Rhein-Pfalz Kreis Kommentar: Nicht zu viel erhoffen

Die Gemeinden legen sich ins Zeug, um nasse Keller zu verhindern. Dem Kernargument folgte das Gericht. Trotzdem könnte die Klage abgewiesen werden.
Die Richter am Verwaltungsgericht Neustadt zeigten Verständnis für die Sorge in den Dörfern, dass der Grundwasserpegel mit der zentralen Beregnung steigen wird. Kritisch hinterfragten sie, wie sich der Pegel verändern wird, und ließen durchblicken, dass man eine Zunahme von maximal 25 Zentimetern ernst nehmen müsse. Damit bringen sie den Kern des Ingenieurgutachtens ins Wanken, in dem der Anstieg als „nicht signifikant“ abgetan wurde. Trotzdem dürfen sich die Gemeinden keine allzu großen Hoffnungen machen. Denn es wurde deutlich, dass die Richter in diesem Verfahren einen „Stellvertreterkrieg“ vermuten, den die Kommunen führen, um für ihre Bürger einzutreten. Genau genommen tun sie das. Aber rechtlich dürfen sie nur ihre eigenen Interessen vertreten. Ob sie glaubhaft genug darstellen konnten, dass ihre Infrastruktur, ihr Kanalsystem und ihre öffentlichen Gebäude gefährdet sind, ist fraglich. Ihre Klage könnte durchaus von den Richtern abgewiesen werden, deren Urteil erst am Montag bekannt wird. Aber nach dem Tenor dieser Verhandlung hätten die Bürger selbst klagen müssen und vielleicht sogar gute Chancen damit gehabt.
