Bobenheim-Roxheim
Noch kein Durchbruch bei Imbissruine
Vor einem Jahr wurde das Grundstück an der L523 samt dem verfallenden Gebäude an einen Wormser Autohändler verkauft, der umgehend einen Bauantrag für ein Geschäft mit Gebrauchtwagen stellte und hoffte, 2022 alles saniert und betriebsfertig zu haben. Diese Hoffnung hat sich nicht erfüllt, denn noch immer ist sein Antrag vom Kreisbauamt nicht genehmigt worden. Bürgermeister Michael Müller (SPD) hat im Dezember beim Rhein-Pfalz-Kreis nachgefragt, woran es hängt, und erfahren: Die Sache ist baurechtlich entscheidungsreif, aber die Stellungnahmen zweier Fachbehörden stehen noch aus.
Antragsteller muss liefern
Die untere Wasserbehörde warte noch auf die Rückmeldung der oberen Wasserbehörde, die bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd in Neustadt angesiedelt ist. Beide Ämter müssten beteiligt werden, weil auf dem Gelände früher mal eine Tankstelle stand. Erst wenn die Stellungnahmen vorlägen, könne über den Bauantrag entschieden werden.
Wenig später erhielt Müller noch einmal elektronische Post aus dem Kreisbauamt mit der Nachricht, dass das wasserrechtliche Erlaubnisverfahren nicht abgeschlossen werden könne, weil die Antragsunterlagen unzureichend seien. Es fehlten Bewertungen, Bilanzierungen und Gutachten sowie Aussagen zu den Grundwasserverhältnissen. Der Knackpunkt ist laut Müller, dass der auf die Stellplätze und das Gebäudedach fallende Regen nur auf unbelastetem Boden versickern darf. Wie es jetzt weitergeht, ist offen und hängt vom Antragsteller ab. Ohne wasserrechtliche Erlaubnis kann dort jedenfalls kein Autohandel die Imbissruine ersetzen.