Frankenthal / Rhein-Pfalz-Kreis RHEINPFALZ Plus Artikel Vergewaltigungsprozess: Muster wird bei Anklageverlesung deutlich

Da ist er noch in Handschellen: der Angeklagte vor dem Prozessauftakt am Dienstag.
Da ist er noch in Handschellen: der Angeklagte vor dem Prozessauftakt am Dienstag.

Wegen neun sexuellen Übergriffen, darunter acht Vergewaltigungen, unter anderem in Maxdorf und Mutterstadt, muss sich seit Dienstag ein 28 Jahre alter Mann aus Ludwigshafen vor dem Frankenthaler Landgericht verantworten. Bei der Verlesung der Anklage wird das Vorgehen des Mannes erkennbar.

Der Vorsitzende Richter Uwe Gau hat ganz schön was zu tun, bevor es richtig ernst wird vor dem Frankenthaler Landgericht. Die Schöffen müssen noch vereidigt werden, und eine Vorstellungsrunde ist angesagt. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, fünf Vertreter der Nebenklage, zwei Verteidiger, der Angeklagte – man muss ja wissen, mit wem man es vor Gericht zu tun hat. Der Prozessauftakt gegen den 28 Jahre alten Mann aus Ludwigshafen zieht auch entsprechend des Umfangs der Anklage Publikum an – Medien, Zuschauer.

Neun Fälle von sexuellem Übergriff wirft die Staatsanwaltschaft dem Mann vor, der zwischen seinen Verteidigern Gilbert Krings und Mathias Machmer Platz genommen hat. Für die Dauer der Verhandlung werden ihm die Handschellen abgenommen. Nach dem Ende der Verhandlung macht es wieder „klick“. Der 28-Jährige sitzt seit 3. Juli in der Justizvollzugsanstalt Frankenthal in Untersuchungshaft, am 26. Juni sei der Haftbefehl erlassen worden.

Etwas ausführlicher ist auch die korrekte Beschreibung für die Verlesung der Anklage. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft braucht einige Minuten, bis sie die Fälle, die dem Mann zur Last geworfen werden, vorgetragen hat. Es geht um neun Fälle von sexuellem Übergriff. In acht dieser neun Fälle soll es zu einer Vergewaltigung gekommen sein. Sieben Frauen sind laut Anklage betroffen. In fünf Fällen soll der Mann Gewalt angewandt haben.

Der erste Fall datiert der Staatsanwaltschaft zufolge vom 26. Juli 2019. Und je mehr Fälle aus der Anklageschrift verlesen werden, desto klarer wird das Muster der Taten, derer der Mann beschuldigt wird. Dieser erste Fall soll sich in Maxdorf zugetragen haben. Kennengelernt hatte der 28-Jährige das Opfer über eine Datingplattform. Man habe sich zunächst geküsst. Das sei auch einvernehmlich geschehen, verliest die Staatsanwältin.

Das Opfer hat geweint

Doch das habe dem Mann irgendwann nicht mehr gereicht. Er soll zudringlich geworden sein, soll versucht haben, der Frau die Hose auszuziehen. Später sei es zu ungeschütztem Geschlechtsverkehr gekommen. Die Frau habe noch versucht, den Angeklagten wegzuschieben. Vergeblich. Das Opfer habe geweint. Später habe er noch zweimal mit der Frau Geschlechtsverkehr gehabt, obwohl ihm bewusst gewesen sei, dass es gegen den Willen der Frau geschehe, liest die Staatsanwältin weiter vor. Mit dem ersten Opfer soll es auch noch ein zweites Treffen gegeben haben – im März 2021, diesmal in Ludwigshafen in seiner Wohnung. Wieder habe er die Frau begrapscht, obwohl sie ihm deutlich gemacht habe, dass sie das nicht wolle. Diesmal habe sich die Frau jedoch stark gewehrt und laut um Hilfe gerufen.

Das Kennenlernen mithilfe verschiedener Datingplattformen im Internet, dann zunächst der einvernehmliche Austausch von Intimitäten, dann aber das Überschreiten von Grenzen gegen den Willen der Frauen, obwohl ihm das bewusst gewesen sein soll – das ist das erkennbare Muster der Fälle, das die Vertretung der Staatsanwaltschaft zur Protokoll gibt.

Im Mai 2020 soll er einer Frau in Mutterstadt bei einem Spaziergang auf einer Bank nach einvernehmlichen Küssen an die Brüste gefasst haben. Die Frau habe dann laut um Hilfe geschrien. Auch bei einer Frau in Hochspeyer (Kreis Kaiserslautern) habe er sich bewusst über den Willen der Frau hinweggesetzt und sie zum Geschlechtsverkehr gezwungen, ihr die Arme festgehalten und den Kopf in ein Kissen gedrückt.

Offenbar hat es den 28-Jährigen auch nicht gekümmert, wenn seine Opfer Schmerzen hatten. Zum Beispiel bei einem Vorfall Anfang September 2023, als die Frau laut Anklage noch versucht hat, den Mann wegzudrücken. Vor dem Treffen habe sie noch unmissverständlich mitgeteilt, dass sie keine sexuellen Handlungen möchte. Über diesen Willen habe sich der Angeklagte hinweggesetzt, berichtet die Vertreterin der Staatsanwaltschaft. In diesem Stil geht es noch weiter. Und immer wieder fallen die Begriffe „entgegenstehender Wille“ oder „bewusst darüber hinweggesetzt“.

Man könne in den diversen Chats vereinbaren, was man wolle und was nicht, erläutert Rechtsanwältin Katja Kosian (Speyer), eine Vertreterin der Nebenklage. Die Chatprotokolle der Unterhaltungen zwischen dem Angeklagten und den Opfern sollen bei der Fortsetzung des Prozesses im kommenden Jahr eine Rolle spielen. Katja Kosian hat an der Glaubwürdigkeit der Schilderungen ihrer Mandantin keinen Zweifel. „Wie kommen mehrere Frauen auf die Idee, den gleichen Mann zu belasten?“ Als ihre Klientin erfahren habe, dass es noch mehrere Geschädigte gebe, habe sie das psychisch sehr mitgenommen.

Auf den Eindruck der Nebenklägerinnen als Zeuginnen werde es ankommen, vermutet Bernd Schweitzer. Der Rechtsanwalt aus Bad Dürkheim vertritt ebenfalls eins der Opfer als Nebenklägerin. Seine Mandantin habe sich eigentlich schon damit abgefunden gehabt, dass das Verfahren gegen den Angeklagten in ihrem Fall eingestellt werde. Dann habe die Staatsanwaltschaft noch mal Kontakt aufgenommen, berichtet Schweitzer.

Aus seiner Sicht wird auch entscheidend sein, ob sich der Angeklagte zu den Vorwürfen äußern werde. „Stand heute“ wolle er das nicht tun, verkündet Verteidiger Mathias Machmer. Angaben zu seiner Person hat der 28-Jährige gemacht.

Der Prozess wird am 7. Januar fortgesetzt.

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