Frankenthal / Neuhofen
Encrochat-Prozess: Angeklagte äußern sich zu den Vorwürfen
Laut der Anklage von Oberstaatsanwältin Doris Brehmeyer-Metz haben sich die drei Männer Anfang 2020 zu einer Bande zusammengeschlossen und zwischen März und Mai 2020 mit großen Mengen Marihuana, Amphetamin und Kokain gehandelt. Dies überwiegend mit Kryptohandys über den illegalen Kurznachrichtendienst Encrochat. Wobei nicht alle drei an allen in der Anklage aufgelisteten Fällen beteiligt gewesen sein sollen.
Die Rollenverteilung sei klar geregelt gewesen, heißt es in der Anklage. Ein 39-jähriger Neuhofener habe als Boss die Drogengeschäfte koordiniert und organisiert. Ein weiterer Neuhofener, der vor wenigen Tagen 36 Jahre alt geworden ist, sei die „rechte Hand“ des 39-Jährigen gewesen, habe Drogen gekauft und verkauft. Ein 36 Jahre alter Ludwigshafener sei vor allem für Fahrdienste zuständig gewesen, außerdem habe er sich um Aufbewahrungsorte für das Rauschgift gekümmert. Ihm wird außerdem vorgeworfen, dass er in zwei Wohnungen ein Sammelsurium an Drogen in kleinen Mengen aufbewahrt hat.
Die beiden Neuhofener haben nun in Erklärungen ihrer Anwälte und auch persönlich zugegeben, dass sie mit Drogen gehandelt haben. Der Ludwigshafener hat gestanden, dass er als Drogenkurier unterwegs war. Alle drei bestreiten jedoch, dass sie sich zu einer Bande zusammengeschlossen haben. Man habe sich gekannt, habe gemeinsame Interessen gehabt, doch die beiden Neuhofener hätten unabhängig voneinander Drogengeschäfte getätigt. Der 36 Jahre alte Neuhofener habe manchmal auch Drogen bei dem 39-Jährigen gekauft. Der bezeichnete sich selbst als „Großlieferant“. Der Ludwigshafener sagt, dass die beiden Neuhofener ihm unabhängig voneinander Aufträge erteilt hätten.
Die Frage, ob die drei als Bande Straftaten begangen haben, ist ein wichtiger Aspekt bei der Höhe der Strafe. Fünf Jahre Haft ist die Mindeststrafe für den Handel mit Betäubungsmitteln als Mitglied einer Bande. Das ist deutlich mehr als die Mindeststrafe, die ansonsten für Drogenhandel gilt. Hier sind teils sogar nur Geldstrafen möglich. Damit werden die drei Angeklagten, angesichts der Menge der Drogen und der Anzahl der Fälle, wohl nicht davon kommen.
Bei den Mengenangaben gibt es zwischen der Anklage und den Angaben der Angeklagten deutlich Unterschiede. Auch die Menge der Drogen, mit denen gehandelt wurde, hat Auswirkungen auf die Höhe der Strafe. Hier gibt es im Strafgesetzbuch die Bezeichnung „in nicht geringer Menge“, das ist die Bezeichnung für alles, was über einer festgelegten Menge liegt. Wobei es dabei nicht um das Gewicht der Drogen, sondern um die Höhe des Wirkstoffgehalts geht. So beginnt bei Marihuana beispielsweise die „nicht geringe Menge“ bei 7,5 Gramm Tetrahydrocannabinol. Wie viel Marihuana das ist, hängt von der Qualität ab.
Zugegeben haben die drei Angeklagten auch, dass sie unter den Decknamen Dancing Iron, Living Wood und Glitzer über den Kurznachrichtendienst Encrochat zahlreiche Chats geführt haben und dass es dabei auch um Drogengeschäfte ging. Bisher haben die insgesamt acht Rechtsanwälte der Angeklagten mit mehreren Anträgen versucht, zu erreichen, dass die Chats in dem Verfahren nicht als Beweismittel genutzt werden dürfen. Die Anträge wurden von der Zweiten Großen Strafkammer abgelehnt. Die Frage, ob die französischen Ermittler, die mit Unterstützung von IT-Experten und Europol 2020 den Kurznachrichtendienst geknackt haben, dabei und bei der Übermittlung der Daten nach Deutschland alle Rechtsnormen eingehalten haben, hat inzwischen zahlreiche Gerichte beschäftigt. Am Ende wird der Europäische Gerichtshof entscheiden müssen – das kann noch dauern.
Alle drei Angeklagten konsumieren nach eigenen Angaben Drogen, seit vielen Jahren und in großen Mengen. Ein psychiatrischer Sachverständiger wird Gutachten dazu abgeben, ob die Angeklagten einen Teil der Haftstrafe, die sie erwartet, bei einer Therapie in einer geschlossenen Entziehungsanstalt verbringen sollen. Der Prozess wird am 28. November, 9 Uhr, fortgesetzt.