Rhein-Pfalz-Kreis / Hochspeyer / Frankenthal
Schwierige Beweisaufnahme mit vielen Details
Wenn die junge Frau nach vorne schaut und ein bisschen nach rechts im Verhandlungssaal des Landgerichts, hat sie den Angeklagten sehr deutlich vor Augen, er ist nur wenige Meter entfernt. Laut Staatsanwaltschaft hat er sie vergewaltigt – sie und andere junge Frauen. Sie ist anwaltlich vertretene Nebenklägerin – und entscheidende Zeugin, wie die anderen laut Anklage vergewaltigten Frauen. Neun Fälle sexueller Übergriffe wirft die Staatsanwaltschaft dem 28-jährigen Ludwigshafener vor, begangen an sieben Frauen zwischen Juli 2019 und Januar 2024 in Ludwigshafen, Mannheim, Maxdorf, Mutterstadt und Hochspeyer. Achtmal soll es zu einer Vergewaltigung gekommen sein. Der Angeklagte wird stets in Handschellen aus der U-Haft vorgeführt. Im Fall einer Verurteilung drohen ihm mehrere Jahre Haft ohne Bewährung. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Die Wahrheitsfindung ist in diesem Verfahren sehr kompliziert – und langwierig. Der Prozess begann am 17. Dezember 2024, ist bis Anfang Juni terminiert, vorläufig. Am Ende werden es vermutlich mehr als zwei Dutzend Verhandlungstage sein.
Der Angeklagte äußerte sich anfangs nicht zu den konkreten Tatvorwürfen, was sein Recht ist. Mittlerweile haben alle mutmaßlich betroffenen Frauen als Zeuginnen in der Hauptverhandlung ausgesagt, zum Teil unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Zudem wurden Videos von ihren polizeilichen Vernehmungen eingespielt. Ebenfalls in der Hauptverhandlung sagten die Vernehmungspersonen der Polizei persönlich aus.
Zu besonderen Praktiken gezwungen
Eine der betroffenen Frauen stand die persönliche Befragung im Verhandlungssaal nicht durch, die Vernehmung musste abgebrochen werden. Eine erneute Aussage ist geplant. Grundtenor der Vernehmungen nach dem Verhandlungstag 20. März: Eine der Frauen erklärte, alle Arten des sexuellen Austauschs seien gegen ihren Willen erfolgt. Die anderen sagten aus, es habe zunächst einvernehmlichen Sex gegeben. Danach habe der Angeklagte sie gegen ihren klar geäußerten Willen zu einer besonderen Praktik gezwungen. Er habe sie dabei festgehalten. Der Vorwurf massiverer Gewalt wird nicht erhoben.
Kennengelernt habe man sich über eine Dating-App. Die Betroffenen hatten nach allem, was bekannt wurde, untereinander keine Verbindung, sodass bislang kein Verdacht auf eine kollektive Verschwörung oder einen Rachefeldzug gegen den Angeklagten besteht. Wie im Umfeld der Prozessbeteiligten zu hören ist, lagen der Staatsanwaltschaft ursprünglich zwei Fälle von Anschuldigungen gegen den Angeklagten vor, ohne dass es Folgen hatte. Erst, nachdem weitere Vorwürfe gegen ihn aufgetaucht waren, habe die Sache eine Wendung Richtung Anklageerhebung genommen.
Viele Drogen, viele Frauen, viel Sex – das spielte im Leben des Angeklagten bislang eine herausragende Rolle. So schilderte er es zu Beginn des Prozesses selbst. Kiffen ab 13, später fast alles, Schwerpunkte Kokain, Ecstasy und Marihuana. Zum ersten Mal Amphetamin anlässlich seines 16. Geburtstags, „nachts auf einer Bank auf dem Friedhof“. Drogen plus Sex – davor, währenddessen und danach, bei ihm selbst oder der jeweiligen Partnerin oder bei beiden, alles habe es gegeben, erzählt er. Er klingt fast ein bisschen stolz. Optisch wirkt er unscheinbar, in seinen Äußerungen betont lässig, eloquent und nicht von Selbstzweifeln geplagt. Hauptschule abgeschlossen, Ausbildungen abgebrochen, ebenso eine eigentlich längerfristig geplante Bundeswehrzeit, „weil sie Zusagen nicht eingehalten haben.“ Sex, auch das hatte er zu Prozessbeginn dargetan, „muss ein Miteinander sein, gewaltfrei und einvernehmlich.“ Sein Schweigen zu konkreten Tatvorwürfen hat er mittlerweile gebrochen – allerdings nur, was einzelne betroffene Frauen betrifft. Sein Grundtenor lautet nun: Es war einvernehmlich.
Aus Angst nicht geflohen
Im Zeugenstand an diesem 20. März: die Ärztin, die eine der betroffenen Frauen untersuchte und von ihr erfuhr, was vorgefallen sei. Der Vorsitzende Richter Uwe Gau fragt die Ärztin: Wie habe die Frau nach eigenem Bekunden reagiert, als der Angeklagte eine bestimmte Sexpraktik angewendet habe. „Sie sagte, sie habe versucht, sich von ihm wegzudrücken und gesagt, er tue ihr weh, und aus Angst sei sie nicht geflohen“, antwortet die Ärztin. Die Fragestellungen müssen in diesem Prozess äußerst akribisch sein. Und sie müssen sehr oft intimste Details berühren. Sie habe haarfeine Einrisse und kleinste Blutspuren festgestellt, berichtet die Ärztin.
Die Verteidiger, die, wenn ihr Mandant das will, nicht nur das Recht, sondern die Pflicht haben, die Glaubwürdigkeit der Belastungszeuginnen in Zweifel zu ziehen, fragen, ob das Blut nicht von einer Magenkrankheit der Frau herrühren könne? Und was es denn mit deren Medikamenten auf sich habe – vor allem den Antidepressiva? Die Frau, nach deren Krankheitsbildern und Medikamenten da intensiv gefragt wird, ist jene, die an diesem Prozesstag neben ihrer Anwältin auf der Bank der Nebenklägerinnen sitzt und aufmerksam zuhört. Sie wirkt ruhig. Sie wird vom Gericht und von den Verteidigern auch nach einer Beinverletzung gefragt, insbesondere danach, ob sie deshalb zur Zeit der angeklagten Vorgänge eine Krücke gebraucht habe, oder gar zwei. Kaum hörbar bejaht sie dies. Im Plädoyer der Verteidigung werden diese Krücken höchstwahrscheinlich vorkommen.