Waldsee
Sexualdelikt: Frau kämpft mit Erinnerungslücken, Angeklagter freigesprochen
Es war ein Freitagabend im Februar, als eine Frau an der Haltestelle Partnerschaftsplatz mitten in Waldsee aus dem Bus ausstieg. Sie arbeitete als Verkäuferin in Speyer und wollte zu ihrem Vater. Mit ihr stieg ein heute 23 Jahre alter Mann aus. Sie kannten sich vom Sehen, weil sie regelmäßig vom Postplatz in Speyer mit derselben Buslinie Richtung Waldsee fuhren. Laut Staatsanwaltschaft, die sich auf die Aussage der Frau bezieht, soll der junge Mann die Frau zu sich herangewunken und wenig später bedrängt, gegen eine Hauswand gedrückt, gegen ihren Willen geküsst und sie unsittlich berührt haben.
Der Frau gelang es sich zu befreien, in dem sie dem Mann das Knie in die Genitalien stieß. Sie flüchtete an die Tür einer nahen Gaststätte, wartete kurz und ging wieder auf die Straße. Dort soll sie der Mann erneut abgepasst haben, an der Einmündung zur Akazienstraße wieder gegen eine Hauswand gedrückt und ihr über der Kleidung an den Po und in den Intimbereich gegriffen haben. Ebenso soll er versucht haben, die Frau unter der Kleidung anzufassen. Zudem war die Rede davon, dass der Mann die Frau mit der Zunge geküsst, woraufhin sie ihm auf die Zunge gebissen haben soll.
Mann erinnert sich nicht
Der Angeklagte saß am Mittwochvormittag zwischen seinem Anwalt Hassan Termos (Saarbrücken) und einem Übersetzer vor dem Amtsgericht in Speyer. Er ist syrischer Herkunft und verließ sein Heimatland aufgrund des Kriegs, als er 17 Jahre alt war. Nach Aufenthalten in der Türkei und dem Libanon kam er 2023 nach Deutschland, lebte unter anderem in der Afa in Speyer sowie im südwestpfälzischen Dellfeld. Heute wohnt er in Ludwigshafen. Er genießt laut seinem Anwalt subsidiären Schutz, hat eine Arbeitserlaubnis, aber keinen Job. Bislang ist er nicht mit dem Gesetz in Konflikt gekommen. Verteidiger Hassan Termos brachte vor, dass sein Mandant zwar regelmäßig mit dem Bus der Linie 572 gefahren, aber an dem Vorfall nichts dran sei. Sein Mandant könne sich an den Tag nicht erinnern.
Erinnerungslücken gab es auch bei der heute 30 Jahre alten Frau. Richterin Sascha Umealo-Wells wollte von ihr wissen, warum sie zu dem Mann gegangen sei, als er sie zu sich gewunken habe. „Ich dachte, er braucht vielleicht Feuer. Ich bin einfach mitgegangen. Ich habe mir nichts dabei gedacht und dass sowas kommt“, sagte die 30-Jährige und erwähnte, dass sie sowieso in die Richtung wollte, weil ihr Vater dort wohne.
Angehörige: „Frau hat Angst“
Im Laufe der Befragung verstrickte sich die Frau jedoch in Widersprüche. Dass es den zweiten Übergriff gab, verneinte sie plötzlich. Als sie weiter zu Einzelheiten befragt wurde, brachte sie vor, dass der Vorfall schon so lange her sei und sie sich nicht mehr genau erinnern könne. „Bevor ich jetzt was Falsches sage, sage ich, dass ich es nicht weiß“, merkte die Frau mehrmals an. Richterin Umealo-Wells nahm verwundert zur Kenntnis, dass sich die 30-Jährige auch nicht mehr daran erinnern konnte, den Mann in die Zunge gebissen zu haben. „Das vergisst man doch nicht“, sagte die Richterin.
Der Verteidiger zielte bei seiner Befragung darauf ab, dass die Frau beim Notruf bei der Polizei davon gesprochen habe, von einem Asylanten sexuell belästigt worden zu sein. „Wie sehen Asylanten denn aus?“, fragte der Rechtsanwalt keck und die Frau antwortete, zum Angeklagten blickend: „So wie er.“ Der Verteidiger entgegnete: „Ich sehe auch so aus wie er und bin kein Asylant.“
Der Vater und der Verlobte der Frau, mit dem sie ein fünfjähriges Kind hat, schilderten beide, dass die Frau seit dem Vorfall Angst habe und kaum darüber sprechen wolle. Vor vielen Jahren soll die Frau in einer früheren Beziehung negative sexuelle Erfahrungen gemacht haben, seit der Geburt ihres Kindes leide sie an einer Depression.
Staatsanwältin Cornelia Unholtz gab in ihrem Plädoyer zu, dass die Frau erhebliche Erinnerungslücken habe und beurteilte deren Verhalten vor Gericht als unsicher. Die Staatsanwältin war davon überzeugt, dass sich die Tat nahezu so wie in der Anklage beschrieben zugetragen habe. Denn die Frau habe keinerlei persönliche Verbindungen zu dem Angeklagten, und es stelle sich dann die Frage, warum sie sich einen solchen Vorfall ausdenken sollte. Unholtz wertete es als einen minderschweren Fall eines sexuellen Übergriffes mit Gewaltanwendung und forderte sechs Monate Freiheitsstrafe mit der Möglichkeit, diese auf zwei Jahre auf Bewährung auszusetzen. Verteidiger Hassan Termos beurteilte die Frau als unglaubwürdig und forderte einen Freispruch. Dem folgte das Gericht. Richterin Umealo-Wells kam mit ihren Schöffen zu dem Urteil, dass auf die Aussagen der Frau keine Verurteilung gestützt werden könne.