Kommentar Das Thema ist noch nicht vom Tisch

Aus der Luft: Der Bohrplatz soll gegenüber der Sandgrube Heberger an der L534 zwischen Waldsee und Otterstadt entstehen.
Aus der Luft: Der Bohrplatz soll gegenüber der Sandgrube Heberger an der L534 zwischen Waldsee und Otterstadt entstehen.

Bei der Prozesskostenerstattung für die Erdöl-Gegner geht es um viel mehr als 9000 Euro.

Das Engagement der Interessengemeinschaft „Kein Öl in Otterstadt“, die jahrelang Stimmung gegen eine geplante Erdöl-Bohrung in Ortsnähe gemacht hat, sollte anerkannt werden. Dennoch darf und muss der Antrag auf Prozesskostenerstattung kritisch hinterfragt werden. Es ist bisher einmalig, dass der Gemeinderat über einen Zuschuss für Privatpersonen in einem Gerichtsverfahren entscheidet. Das ist dahingehend brisant, als es sich um Steuergeld handelt und es noch andere Bürger gibt, die für ihre Interessen kämpfen. Wieso sollten die nicht auch eine Rechnung stellen dürfen? Und was macht der Gemeinderat, wenn die Bürger in Zukunft munter selbst klagen – zum Beispiel gegen ein Geothermie-Projekt – und dies als im Sinne der Gemeinde deklarieren? Was im Sinne der Gemeinde ist, sollten die Ratsmitglieder entscheiden. Sie sind gewählte Volksvertreter.

2015 hatten sie sich gegen eine Klage ausgesprochen, weil die Erfolgsaussicht aufgrund der Gesetzgebung utopisch war. Auch die IG war vor Gericht erfolglos. Die Bohrung wurde dadurch nicht verhindert oder verzögert, wie es heißt. Dass bisher noch nicht gebohrt wurde, liegt vor allem daran, dass das Bergbauamt immer noch nicht über das Projekt entschieden hat. Sollte die Behörde die Bohrung abnicken, muss der Rat entscheiden, ob eine Klage der richtige Weg ist.

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