VG Rheinauen
Otterstädter Altrhein kein offizielles Badegewässer mehr
Vor dem Start der offiziell am 1. Juni beginnenden Badesaison haben sich Mitarbeiter der Oberen Wasserbehörde bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd in Neustadt aufgemacht und Seen besichtigt. Die Obere Wasserbehörde bestimmt vor jeder Badesaison die Badegewässer. Ausschlaggebend ist dabei die Badegewässerverordnung des Landes. Diese fußt auf einer EU-Richtlinie, die verbindliche Anforderungen für Badegewässer festlegt, damit deren Qualität verbessert sowie die Umwelt und die Gesundheit des Menschen geschützt werden. Die Landesverordnung schreibt auch vor, dass die Gewässer von den örtlichen Gesundheitsämtern mittels Proben überwacht werden müssen.
Die Landesbeamten kamen beim Otterstädter Altrhein – und auch beim Jägerweiher bei Altrip und dem Schulgutweiher nahe dem Campingplatz „Auf der Au“ bei Waldsee – zu dem Schluss, dass es sich dabei nicht um Badegewässer handelt. Als Kriterien dienen nach Angaben einer SGD-Sprecherin unter anderem die Fragen, ob das Gewässer noch zum Baden genutzt wird und dort eine Infrastruktur besteht, die zum Baden einlädt. Der Jägerweiher ist nach Angaben von Toni Krüger (Grüne), Erster Beigeordneter der Verbandsgemeinde Rheinauen, im Privatbesitz, dort gilt ein Badeverbot. Der Schulgutweiher gehöre der Ortsgemeinde Waldsee und sei an Angler verpachtet.
Keine Badestrände
Die drei Gewässer sind keine Badeseen in dem Sinne, dass dort große Strände wie an benachbarten Seen zum Schwimmen einladen. Allerdings hält das Menschen vor allem am Otterstädter Altrhein im Sommer nicht davon ab, sich trotzdem in dem kühlen Nass zu erfrischen. Zumal das Gewässer auch von anliegenden Wassersportlern genutzt wird.
Obwohl die Seen nicht mehr als Badegewässer aufgeführt sind, was kein Badeverbot bedinge, werden sie weiter beprobt, versichert die SGD-Sprecherin auf RHEINPFALZ-Anfrage. „Kurz vor und verteilt über die Badesaison werden in der Regel fünf Proben analysiert“, sagt sie. Die Analyse übernehme das Landesuntersuchungsamt. Wäre ein Gewässer durch Massenvermehrung von Cyanobakterien – Blaualgen – gefährdet, müssen die Behörden handeln, etwa mit Warnhinweisen oder notfalls mit einem Badeverbot.
Der Otterstädter Altrhein gehört überwiegend dem Land und speist sich durch den Rhein, wodurch größtenteils ein regelmäßiger Wasseraustausch stattfindet. Der angrenzende Kollersee mit offiziellem Badestrand liegt auf baden-württemberger Seite und wird vom Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises überwacht. Dies attestierte dem Gewässer zuletzt einen hygienisch einwandfreien Zustand.
„Geeignetere Badestelle ausweisen“
Die Proben am Otterstädter Altrhein werden nach Angaben der SGD-Sprecherin bisher im Bereich der Steganlagen der Wassersportvereine auf der Halbinsel nordöstlich von Otterstadt entnommen. Aus Sicht der Oberen Wasserbehörde scheine eine Entnahmestelle im Sinne der Badegewässerverordnung weiter nördlich jedoch als besser geeignet. Denn am jetzigen Kontrollpunkt werde der Zutritt durch die ansässigen Vereine gemäß Beschilderung nur Vereinsmitgliedern gestattet, sagt die Behördensprecherin. Die Ergebnisse der Proben liegen weit unter den Grenzwerten. Sie werden in dieser Badesaison nach Absprache mit der Verbandsgemeinde Rheinauen auf der Internetseite der SGD Süd und nicht im Badegewässeratlas auf der Homepage des rheinland-pfälzischen Umweltministeriums veröffentlicht.
In dem Gespräch mit der Verbandsgemeinde sei auch zugesichert worden, nach der diesjährigen bis September andauernden Badesaison noch einmal über das Thema zu sprechen und die Öffentlichkeit zu beteiligen. Das ist nämlich eigentlich vorgesehen, damit Vorschläge, Bemerkungen und Beschwerden vorgebracht werden können. „Kommt die Beteiligung der Öffentlichkeit zu dem Ergebnis, dass es sich bei den abgemeldeten Gewässern doch um Badegewässer handelt, besteht die Möglichkeit, diese wieder für die Saison 2022 anzumelden“, sagt die SGD-Sprecherin. Ihr zufolge wurde das für den Otterstädter Altrhein auch in Aussicht gestellt, „wenn eine Neuanmeldung mit geeigneterer Badestelle erfolgt“. Ansonsten werde die Wasserqualität nicht mehr überwacht.