Bobenheim-Roxheim
Naturschutzbeauftragter fordert Angelverbot im Winter auf Silbersee
„Sportler kommen hier beim Segeln und Surfen auf ihre Kosten“, heißt es auf der Homepage der Gemeinde zum Stichwort Silbersee unter der Rubrik Tourismus und Freizeit. Kein Hinweis darauf, dass Wassersport dort zwischen dem 1. November und 15. März verboten ist. Auch der Landkreis, dessen Naturschutzbehörde die Einhaltung der Winterruhe zum Wohl der teils seltenen Vögel in dem Schutzgebiet am Herzen liegen sollte, gibt sich im Netz wortkarg. Es wird auf die Wassermesswerte des Landesumweltamts verlinkt, das war’s.
Kein Wunder, dass immer wieder ahnungslose Freizeitpaddler oder Surfer, die Kälte nicht scheuen, auf dem See zu sehen sind und sich von Naturschützern belehren lassen müssen. Über so einen Fall berichtete Anfang Dezember die RHEINPFALZ.
Ewald Marx, ehrenamtlicher Naturschutzbeauftragter des Rhein-Pfalz-Kreises, hat deshalb vor Jahren beim Kreis durchgesetzt, dass am Ufer übergangsweise Hinweise zu den Naturschutzregeln aufgestellt werden, bis die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd ihren Wunsch nach pfalzweit einheitlichen Schildern dieser Art umsetzt. Was bislang laut Marx noch nicht geschehen ist.
„Die jetzigen Schilder sind in kleiner Schrift gehalten und werden einfach nicht gelesen“, meint Marx und betont, dass die Mitglieder der am Silbersee ansässigen Wassersportvereine damit nicht gemeint seien. „Die wissen das alles und halten sich daran.“
Marx: Angeln ist problematisch
Der Vorsitzende des Vereins für Naturschutz und Heimatpflege hadert auch und vor allem mit den Angelaktivitäten während der Sperrzeit auf dem See statt am Ufer. Die seien keineswegs so unproblematisch, wie es die Kreisverwaltung erscheinen lasse. Die hatte auf die Anfrage der RHEINPFALZ gesagt, der Angelsport im Winter sei notwendig und deshalb von einem verankerten Kahn aus zulässig.
„Ich habe dort noch nie einen Angler gesehen, der den Anker ausgeworfen hatte“, meint Ewald Marx. Stattdessen werde kreuz und quer bis in die Nacht hinein auf dem See gefahren, „und da genügen täglich zwei bis drei, um die Vogelwelt empfindlich zu stören“. Er fordert seit Langem: Die für den See geltende Rechtsverordnung von 2006 müsse geändert werden und die Angler mehr in die Pflicht nehmen. Die kämen in der Verordnung nämlich gar nicht wirklich vor.
Tatsächlich: Angler werden nur insofern erwähnt, als sie vom Verbot des Bootverankerns ausgenommen sind, sofern sie „eine fischereirechtliche Erlaubnis zur Benutzung eines verankerten Kahnes erhalten haben“. Von einer Pflicht zum Verankern ist nicht die Rede.
Naturschützer ärgert sich über Kreis
Marx nimmt hier erneut ortsansässige Vereine in Schutz, die in ihren anderen Bobenheim-Roxheimer Gewässern den Angelsport ausübten. Er meint Schwarzangler und auch jene, die sich vom Silbersee-Eigentümer Willersinn im Winter die Angelerlaubnis holen. Die Firma fühle sich für die Einhaltung der Regeln nicht verantwortlich, sondern berufe sich darauf, dass in der Rechtsverordnung ja gar nichts über die Fischerei stehe. „Ein Verbot während der Sperrzeit wäre eine klare, für jedermann verständliche Ansage“, meint Marx. Doch jedes Jahr bringe er die Problematik vergeblich bei der Kreisverwaltung vor.
Deren Hinweis auf Bußgelder für alle, die die Vögel im Winter aufscheuchen, kann der Naturschutzbeauftragte nicht mehr ernst nehmen. „Wer kümmert sich beziehungsweise kontrolliert denn die Verstöße?“, fragt er. Da schiebe es der eine auf den anderen, und es werde immer nur mit Personalmangel argumentiert. Und das wüssten natürlich inzwischen vor allem die Schwarzangler.
Was die Beschilderung der Badeseen im Rhein-Pfalz-Kreis betrifft, verweist dessen Pressesprecherin Kornelia Barnewald auf die SGD Süd, bei der das Thema erst kürzlich wieder in Erinnerung gebracht worden sei. Dass nur wenige Angler ihre Nachen verankern oder andere bis in die Nacht umherrudern, könne sie weder bestätigen noch dementieren, auch wenn das der Verwaltung immer mal wieder gemeldet werde. „Zur Ahndung von Verstößen durch Angler benötigen wir jedoch Personalien“, sagt Barnewald und verweist auf Konsequenzen für die Verursacher durch die fischereiberechtigte Firma Willersinn.
Kreis: Fischerei ist auch im Winter notwendig
Der Kreis geht davon aus, dass Angler mit Fischereischein und Erlaubnisschein des Seeeigentümers fachlich und rechtlich ausgebildet sind, und deshalb in der Gemeingebrauchsverordnung nicht nochmals reglementiert werden müssen. Die Fischerei auf einem so großen Gewässer wie dem Silbersee sei jedenfalls auch und besonders im Winter notwendig. In geschützten Altrheinarmen andernorts im Landkreis werde ebenfalls geangelt. Und von den in den Rechtsverordnungen aufgeführten Verboten sei die ordnungsgemäße Ausübung der Fischerei üblicherweise ausgenommen. Aber auch das sei Sache der SGD Süd.
Erwald Marx’ Vorwurf, Kreis und Gemeinde sähen die Pflicht des Kontrollierens und Ahndens beim jeweils anderen kontert Kornelia Barnewald so: „Der Landkreis verfügt nun mal nicht über eigene Vollzugsbeamte, und die Bediensteten des gemeindlichen Ordnungsamts können nicht ständig auf Verdacht auf dem Silbersee ,umhergondeln’“. Die Zusammenarbeit sei „grundsätzlich sehr gut“, gegenseitige Schuldzuweisungen fänden nicht statt.