NEUHOFEN / FRANKENTHAL
Encrochat-Verfahren: Viel Geld fürs Reisen ausgegeben
Zwei Männer aus Neuhofen und ein Ludwigshafener sind angeklagt, weil sie über den Kurznachrichtendienst Encrochat mit großen Mengen Drogen gehandelt und sechsstellige Beträge eingenommen haben sollen. Am Dienstag ging es vor der Zweiten Großen Strafkammer des Landgerichts Frankenthal nun um die Aussagen von zwei Kriminalbeamten, die die Konten und den sonstigen Besitz des einen Neuhofeners und seiner Eltern überprüft hatten. Eigentlich sollte einer der Beamten sich über die finanzielle Situation aller drei Angeklagten äußern. Doch darauf war er nicht vorbereitet. Nun soll er an einem weiteren Verhandlungstag noch einmal aussagen.
Über die Konten des 39-jährigen Neuhofeners und seiner Eltern hatten die Beamten nichts Spektakuläres zu berichten. Die Eltern des Angeklagten hätten höhere Ausgaben als Einnahmen gehabt. Auf ein Konto seien häufig „höhere Beträge“ in bar eingezahlt worden. Es stellte sich heraus, dass in drei Jahren 45-mal Bargeld eingezahlt wurde, insgesamt etwa 28.000 Euro. Mit den Bareinzahlungen seien meist Handwerkerrechnungen und Ähnliches bezahlt worden, die an den Angeklagten adressiert waren. „Darauf habe ich nicht geachtet“, antwortete die Beamtin auf die Frage, ob regelmäßig Bareinlagen verbucht wurden. Die gleiche Antwort gab ihr Kollege auf die Frage, ob bei den Konten des Angeklagten Dispokredite zulässig waren. Aufgefallen sei ihm aber, dass von den Konten kein Geld „für den allgemeinen Lebensunterhalt“ abgebucht, aber viel Geld fürs Reisen ausgegeben worden sei.
Richterin lehnt etliche Anträge ab
Die Vorsitzende Richterin Mirtha Hütt teilte mit, dass die Kammer zehn der Anträge, die die Anwälte der Angeklagten gestellt hatten, ablehne. Hütt begründete das unter anderem an damit, dass es in den Anträgen nicht um den Prozess gehe, sondern darum, wie die Encrochat-Daten beschafft wurden, wie diese von Frankreich nach Deutschland kamen und ob gegen deutsches Recht verstoßen wurde. Die Anwälte wollen erreichen, dass die Daten nicht verwertet werden dürfen.
Außerdem soll es ein weiteres Rechtsgespräch geben, nachdem eines im Juni erfolglos war. In diesem sollte sich auf eine mögliche Strafhöhe geeinigt werden. Am Donnerstag, 13. Oktober, 9 Uhr, wird der Prozess fortgesetzt.