Bobenheim-Roxheim RHEINPFALZ Plus Artikel Rechtsstreit um Hotel im Vogelparadies nähert sich dem Ende

Blick vom Badestrand auf die Scharrau, wo ein Hotel gebaut werden soll.
Blick vom Badestrand auf die Scharrau, wo ein Hotel gebaut werden soll.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz hat am Mittwoch die Normenkontrollklage des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen den Silbersee-Bebauungsplan verhandelt. Ein Urteil will das Gericht, das in Bobenheim-Roxheim tagte, erst am 27. Mai verkünden.

Das hat Seltenheitswert: Der achte Senat des OVG, der Betroffene und Fachleute normalerweise nach Koblenz bittet, wenn er in mündlicher Verhandlung eine Bauleitplanung überprüft, unternimmt eine Reise und verhandelt in einer Gemeindehalle.

Auf der Silbersee-Halbinsel Scharrau in Bobenheim-Roxheim will das dreiköpfige Gremium unter dem Vorsitz von Jürgen Held sehen, in welcher Umgebung das von der Willersinn GmbH & Co. KG projektierte Tagungshotel mit 120 Doppelzimmern stehen würde, falls der im Oktober 2017 vom Gemeinderat beschlossene Bebauungsplan rechtskräftig bleibt. Und so scharen sich gegen 10 Uhr um die 30 Menschen – in angemessenem Abstand – um Jürgen Held, Hartmut Müller-Rentschler und Rüdiger Graf.

Bürgermeister Michael Müller (SPD) und die BUND-Landesvorsitzende Sabine Yacoub sind als Vertreter der streitenden Parteien da, außerdem Rechtsanwälte, Gutachter, Planer, Behördenvertreter, Gemeinderatsmitglieder, Naturschützer. Vom Herrenhaus des ehemaligen Hofguts geht’s zum See, wo Ludwig Simon, Artenschutzreferent beim Landesamt für Umwelt, dem Gericht erklärt, warum das durch Auskiesung entstandene Biotop Silbersee sowie der Bobenheimer und der Roxheimer Altrhein wichtige Natur-, Landschafts- und Vogelschutzgebiete sind. „Neun von zehn Ornithologen würden sagen, dass sie im Winter am liebsten hierher kommen würden“, verdeutlicht Simon den Stellenwert der artenreichen Umgebung.

Es geht auch um die Zukunft der Vereine

Umflattert von Uferschwalben, die in den Abbruchwänden des nahen Kieswerks brüten, läuft die Gruppe an Bienenweiden vorbei weiter, um die jetzigen und künftigen Standorte des Wassersportvereins Roxheim sowie des Kanu- und Segel-Clubs Frankenthal zu besichtigen. Ihre Zukunft hängt davon ab, dass der Bebauungsplan umgesetzt wird und sie rechtssicher ihren neuen Platz am nördlichen Silberseeufer bekommen. Die Vereinsvorsitzenden sind deshalb ebenfalls zum Ortstermin gekommen.

Die eigentliche Verhandlung findet nach etwa einer Stunde in der Jahnhalle statt. Dort ist mehr Platz als im Koblenzer Justizgebäude. Und mehr Platz wird wegen der Corona-Ansteckungsgefahr benötigt. Mehrfach lobt Jürgen Held die Bobenheim-Roxheimer Verwaltungsmitarbeiterin Sabine Gotthardt für die gute Organisation der ungewöhnlichen Senatssitzung.

Der Vorsitzende Richter Held erklärt den Zuhörern, worum es nun gehen wird, nachdem das Gericht die vom BUND Ende 2018 eingereichte Klageschrift und viele dann folgende Schriftsätze durchgearbeitet hat. Es gehe um die Frage, ob der Silbersee-Bebauungsplan mit dem Bundesnaturschutzgesetz im Einklang steht. Dort heißt es, dass ein Projekt unzulässig ist, wenn die Prüfung der Gebietsverträglichkeit ergeben hat, dass es „zu erheblichen Beeinträchtigungen des Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen kann“.

