Dudenhofen RHEINPFALZ Plus Artikel Ortsbürgermeister-Kandidat erstattet Anzeige

Schauplatz: Die Nachrichten wurden über WhatsApp verbreitet.
Schauplatz: Die Nachrichten wurden über WhatsApp verbreitet.

In Dudenhofen kocht die Stimmung im Wahlkampf hoch: CDU-Ortsbürgermeisterkandidat Rainer Horländer hat Strafanzeige gegen unbekannt sowie gegen die Ehefrau eines SPD-Gemeinderatskandidaten gestellt.

Es sind zwei Nachrichten in WhatsApp-Gruppen, die derzeit für Aufregung in Dudenhofen sorgen. In einem Text wird CDU-Ortsbürgermeisterkandidat Rainer Horländer für sein angebliches Verhalten auf dem Spargelfest am vergangenen Wochenende kritisiert. Von einem „Eklat“ ist die Rede: Horländer soll sich bei A-Jugend-Spielern des FV Dudenhofen „übel über kaltes Essen und nicht durchgebratenes Fleisch“ beschwert und Anzeige erstattet haben bei der Kreisverwaltung, die für Lebensmittelkontrolle zuständig ist. Des Weiteren wird behauptet, dass die Grillhütte nach dem Besuch des Lebensmittelkontrolleurs geschlossen wurde und nicht mehr genutzt werden dürfe.

„Die Texte entsprechen absolut nicht der Wahrheit“, sagt Horländer gegenüber der RHEINPFALZ. Er berichtet weiter: „Ich hatte mit niemandem Stress und ich habe definitiv auch keinen Kontrolleur auf den FV Dudenhofen gehetzt“, sagt Horländer. Der Fußballverein ist Gastgeber des Spargelfests, er übernimmt die Bewirtung und stellt ein Teil seines Geländes zur Verfügung.

Mehr zum Thema

Plötzlich mittendrin: Ehrenamtliche wie die Verantwortlichen des FV Dudenhofen.
Kommentar

Lasst die Sportler aus dem Spiel!

Weil Horländer die Behauptungen, dass er sich unangemessen verhalten habe, im Wahlkampf nicht auf sich sitzen lassen will, hat er Anzeige bei der Polizei in Speyer erstattet. „Ich habe mich von einem Anwalt beraten lassen. Er hat mir dazu geraten, zumal ich aufgrund der anstehenden Wahlen eine Person des öffentlichen Interesses bin“, begründet der CDU-Kandidat seinen Schritt. Die Anzeige richtet sich zum einen gegen unbekannt, weil bei der ersten Nachricht der Urheber nicht klar sei, und zum anderen gegen die Frau eines SPD-Gemeinderatskandidaten, die eine ähnliche Nachricht in einer WhatsApp-Gruppe mit dem Titel „Lustige Weiber“ verbreitet haben soll.

Polizei bestätigt Eingang einer Anzeige

Die Polizei bestätigt auf RHEINPFALZ-Anfrage, dass sie am vergangenen Dienstag eine Strafanzeige wegen Verleumdung beziehungsweise wegen Verleumdung gegen eine Person des politischen Lebens aufgenommen habe. Grund sei, dass Nachrichten über einen Kommunalpolitiker der Ortsgemeinde Dudenhofen verbreitet wurden, die nicht der Wahrheit entsprechen sollen. „Die Ermittlungen, insbesondere zur Identifizierung der oder des Urhebers, wurden aufgenommen“, sagt Polizeisprecherin Ghislaine Wymar.

Ihren Angaben zufolge muss die Polizei bei einem Anfangsverdacht einer Straftat die Ermittlungen aufnehmen. „Ob der Tatbestand erfüllt wurde und eine Strafbarkeit vorliegt, entscheidet schließlich die Staatsanwaltschaft“, so Wymar. Ihr zufolge kann Verleumdung mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden. Richtet sich die Verleumdung gegen eine Person des öffentlichen Lebens und ist die Tat geeignet, deren öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, dann drohe eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten.

FVD distanziert sich

Christian Schultz, seit wenigen Wochen Vorsitzender des FV Dudenhofen, distanziert sich auf RHEINPFALZ-Anfrage von den Behauptungen in den sozialen Netzwerken, die mittlerweile auch Dorfgespräch sind. Die Aussagen entbehren jeglicher Grundlage, sagt Schultz. Er verweist auf ein Protokoll der Kreisverwaltung, in dem kein Mangel aufgezeigt worden sei.

Das bestätigt die Kreisverwaltung auf Anfrage. Aufgrund einer vorangegangenen Beschwerde per E-Mail habe die Lebensmittelüberwachung am 27. Mai 2024 – dem Montag nach dem Spargelfest – das Sportheim des FV Dudenhofen und die Grillhütte kontrolliert. „Weder das Sportheim noch die Grillhütte wurden unserseits geschlossen. Eine Nutzung ist weiterhin möglich“, sagt Kreissprecherin Anita Lozina. Woher die Beschwerde kam, teilte sie nicht mit. Horländer betont, dass er mit der Anzeige bei der Kreisverwaltung nichts zu tun habe.

x