Speyerer Umland Die Mutter gewürgt und geschlagen

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Manchmal ist es nicht gut, wenn Eltern einem jungen Menschen von klein an jedes Problem aus dem Weg räumen. Dabei kann eine Lebensgeschichte entstehen wie die der 45-jährigen Angeklagten, die sich jetzt vor dem Amtsgericht wegen Körperverletzungen und Betrugsfällen verantworten musste.

Die Angeklagte wurde aus der Untersuchungshaft vorgeführt, in die sie im August letzten Jahres gekommen war, weil sie zeitweise nicht auffindbar war. Ihre Verteidigerin war die Ludwigshafener Rechtsanwältin Gabriele Haas. Zu einem ersten Gerichtstermin im Februar letzten Jahres war die Angeklagte nicht erschienen, wie sich herausstellte, lag sie verletzt im Krankenhaus, weil ihr damaliger Lebensgefährte sie verprügelt hatte. Ein weiterer Termin im Mai wurde abgebrochen, da man zuerst ein psychiatrisches Gutachten zu ihrer Schuldfähigkeit haben wollte. Der Gutachter trug nun im Termin vor, dass keine Zweifel an der Schuldfähigkeit bestünden.

Gutachter bestätigt Schuldfähigkeit

Laut Anklage hat sie viermal zwischen Februar 2019 und Mai 2022 ihre Mutter in Dudenhofen körperlich angegriffen und verletzt. Fotos wurden als Beweismittel vorgezeigt. Die Mutter hatte in einem Fall ein Hämatom davongetragen, in einem anderen Fall Kratzer an Kopf, Hals und Oberkörper. Ein anderes Mal habe sie die Mutter gewürgt und gedroht, diese umzubringen.

Im zweiten Teil der Anklage wurde sie beschuldigt, in 32 Fällen im Internet Waren bestellt zu haben, ohne sie zu bezahlen. Sie verwendete dabei teils andere Namen und ließ die Rechnungen an andere schicken. Dabei entstand ein Schaden von mehr als 8300 Euro. Mit leiser Stimme gab die Angeklagte alle Taten zu. Die bestellten Waren habe sie alle für sich selber verbraucht.

Dauernd Krach in der Familie

Die Angeklagte war im Alter von drei Jahren adoptiert worden. Gab es in der Schule Probleme, wurde gewechselt, in der elften Klasse flog sie von der Schule, weil sie lieber mit dem ersten Freund schwänzte. Eine geplante Ausbildung begann sie erst gar nicht, andere brach sie ab. Ihre Eltern finanzierten ihr ohne Einschränkungen einen gehobenen Lebensstil. Sie jobbte ein wenig – Teilzeit genügte ihr.

Durch die Unterstützung der Eltern kam sie ohne Sozialleistungen aus. Schwierig wurde es erst, als ihr Vater 2017 starb, die Mutter einen neuen Lebensgefährten fand und im Zuge dessen mit diesem Leben ihrer Tochter nicht mehr einverstanden war. „Es hat dauernd Krach gegeben“, sagte die Angeklagte. Die Mutter wollte, dass sie auszog, die Tochter fand aber nicht die Kraft. In dieser explosiven Situation gab es dann die Handgreiflichkeiten. Ob dabei oder bei den Betrügereien, das Lebensmotto war laut Psychiater: „Kopf in den Sand und warten, dass die Schwierigkeiten von alleine aufhören.“

Verurteilt wurde sie am Ende zu einer Gesamtstrafe von einem Jahr, zehn Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Dazu muss sie als Auflage 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten, sich innerhalb eines Monats beim Arbeitsamt melden, Bürgergeld beantragen, einen Termin bei der Schuldnerberatung absolvieren und eine ambulante Psychotherapie beginnen.

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