Neuhofen / Frankenthal
Plädoyers im Encrochat-Prozess um Drogenhandel
Ein 39-Jähriger und ein 36-Jähriger, beide aus Neuhofen, und ein 36-jähriger Ludwigshafener haben mit Hilfe des verschlüsselten Kurznachrichtendienstes Encrochat und von Kryptohandys mit großen Mengen Drogen, vor allem Amphetamin, Kokain und Marihuana, gehandelt. Das ist der Vorwurf der Anklage und das haben die Angeklagten im Lauf des Verfahrens zugegeben. Strittig sind die Mengen der Betäubungsmittel, die Frage, ob das Trio eine Bande ist, ob die Angeklagten einen Hang zum übermäßigen Konsum von Betäubungsmitteln haben und deshalb eine Therapie in einer geschlossenen Entziehungsanstalt absolvieren sollen.
Geständnisse „wertvoll“
„Er ist einfach Auto gefahren, von A nach B, so wie ihm gesagt worden war“, beschrieb Rechtsanwalt Friedrich Demandt die Rolle seines Mandanten, des Ludwigshafeners. Der Mann habe im Auftrag jeweils eines der beiden anderen Angeklagten bei diesen Fahrten Drogen transportiert und hätte jederzeit durch einen anderen Fahrer ersetzt werden können. Demandt plädierte für eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren, die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und den Einzug von 9000 Euro, dies der errechnete Erlös aus den Drogengeschäften. Letzteres entsprach dem Plädoyer von Oberstaatsanwältin Doris Brehmeyer-Metz am Dienstag, deren geforderte Haftstrafe ist mit sieben Jahren aber doppelt so hoch.
„Es gab keine Bande“, sagte Rechtsanwalt Roman Schweitzer. Sein Mandant, der 36-jährige Neuhofener, habe bei dem 39-Jährigen Betäubungsmittel gekauft, einen Teil selbst konsumiert und einen Teil auf eigene Rechnung weiterverkauft. Schweitzer argumentierte, dass sein Mandant auf die Bestellungen des 39-Jährigen keinen Einfluss gehabt und mit den Lieferanten nie zu tun gehabt habe. Ähnlich argumentierten Miriam Haas und Ulrich Neumann, Anwälte des 39-Jährigen. „Da hat man drei Leute, da werden sie schon eine Bande gewesen sein“, kommentierte Haas die Anklage, die von einer Bande ausgeht.
Schweitzer und Haas betonten, dass die Geständnisse der Angeklagten einen hohen Wert hätten, denn als Beweis seien überwiegend nur die Encrochat-Daten vorhanden, die dürfen nach Meinung der Anwälte nicht verwertet werden. Haas warf der Kammer vor, dass sie durch die Ablehnung entsprechender Anträge „grundlegende Verfahrensrechte missachtet“ habe.
Einig über notwendige Therapie
Einig waren sich die Anwälte, dass ihre Mandanten einen Hang zum übermäßigen Konsum von Drogen haben und deshalb eine Therapie in einer Entziehungsanstalt erforderlich ist. Haas bezeichnete das Gutachten des Psychiaters Harald Dreßing, der anderer Ansicht ist, als „falsch“, Sie kritisierte, dass Dreßing sich als „Hilfs-Staatsanwalt“ verstehe. Ebenso einig war man sich, dass die Staatsanwaltschaft die erzielten Gewinne viel zu hoch angesetzt habe.
Schweitzer plädierte für eine Haftstrafe von sechs Jahren, die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und den Einzug von 202.950 Euro. Neumann und Haas sprachen sich für eine Haftstrafe von acht Jahren, die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und den Einzug von 661.840 Euro aus.
„Schlechter Stil“
Sie erwarte Beschimpfungen, hatte Brehmeyer-Metz am Ende ihres Plädoyers geäußert, in dem sie zu den Angeklagten gesagt hatte, dass ihre Verteidiger massive Fehler gemacht hätten. Doch keiner der Rechtsanwälte tat der Oberstaatsanwältin den Gefallen, sich auf dieses Niveau zu begeben. Es sei „schlechter Stil“, wenn die Staatsanwaltschaft der Verteidigung eine schlechte Strategie vorwirft, so die sachliche Antwort von Demandt.
Die drei Angeklagten sagten, dass sie sich schämen, von den Drogen wegkommen und bessere Menschen werden wollen. Das Urteil soll am Freitag, 16. Dezember, 11 Uhr, verkündet werden.