Waldsee / Frankenthal
Von Armbrust-Pfeil getroffen: War es Mord oder Totschlag?
Am Ende hat der Täter sein Opfer mit einer Plastiktüte und einem Seil erstickt. Doch zuvor griff der Angreifer zu einer außergewöhnlichen Waffe: Er feuerte eine Armbrust ab, deren Pfeil sich in den Körper des Werkstattbetreibers bohrte. Und der für die Ermittler zur heißen Spur wurde, die sie binnen einer guten Woche zum mutmaßlichen Schuldigen führte.
Wie genau sie den aufgespürt haben, will Hubert Ströber, der Chef der für den Fall zuständigen Staatsanwaltschaft in Frankenthal, zwar nicht verraten. Aber er lässt durchblicken: Eine vergleichsweise exotische Waffe lässt sich auch relativ leicht mit bestimmten Menschen in Verbindung bringen. Und so haben Beamte in der Nacht auf Montag in Edenkoben (Südliche Weinstraße) einen 51-Jährigen gefasst, der ihren Angaben zufolge ursprünglich aus Weimar stammt. Später lebte er unter anderem in Ludwigshafen, zuletzt hatte er keinen festen Wohnsitz.
Außerdem haben die Ermittler auch schon ein mögliches Motiv für das Verbrechen entdeckt: Der Verdächtige hatte demnach in der Vergangenheit Streit mit dem 64-jährigen Opfer. Doch viel zu tun bleibt für die Strafverfolger trotzdem noch. Untersuchen müssen sie zum Beispiel, wie das Verbrechen rechtlich einzustufen ist. Gilt es als Mord, dann ist im Normalfall nur eine Strafe möglich: lebenslänglich. Wer hingegen wegen Totschlags verurteilt wird, kann davon ausgehen, dass er für einen zwar langen, aber immerhin befristeten Zeitraum eingesperrt wird.
Wo die Grenze zwischen beiden Formen des Verbrechens zu ziehen ist, steht im Gesetz. Doch dessen Regeln funktionieren oft anders, als es Laien erwarten würden. Die Höchststrafe droht dem Armbrust-Schützen zum Beispiel ausgerechnet, falls sich herausstellt: Eigentlich wollte er den Werkstattbetreiber zunächst nur einschüchtern – und mit dem Pfeil hat er ihn aus Versehen getroffen. Denn das würde bedeuten: Erstickt hat er den 64-Jährigen dann, um zu verhindern, dass der nun die Polizei holt. Und wer tötet, um der Strafe für eine andere Tat zu entgehen, begeht einen Mord.
Auch wenn das unsinnig wirken mag: Im Waldsee-Fall stünde der Täter also besser da, wenn er seinem Opfer von vornherein ans Leben wollte. Doch einstweilen bleibt die Frage ohnehin ungeklärt. Offenbar gibt es keine Zeugen, die das Verbrechen auf dem Werkstattgelände in Waldsee beobachtet haben. Und der Verdächtige hat mit den Ermittlern bislang nicht über die Tat gesprochen. Doch es gibt noch weitere Kriterien, die Strafverfolger für eine Mord-Anklage heranziehen können: zum Beispiel, dass ein Krimineller einen Sterbenden noch extra gequält hat.
Im Waldsee-Fall wäre dieser Vorwurf naheliegend, wenn sich zeigt: Der Täter wollte das Opfer von Anfang an ersticken lassen. Und den Pfeil hat er nur abgeschossen, um den 64-Jährigen vor seinem Tod an einer schmerzhaften Wunde leiden zu lassen. Dass der Verdächtige so grausam sein wollte, müssten ihm die Ankläger aber erst einmal nachweisen – zum Beispiel, indem sie Zeugen finden, mit denen er zuvor über so einen perfiden Plan gesprochen hätte. Ohne solche Mitwisser könnten die Ermittler hingegen vielleicht auskommen, wenn sie „Heimtücke“ unterstellen.
Denn als Mörder gilt ein Täter auch, wenn er sein Opfer überraschend und aus einem Hinterhalt attackiert hat – was mit einer Armbrust immerhin leichter möglich ist als, zum Beispiel, mit einem Messer. Doch derzeit lassen die Spuren im Waldsee-Fall eher davon ausgehen, dass der Werkstattbetreiber den Täter noch gesehen haben muss, ehe ihn der Pfeil traf. Denn der hat sich laut Staatsanwaltschaft nicht von hinten in den Körper des 64-Jährigen gebohrt, sondern seitlich. Und so gilt der 51-jährige Verdächtige der Justiz einstweilen nur als mutmaßlicher Totschläger.
Doch Chef-Ankläger Ströber sagt auch: „Das muss nicht so bleiben, wir ermitteln ja noch – und prüfen natürlich genau, ob es nicht doch ein Mord war.“
