage. Dann würde es letztlich darauf ankommen, ob das Gericht zu der Auffassung gelangt, dass die laut Anklage vergewaltigten Frauen bei ihren Beschuldigungen die Wahrheit sagten. Die Würdigung einer Zeugenaussage selbst vorzunehmen, ist laut Bundesgerichtshof im Prinzip die ureigenste Aufgabe des Gerichts. In besonders schwierigen Fällen können sich die Richter allerdings bei der Beurteilung Unterstützung holen und ein aussagepsychologisches Gutachten in Auftrag geben. Dessen Ergebnis müssen die Richter nicht zwangsläufig folgen, tun es aber laut Studien in fast 90 Prozent der Fälle. Zu Beginn des Verhandlungstags an diesem Montag verkündet der Vorsitzende Richter Uwe Gau, dass mittlerweile ein aussagepsychologisches Gutachten vorliege, betreffend der Aussage einer der Frauen.

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