Rhein-Pfalz Kreis Grundwasseranstieg: Gemeinden klagen gegen Land
Neustadt: Wie stark sich der Anstieg des Grundwassers um 25 Zentimeter durch den Ausbau der zentralen Beregnung in Beindersheim, Großniedesheim und Bobenheim-Roxheim auswirkt, wurde gestern vor dem Verwaltungsgericht Neustadt erörtert. Die drei Gemeinden klagten gegen das Land, weil es den Bau der Bewässerungsleitung genehmigt hat. Das Urteil wird am Montag bekannt gegeben.
Die Angst vor nassen Füßen kennt auch der Vorsitzende Richter Thomas Butzinger. „Ich habe ein Haus am Rhein und weiß, wie nahe das Wasser zur Bodenplatte steht. Wenige Zentimeter können etwas ausmachen“, warf der Richter während der Verhandlung ein. „Daher möchte ich wissen: Warum sollen 25 Zentimeter Anstieg des Grundwassers nicht signifikant sein?“ Damit spricht der Richter das an, was die Bürger und die Gemeinden umtreibt, seit die Erweiterung der zentralen Beregnung mit Wasser aus dem Otterstadter Altrhein auf das Gebiet nördlich der A6 zwischen Beindersheim, Großniedesheim und Bobenheim-Roxheim ansteht. Den Plan für die Hauptleitung hat die Wasserwirtschaft des Landes genehmigt, doch die drei Gemeinden haben sich zusammengetan, um gegen diese Entscheidung zu klagen. Dabei sind die Zahlen eigentlich unstrittig. Wenn die zentrale Bewässerung kommt, wird den Bauern voraussichtlich die Genehmigung entzogen, die etwa 250 landwirtschaftlichen Brunnen dort weiterzubetreiben – zumal die Felder im Trinkwasserschutzgebiet liegen. Der oberflächennahe Grundwasserleiter sei für die Bauern nicht ergiebig und die Bewässerung aus Einzelbrunnen nicht grundwasserschonend und zukunftssicher, begründete das Land in seiner Verteidigungsschrift die Genehmigung. Wenn die Bauern ihre Brunnen abschalten, wird der Grundwasserpegel voraussichtlich um bis zu 20 Zentimeter an den nordöstlichen Rändern Beindersheims und Großniedesheims ansteigen. Das Altrheinwasser wird zusätzliche fünf Zentimeter beitragen, was auch den Südwesten Bobenheim-Roxheims betrifft, hat das Ingenieurbüro Björnsen 2012 errechnet, dies allerdings als „nicht signifikant“ bewertet. Nur die Ortsränder seien betroffen, und der Anstieg trete nur im schlimmsten Fall ein, argumentierten die Vertreter des Landes. „Es gibt auch jetzt schon hohe Grundwasserstände, und die Gemeinde müsste dagegen etwas machen“, sagte Manfred Schanzenbächer, Referatsleiter der Wasserwirtschaft bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD). Er wies darauf hin, dass das Grundwasser im nassen Winter gebildet werde, beregnet werde aber in den trockenen Monaten. Dass die Beregnung tatsächlich oft von Februar bis November ausgedehnt werde, warf der Anwalt der Kommunen, Gerhard Götz, ein. Er wies auch darauf hin, dass mit einer zentralen Beregnung die Umstellung auf einen Intensivgemüsebau angestrebt werde. „So ganz überzeugt bin ich nicht“, meinte Richter Butzinger während der Debatte zu den Beklagten. „Wenn ich jetzt nasse Füße bekomme, aber vorher keine hatte, kann man doch nicht sagen, dass das belanglos sei.“ Der Richter forderte allerdings auch die Kläger heraus, die behaupteten, das Land habe die öffentlichen Belange beim Abwägen nicht richtig erkannt. Wie sich das Land dann hätte entscheiden sollen?, wollte er wissen. „Keine Beregnung zulassen und den Status quo erhalten“, antwortete Anwalt Götz. Und der Bobenheim-Roxheimer Bürgermeister Michael Müller (SPD) fügte an, dass das Land dem Beregnungsverband Vorderpfalz, der die Leitung für die Landwirte legt, Auflagen machen könnte, um das Grundwasser niedrig zu halten. „Es ist doch nicht Aufgabe eines Verbands, der für die Bewässerung der Felder sorgt, das Wasser zugleich wieder abzupumpen, damit die Gemeinden trocken bleiben“, erwiderte Manfred Schanzenbächer von der SGD. Er verwies auf Lambsheim, wo ein ehemaliger landwirtschaftlicher Brunnen von der Gemeinde weiter betrieben wird, um im Schlossgarten das Grundwasser in Schach zu halten. Von der Argumentation der Kläger und ihrem Pochen auf den Status quo zeigte sich Richter Peter Bender nicht überzeugt: „Die spannende Preisfrage ist: Hat die Gemeinde ein stärkeres Recht auf den Erhalt der Brunnen als die Landwirte, die die Brunnen betreiben und diese nur bis auf Widerruf genehmigt bekamen?“ Denn für die Bauern bestehe weder das Recht noch die Pflicht, mit ihren Brunnen Wasser zu fördern und damit den Grundwasserstand zu regulieren. Neben diesen großen Fragen ist eine kleine gleich zu Anfang gestellt worden, die allerdings für das Urteil eine entscheidende Rolle spielt. „Ist die Klage der Gemeinde ein Stellvertreterkrieg?“, stellte Richter Butzinger in den Raum. „Klagebefugt ist, wer Wasser im Keller hat. Und wenn eine Gemeinde eine Trinkwasserversorgung betreibt, ist sie betroffen.“ Die Gemeinde könne sich das Absenken des Grundwassers zur eigenen Aufgabe machen – ebenso wie den Naturschutz. Ergebe diese Möglichkeit jedoch schon eine Klagebefugnis?, gab Butzinger zu bedenken. „Die Gemeinde ist massiv betroffen“, argumentierte Anwalt Götz für die Kommunen. „Die Kanäle schwimmen auf, Schulen stehen im Wasser. Es soll kein Stellvertreterkrieg sein. Die Kommunen können sich weder auf die Seite der Landwirte stellen noch auf die Seite der Bürger, deren Grundstücke absaufen.“ Die schwierige Zwitterstellung der Gemeinde in dem Verfahren sprach der Vorsitzende Richter am Ende erneut an. Die Gemeinde trage die Daseinsfürsorge für alle – Bürger und Landwirte –, treffe mit ihrer Klage letztlich eine politische Entscheidung. „Sie hätte auch die Bauern bevorzugen können zulasten der Bürger.“