Neuhofen / Frankenthal
Encrochat-Prozess: Umstrittenes psychiatrisches Gutachten
Die drei Angeklagten, die zwischen 36 und 39 Jahre alt sind, haben berichtet, dass sie etwa seit ihrem 14. oder 15. Lebensjahr Drogen konsumieren. Alle drei haben mit Cannabis begonnen, später kamen diverse andere Rauschgifte dazu, überwiegend Amphetamin und Kokain.
Alle drei sind nicht abhängig von Drogen, so die Meinung von Psychiater Harald Dreßing. Er attestierte den drei Männern vor der Zweiten Großen Strafkammer des Landgerichts Frankenthal einen „schädlichen Gebrauch“ von Drogen. Bei den beiden 36-Jährigen sei eine „leichte Substanzkonsum-Störung“ vorhanden, bei dem 39-Jährigen sei diese Störung leicht bis mittelschwer.
Angeklagte voll schuldfähig
Grundlage für diese Einschätzung sind zwei Listen mit Kriterien, die Dreßing auf die Angeklagten angewandt hat. Eine dieser Listen dient dazu, die Frage zu beantworten, ob die Probanden abhängig sind, bei der anderen geht es darum, ob eine Substanzkonsum-Störung vorliegt. Da die drei Männer nach Auffassung des forensischen Psychiaters nicht drogenabhängig sind, ist klar, dass sie voll schuldfähig sind. Das bedeutet, dass sie für ihre Taten bestraft werden können.
Dreßings Einschätzungen führten zu kritischen Fragen der Vorsitzenden Richterin Mirtha Hütt und von Richter Andreas Tangl sowie massiver Kritik der Rechtsanwälte der Angeklagten. So ist eines der Kriterien zur Bewertung, ob eine Abhängigkeit vorliegt, die Frage, ob das Leben vor allem auf Drogen ausgerichtet ist. Das ist nach Meinung des Psychiaters bei den drei Angeklagten nicht der Fall. Hüth und Tangl erkundigten sich, wie dazu passe, dass die drei, die befreundet sind, viel Zeit auf Techno-Partys und ähnlichen Veranstaltungen verbracht haben. Dort und bei anderen Treffen sollen sie gemeinsam konsumiert haben. Sie hätten auch viel Zeit für ihre Drogengeschäfte aufgewendet. Hier beharrte Dreßing auf seinem Standpunkt.
Körperliche Symptome
Als ein weiteres Kriterium führte der Psychiater an, dass die Männer trotz ihres langjährigen Konsums keine körperlichen Krankheiten hätten. Roman Schweitzer, Anwalt des 36-jährigen Neuhofeners, verwies darauf, dass sein Mandant Symptome wie Herzrasen und Leberziehen habe. Mehrere der Anwälte warfen Dreßing vor, dass er in seinen Gutachten von falschen Voraussetzungen, etwa zur Menge der konsumierten Drogen oder den Lebensumständen, ausgegangen sei.
Ob eine Unterbringung in einer geschlossenen Entzugsklinik angebracht sei, war eine der weiteren Fragen, zu denen der forensische Psychiater eine Einschätzung abgeben sollte. Eine „medizinische Behandlung“ sei bei allen drei angebracht, so Dreßing. Ob dies in einer geschlossenen Anstalt sein muss, ließ er weitgehend offen. Dreßing bescheinigte den Angeklagten gute Aussichten, eine Therapie erfolgreich zu absolvieren.
Die Anwälte kritisierten die Methoden und das Vorgehen von Dreßing. Der habe sich als eine Art „Privatermittler“ aufgeführt, sagte Friedrich Demandt. So habe der Psychiater seinen Mandanten gefragt, wer seine Anwälte bezahle und ihn zum Drogenkonsum der anderen Angeklagten ausgehorcht, was nicht zu den Aufgaben eines Gutachters gehöre.
Die Rechtsanwältin Denise Gerull beantragte, einen Mitarbeiter des Bundeskriminalamts als Zeugen zu hören. Damit soll bewiesen werden, dass die Chatverläufe im verschlüsselten Nachrichtendienst Encrochat, die in dem Verfahren eine wichtige Rolle spielen, unvollständig sind. Der Prozess wird am Mittwoch, 7. Dezember, um 9 Uhr fortgesetzt.