BUND: Gemeinde hat unzureichend geprüft

Der BUND-Landesverband ist der Ansicht, dass die Gemeinde dies nicht ausreichend geprüft habe und dass die geplanten Bauvorhaben sehr wohl eine erhebliche Störwirkung auf die Schutzgebiete in ihrer Gesamtheit haben können. Werner Dieter Spang vom Planungsbüro SFN in Wiesloch bestreitet das. Der Diplom-Geograf erläutert auf Bitten des Gerichts die Methoden, mit denen er etwaige Beeinträchtigungen ermittelt beziehungsweise berechnet hat. Denn: Ein standardisiertes Verfahren für so eine Verträglichkeitsprüfung gibt es laut Richter Held nicht.

Zum Beispiel hat SFN die Störung, die von Hotelgästen und Spaziergängern im Winter zeitweise auf die teils seltenen Rastvögel ausgeübt werden wird, in ein Flächenmaß umgerechnet. Demnach würden im schlimmsten Fall knapp 13 Hektar Seeufer erheblich beeinträchtigt. Der für den BUND sprechende Diplom-Biologe Josef Kreuzinger bezweifelt, dass dieser Aussage genügend Stichproben und Vogelbeobachtungen zugrunde liegen. Überhaupt seien die Ermittlungen der Planer unzureichend.

Immer wieder bittet das Gericht Ludwig Simon vom Landesumweltamt um Stellungnahme. Er bestätigt, was im vorliegenden Streitfall offensichtlich ist: „Das alles ist extrem schwierig zu berechnen wegen der Dynamik da draußen.“ Soll heißen: Tiere verharren nicht an einem Standort, und die eine Population fühle sich dieser Sache, die andere von jener Sache gestört. Konkrete Zahlen könnten sich „scheinrational“ erweisen, befürchtet auch Richter Held.

Kieswerkstandort soll zur Vogelinsel werden

Er wirft die Frage auf, ob das, was die Gemeinde und vor allem die Firma Willersinn als stärkstes Argument anführen, wirklich trägt: Die negativen Einflüsse auf die Schutzgebiete würden durch die positiven Veränderungen aufgewogen. Denn wenn in drei bis vier Jahren die Kiesaufbereitung ende, werde die Halbinsel, auf der die Anlagen stehen und auf der sich derzeit immer wieder Menschen unbefugt aufhalten, zu einer richtigen Insel nur für Vögel gemacht. „Wir etablieren damit einen absolut störungsfreien Bereich, wir beruhigen sozusagen den See“, sagt Werner Dieter Spang. Das seien „allenfalls Ausgleichsmaßnahmen“, meint dagegen BUND-Anwalt Tobias Kroll und fordert erneut belastbare Berechnungen. OVG-Richter Jürgen Held lässt seine eigene Frage, ob das ohnehin vorgesehene Ende des Kiesgeschäfts als Vogelschutzmaßnahme gelten kann, unbeantwortet.

Mit Fragen des Gerichts zum voraussichtlichen Gästeaufkommen in Hotel und Lokal, zur Anzahl der Spaziergänger und zur Schutzwirkung eines geplanten bis zu 60 Meter breiten Weidengebüschs zwischen Röhricht und späterem Vereinsparkplatz nähert sich die Verhandlung in der Jahnhalle nach etwa dreieinhalb Stunden dem Ende. Ein SFN-Mitarbeiter und der Experte des BUND liefern sich noch eine Debatte um die Zukunftschancen des Purpurreihers am Altrhein, dann werden beide Rechtsanwälte – Gerhard Götz vertritt die Gemeinde – um ein Fazit gebeten. Die drei Richter verabschieden sich. In zwei Wochen werden sie in Koblenz verkünden, ob sie der BUND-Klage stattgeben oder sie abweisen.

Unter dem Vorsitz von Jürgen Held (vorn, Mitte) tagte das Gericht zunächst auf dem Hofgut Scharrau.
Unter dem Vorsitz von Jürgen Held (vorn, Mitte) tagte das Gericht zunächst auf dem Hofgut Scharrau.
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