Neuhofen / Frankenthal RHEINPFALZ Plus Artikel Encrochat-Prozess: Angeklagte zu Haftstrafen verurteilt

Über den illegalen Kurznachrichtendienst Encrochat hat das Trio kommuniziert.
Über den illegalen Kurznachrichtendienst Encrochat hat das Trio kommuniziert.

Zwei Neuhofener und ein Ludwigshafener, die zwischen März und Juni 2020 umfangreiche Drogengeschäfte über den Kurznachrichtendienst Encrochat getätigt haben, haben dabei als Bande gehandelt. Davon zeigte sich die Zweite Große Strafkammer des Landgerichts Frankenthal in ihrem Urteil, das sie am Freitag verkündete, überzeugt.

Zu zehn Jahren Haft wurde ein 39-jähriger Neuhofener verurteilt. Sieben Jahre und zehn Monate Haft lautete das Urteil für einen 36 Jahre alten Neuhofener. Ein Ludwigshafener, der am Tag der Urteilsverkündung 37 Jahre alt wurde, wurde zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und acht Monaten verurteilt. Keiner wird die gesamte Zeit im Gefängnis verbringen. Denn die Kammer ordnete für alle drei eine Drogentherapie in einer geschlossenen Entziehungsanstalt an und legte einen sogenannten Vorwegvollzug fest. Das ist die Zeit, die die Männer in Haft verbringen müssen, bevor sie in die Entziehungsanstalt verlegt werden. Wenn die Verurteilten die Therapie erfolgreich absolvieren, werden sie danach entlassen, stehen aber unter Bewährung.

Für den Ludwigshafener beträgt der Vorwegvollzug zehn Monate. Da er, ebenso wie die beiden Neuhofener, seit rund 13 Monaten in Untersuchungshaft ist, könnte er sofort in Therapie. Das wird aber nicht möglich sein, da die Wartezeit für einen Therapieplatz mehrere Monate beträgt. Bei dem 36-jährigen Neuhofener wurde ein Vorwegvollzug von einem Jahr und elf Monaten und bei dem 39-Jährigen von drei Jahren angeordnet.

Bandenmäßiger Handel

Die beiden Neuhofener wurden wegen bandenmäßigen Handels sowie Handels mit Betäubungsmitteln, jeweils in nicht geringer Menge und in mehreren Fällen verurteilt. Der 39-Jährige außerdem wegen Beihilfe zur Einfuhr von Betäubungsmitteln. Der Ludwigshafener bekam seine Strafe wegen Beihilfe zum bandenmäßigen Handel mit Betäubungsmitteln sowie wegen des Handels mit und des Besitzes von Betäubungsmitteln.

Die Kammer geht davon aus, dass der 36-Jährige mit seinen Drogengeschäften einen Umsatz von 277.645 Euro gemacht hat. Diesen Betrag soll er nun an den Staat zahlen. Der Ludwigshafener wurde nach Überzeugung der Kammer von den beiden Männern aus Neuhofen für Fahrerdienste mit 9000 Euro bezahlt. Dieser Betrag soll eingezogen werden. „Er war der Dumme. Als Fahrer hatte er das größte Risiko und den kleinsten Gewinn“, meinte die Vorsitzende Richterin Mirtha Hütt.

„Nur Bruchteil der Geschäfte“

Anhand der üblichen Preise für Kokain, Amphetamin, Ecstasy und Marihuana, dies die Drogen mit denen der 39-Jährige Geschäfte machte, legte die Kammer den Umsatz, der eingezogen werden soll, auf 883.190 Euro fest. Die Kammer sei sicher, dass der Neuhofener schon vor 2020 im Drogengeschäft tätig war, sagte Hütt. Man gehe davon aus, dass er damit Immobilien und teure Uhren im Gesamtwert von rund 1,4 Millionen Euro bezahlt hat. Auch dieser Betrag soll eingezogen werden.

Insgesamt sei es in dem Prozess nur „um einen Bruchteil der Geschäfte“ der Neuhofener gegangen, das gehe aus den Chats hervor, sagte Hütt. Die Staatsanwaltschaft ermittle noch wegen Geschäften nach Juni 2020.

Waren die drei eine Bande? Das sei eine der maßgeblichen Fragen an den 21 Verhandlungstagen gewesen, erläuterte Hütt. Der 39-Jährige habe die Drogen bestellt und an verschiedene Kunden verkauft. Sein bevorzugter Abnehmer sei der 36-Jährige gewesen, mit dem er seit Langem befreundet ist. Der sei über alle Geschäftsvorgänge des 39-Jährigen informiert gewesen, habe teils Geld zum Ankauf der Waren beigesteuert und habe Drogen weiterverkauft.

„Kriminelle Energie“

Beide seien über die Kunden des jeweils anderen informiert gewesen, hätten sich einen Fahrer und die Kosten für ein Fahrzeug mit Geheimfach geteilt. Und keiner hätte seine Geschäfte ohne den anderen tätigen können, listete Hütt die Aspekte auf, die belegen, dass es sich um eine Bande handelte. In dem „Business“ sei der 39-Jährige der „Manager“ gewesen und der 36-Jährige sein „verlängerter Arm“. Das Geschäft der Neuhofener sei mit einem „enormen logistischen Aufwand“ verbunden gewesen. Die beiden hätten dabei „eine hohe kriminelle Energie“ aufgebracht.

Die drei seien keine „Junkies“, doch bestehe ein „Hang zum übermäßigen Konsum von Rauschmitteln“. Wenn der nicht behandelt werde, bestehe die Gefahr, dass sie weiter Drogen konsumieren und weiter Straftaten begehen, begründete Hütt die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. „Das ist eine Chance für Sie, versauen Sie es nicht“, wandte sich Hütt an die Männer. Sie verwies darauf, dass bei dem Prozess viele Verwandte und Freunde der Angeklagten anwesend waren. „Das sind Menschen, die sie lieben und unterstützen.“ Es sei Zeit, dass die drei Verantwortung gegenüber diesen Menschen übernähmen.

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