Waldsee / Frankenthal
Nach Bluttat in der Werkstatt: Angeklagter will reden
Der Angeklagte war wenige Tage nach der Tat, die sich in einem Waldseer Gewerbegebiet ereignet hatte, in Edenkoben festgenommen worden. Seitdem ist der Dirmsteiner in Untersuchungshaft. Zum Prozessauftakt vor der Ersten Großen Strafkammer des Landgerichts erschien er am Donnerstagvormittag in blauer Latzhose zusammen mit seinem Verteidiger, dem Heidelberger Rechtsanwalt Hans Böhme. Der 52-Jährige, der nicht vorbestraft ist und bislang von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht hatte, wirkte aufgeräumt und selbstbewusst. „Ich werde mich rege beteiligen. Es gibt eine Menge zu erzählen – aber nicht heute“, kündigte der Angeklagte an, der deutscher Staatsbürger ist und in Weimar geboren wurde.
Eine Aussage seinerseits war für den ersten Prozesstag ohnehin nicht vorgesehen. Denn an diesem hatte im wesentlichen Oberstaatsanwältin Doris Brehmeier-Metz das Wort. Sie verlas die Anklage, die drastisch vor Augen führte, welche brutalen Szenen sich da in Waldsee am 7. Februar abgespielt haben müssen: An jenem Sonntagabend sei der Angeklagte, bewaffnet mit einer Armbrust und einer Softair-Pistole, in die Werkstatt des 64-jährigen Waldseers eingedrungen – und zwar bereits in der Absicht diesen zu töten, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.
In den Kopf geschossen
Das spätere Opfer habe Geräusche in der Werkstatt gehört und habe sich dorthin begeben. Von hinten habe der Angeklagte dann den ersten Schuss mit der Armbrust abgegeben, der Pfeil habe den rechten Oberarm getroffen und anschließend den Brustkorb durchschlagen. Mit einem zweiten Schuss habe der damals 51-Jährige sein Opfer am Hinterkopf getroffen, dieser Pfeil sei in der linken Augenhöhle steckengeblieben. Der Werkstattbesitzer fiel daraufhin laut der Oberstaatsanwältin zwei Meter tief in die Grube, wobei er sich einen Schädelbruch zuzog.
Trotz der schweren Verletzungen lebte der 64-Jährige zu diesem Zeitpunkt laut Staatsanwaltschaft immer noch. Der Täter habe einen der Bolzen aus dem Körper gezogen und dem Waldseer daraufhin ein Seil um den Hals gebunden, um ihn zu würgen. Auch habe er versucht, das Opfer mit dem Seil aus der Grube zu ziehen. Zusätzlich habe er dem Werkstattbesitzer auch noch eine Plastiktüte über den Kopf gestülpt und Kabelbinder angebracht, sodass der Mann schließlich starb. Als Todesursache war bereits im Februar ein „zentrales Regulationsversagen“ festgestellt worden. Nach seiner Tat habe der Angeklagte Armbrust und Softair-Pistole in einem Seitenraum versteckt, führte Brehmeier-Metz weiter aus.
Verwehrter Autokauf
Festgenommen wurde der Tatverdächtige, der damals keinen festen Wohnsitz hatte, wenige Tage später in Edenkoben. Unter anderem hatten die ungewöhnlichen Tatwaffen Polizei und Staatsanwaltschaft auf die Spur des Mannes gebracht. Der Leitende Oberstaatsanwalt Hubert Ströber sagte nach der Festnahme, dass es in der Vergangenheit bereits Streit zwischen dem Beschuldigten und dem Opfer gegeben habe und dem Mann auch schon Hausverbot für die Werkstatt erteilt worden sei. Haftbefehl war im Februar noch wegen Totschlags ergangen, mittlerweile beschuldigt die Staatsanwaltschaft den 52-Jährigen aber des Mordes, weil sie glaubt, dass er aus niedrigen Beweggründen handelte. Als Motiv nannte Brehmeier-Metz, dass der Werkstattbesitzer mit dem Angeklagten über ein Autogeschäft in Streit geraten war und dass dieser den 64-Jährigen beschuldigte, gegenüber einer Frau, die als Zeugin geladen ist, gewalttätig geworden zu sein.
Laut dem Vorsitzenden Richter Karsten Sauermilch sollen mehr als 60 Zeugen im Laufe des Strafverfahrens gehört werden. Ein Gutachter soll zudem die Schuldfähigkeit klären. Bis Ende September sind acht weitere Verhandlungstermine angesetzt, der nächste am 19. August. Dass die Verteidigung die Version der Staatsanwaltschaft anzufechten gedenkt, zeigte die Ankündigung von Verteidiger Böhme, mithilfe eines „Beschussgutachtens“ nachweisen zu wollen, dass „der Pfeil nicht so geflogen sein kann, wie die Staatsanwaltschaft meint“.
