Bobenheim-Roxheim RHEINPFALZ Plus Artikel Gericht kippt Pläne für Hotelbau am Silbersee

Das ehemalige Hofgut Scharrau am Silbersee. Hier sollte ein Tagungshotel entstehen, was Naturschützer nun verhindert haben.
Das ehemalige Hofgut Scharrau am Silbersee. Hier sollte ein Tagungshotel entstehen, was Naturschützer nun verhindert haben.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz hat entschieden: Der Bebauungsplan für Teile des Silbersees in Bobenheim-Roxheim ist unwirksam. Damit hat die Gemeinde am Mittwoch ihren Rechtsstreit mit dem Landesverband des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) verloren, und die Firma Willersinn muss möglicherweise ihr Hotelbauvorhaben aufgeben.

Seit gut drei Jahrzehnten ringen die Gemeinde Bobenheim-Roxheim und die Firma Willersinn um einen Kompromiss für eine Nutzung des Silberseegebiets, die vielen Interessen gerecht wird. Bürgermeister Michael Müller (SPD), seit sechs Jahren im Amt, wollte den mühsamen Prozess, mit dem sich sechs Gemeinderäte beschäftigt haben, eigentlich nur zu Ende bringen. Doch nun ist er derjenige von drei Bürgermeistern, der enttäuscht feststellen muss: „Ich glaube, das Projekt ist für immer gescheitert. Ich kann mir im Moment nicht vorstellen, dass da draußen überhaupt etwas gebaut werden darf.“

Das OVG Rheinland-Pfalz hat am Mittwochvormittag verkündet, dass es dem Umweltverband BUND Recht gibt: Der vom Gemeinderat verabschiedete Bebauungsplan kann nicht dafür garantieren, dass das Europäische Vogelschutzgebiet, zu dem der See und angrenzende Landflächen gehören, nicht erheblich beeinträchtigt wird, wenn dort unter anderem ein Hotel mit 120 Zimmern betrieben wird. Das Gericht ist der Ansicht, dass die dem Plan beigefügte Verträglichkeitsuntersuchung unzureichend ist.

Vogelgebiet schon jetzt belastet

Die mittelbaren Störwirkungen der geplanten baulichen und touristischen Nutzungen auf die landesweit bedeutsamen Lebensräume der streng geschützten Vogelarten seien unzureichend untersucht beziehungsweise in ihrem Ausmaß unterschätzt worden, so das Gericht in einer Pressemitteilung. Für bedeutsam in dem schon jetzt durch Freizeitnutzungen belasteten Gebiet hält das OVG die Störungen durch zusätzliche Nutzer des Seerundwegs, der nahe an besonders sensiblen Bereichen des Ostufers und des Hinteren Roxheimer Altrheins vorbeiführe.

Dass die Öffentlichkeit diesen Rundweg nutzen kann, wurde im Bebauungsplan ebenso wie die maximale Größe des Hotels festgelegt. Außerdem wurde fixiert: Zwei Wassersportvereine dürfen im Norden der Scharrau Slipanlagen und Parkplätze bauen, das Südufer des Sees bleibt öffentlicher Badestrand mit umgestalteter Gastronomie, und die Betriebshalbinsel von Willersinn wird eine reine Vogelinsel.

Letzteres sollte den Naturschutzbelangen entgegenkommen, doch das Gericht, das die BUND-Klage vor zwei Wochen vor Ort in Bobenheim-Roxheim verhandelt hatte, befand am Mittwoch, dass dieser Positiveffekt nicht gegen zu erwartende Störungen aufgerechnet werden kann. Vielmehr müsse der Umweltzustand bei einer Verwirklichung des Plans verglichen werden mit dem, was in dem Gebiet passiert, wenn das Kiesgeschäft beendet ist und ansonsten alles so bleibt wie jetzt.

Brutvögel im Sommer nicht berücksichtigt

Die Richter erkennen an, dass die Gemeinde eine ergänzende Untersuchung zu Vögeln, die im Winter am Silbersee rasten, eingereicht hat. Jedoch: „Ob es darüber hinaus auch in der Sommersaison zu einer erheblichen Beeinträchtigung von Brutvögeln komme, sei zu Unrecht nicht untersucht worden“, heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Dessen Fazit: Der Verstoß gegen die Anforderungen des europäischen Vogelgebietsschutzrechts mache den Bebauungsplan bereits unwirksam. Ob er mit weiteren Gebietsschutzrechten im Einklang stehe, sei daher irrelevant.

Für das Unternehmen Willersinn, dem der Silbersee gehört und das bei der Bauleitplanung quasi Regie führte und auch einen Großteil der Kosten trägt, ist das OVG-Urteil eine herbe Niederlage. Bevor es nicht schriftlich vorliegt, will Geschäftsführer Hans-Peter Böhn dazu keinen Kommentar abgeben. „Wir werden uns die Urteilsbegründung genau anschauen und dann entscheiden, wie wir weitermachen“, sagt Böhn auf Anfrage.

Für Bürgermeister Müller ist es ebenfalls zu früh, um die Tragweite des Urteils zu ermessen. Er bestätigt allerdings auf Anfrage, dass eine radikale Möglichkeit im Raum steht: dass der Eigentümer den gesamten Silbersee für die Öffentlichkeit schließen könnte. Das wäre dann das Gegenteil von dem, was er und der Gemeinderat sich für die Bürger, die das Naherholungsgebiet Silbersee/Altrhein lieben, erhofft hatten.

Zutiefst frustriert zeigt sich Wolfgang Bohn vom WSV Roxheim. Der Wassersportverein hätte bei Umsetzung des Bebauungsplans endlich einen 25-jährigen (statt bislang jeweils einjährigen) Pachtvertrag mit Willersinn schließen können. Bohn bezeichnet es als „ehrenamtliche Lebensaufgabe für den Verein“ in den vergangenen 30 Jahren an „geordneten Verhältnissen“ am Silbersee mitgewirkt zu haben.

BUND ist zufrieden

Glücklich und zufrieden ist hingegen Doris Stubenrauch, die den BUND auf Rhein-Pfalz-Kreis-Ebene vertritt. „Das Silberseegebiet genießt höchsten europäischen Schutzstatus“, sagt sie. „Wenn wir als Umweltverband dafür nicht kämpfen und letztlich auch gewinnen würden, wäre das ein schlechtes Zeichen.“ Der BUND-Landesverband hatte mit Unterstützung des Nabu und Bobenheim-Roxheimer Naturschützer seit Jahren gegen die Baupläne argumentiert. „Das waren seit 2004 enorme Anstrengungen“, berichtet die Mutterstadterin. Es seien Spenden gesammelt und für die Klage vor dem OVG mehrere Gutachten erstellt worden.

Der Verband möchte mit der Gemeinde jetzt gern in einen „konstruktiven Dialog für eine naturverträgliche Naherholung“ treten, sagt Stubenrauch. „Das ist so ein toller Schatz, den Bobenheim-Roxheim da vor seiner Haustür hat. Den sollte man doch hüten.“

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