Bobenheim-roxheim
Darum gibt es am Silbersee die Winterruhe
Tobias Kühn besitzt ein Kanu, mit dem er ab und zu gern auf dem Silbersee paddelt. Das ist generell möglich, denn der See dient dem Allgemeingebrauch. Nicht aber zwischen dem 1. November und dem 15. März. In der Zeit ist Wassersport verboten. Darüber sei er Anfang November von „sehr engagierten Umweltschützern“, wie er schreibt, belehrt worden. Schließlich würden dort viele Zugvögel rasten.
In der Tat: Die Naturschützer sprechen von Tausenden Vertretern teils selten gewordener Vogelarten aus dem Nordosten und hohen Norden Europas, die das große eisfreie Gewässer von europaweiter Bedeutung während der kalten Jahreszeit als Durchzugs-, Rast- und Überwinterungsgewässer nutzten. Hiesige Zugvögel dagegen flögen in Länder um das Mittelmeer oder in Afrika. Doch auch ganzjährig standorttreue heimische Vogelarten wie Blässhuhn oder Stockente fänden im Winter am Silbersee ihr Auskommen.
Bedrohung für rastende Vögel
Mittlerweile kennt Kühn die Schilder, die auf die Winterruhe hinweisen, aber er fragt sich, wieso Angler mit ihren Booten trotzdem aufs Wasser dürfen. „Stören die etwa nicht?“ Zum Themenkomplex „Was darf man am Silbersee im Winter?“ hat die RHEINPFALZ deshalb die Untere Naturschutzbehörde beim Rhein-Pfalz-Kreis befragt.
„Bootsverkehr und sonstige Freizeitnutzung, beispielsweise durch Segler, Surfer, Kanuten oder Modellbootbetreiber, würden auf dem Silbersee im Winterhalbjahr eine stetige potenzielle Bedrohung rastender Vogeltrupps darstellen“, antwortet die Fachbehörde via Kreispressestelle. Darunter seien Tiere, die in unseren Breiten sonst nur schwer in freier Wildbahn zu beobachten seien, etwa Gänsesäger oder Eistaucher.
2006 wurde die „Rechtsverordnung über die Regelung der Ausübung des Gemeingebrauchs auf dem Silbersee in der Gemarkung Bobenheim-Roxheim“ in Kraft gesetzt, wonach die Sperrfrist vom 1. November bis einschließlich 15. März gilt. Laut Verwaltung ist sie ein Kompromiss zwischen den beiden Interessengruppen Wassersportler und Naturschützer.
Aufscheuchen vermeiden
Das Befahren des Sees mit flachen Kähnen, sogenannten Angelnachen, wurde nicht verboten, und zwar aus gutem Grund. Denn die Fischhege ist laut Kreisbehörde notwendig für den Schutz des Gebiets. „Bestandsregulierung und -überwachung können hier in Ermangelung von Berufsfischern nur Angler gewährleisten.“ Jedoch: Der Angelsport ist nur von einem verankerten Nachen aus zulässig. Der bleibt nämlich im Gegensatz zu anderen Wassersportfahrzeugen über längere Zeit an Ort und Stelle, was gut für die Vögel ist. „Ein Aufscheuchen führt zu Energieverlusten, die für die Tiere schädlich sind“, heißt es in den Ausführungen der Behörde.
Bußgeld bis 50 000 Euro
Demnach verstößt gegen das geltende Naturschutzrecht, „wer auf dem Bobenheim-Roxheimer Silbersee Vögel in ihrem Aufenthalt beeinträchtigt“. Das kann ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen. Kreissprecherin Kornelia Barnewald: „Das gilt selbstverständlich auch für Angler, die darüber hinaus bei einem derartigen Vorfall den von der fischereiberechtigten Firma Willersinn GmbH & Co. KG ausgestellten Erlaubnisschein verlieren.“