Bobenheim-Roxheim RHEINPFALZ Plus Artikel Baugebietsgegner sehen sich durch Regionalplaner bestätigt

Um die Bewahrung landwirtschaftlicher Flächen geht es einer Gruppe von Bobenheim-Roxheimern, die sich zu einer Bürgerinitiative
Um die Bewahrung landwirtschaftlicher Flächen geht es einer Gruppe von Bobenheim-Roxheimern, die sich zu einer Bürgerinitiative zusammengeschlossen haben.

Während die Gemeinde einen Ideenwettbewerb für das Neubaugebiet nördlich des Littersheimer Wegs vorbereitet, gibt die Bürgerinitiative (BI) Lebenswertes Bobenheim-Roxheim die Hoffnung nicht auf, das Projekt verhindern zu können.

Das jüngste Argument der BI gegen die Erschließung der 4,6 Hektar großen Ackerfläche ist eine Aussage des Verbands Region Rhein-Neckar (VRRN) zur Eignung des Geländes als Bauland. Der Verband hat seinen Entwurf für eine Änderung des Regionalplans in puncto Wohnbauflächen zum zweiten Mal offengelegt. Deshalb weiß Manfred Alban Pfeifer von der Bobenheim-Roxheimer Bürgerinitiative (BI), was darin über die Fläche RP-01 am nördlichen Rand des Orts festgehalten ist: „Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt aus regionaler Sicht mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden.“

Deshalb sei die Fläche für eine wohnbauliche oder gewerbliche Entwicklung „bedingt geeignet“. In einer Tabelle werden die Auswirkungen in fünf von acht Kategorien als erheblich bezeichnet, darunter „Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt“ wegen des Weißstorchs sowie „Landschaft“ wegen der Lage im Schutzgebiet Pfälzische Rheinauen.

Initiative sieht sich bestätigt

Die BI sehe sich aufgrund der Einschätzung des VRRN darin bestätigt, die Baugebietsentwicklung nördlich des Littersheimer Wegs abzulehnen, teilt Pfeifer mit, und Ines Schörgendorfer ergänzt: „Wir hoffen, dass der Gemeinderat noch mal seine Entscheidung zu dem Baugebiet überdenkt oder am besten doch noch die Bürger befragt, wie sie zu dem Bauvorhaben stehen.“ Es sei ja noch Zeit dazu, weil über die Regionalplanänderung erst in etwa einem Jahr entschieden werde.

Wie mehrfach berichtet, hat der Rat im Herbst 2022 mit großer Mehrheit für einen Bebauungsplan und gegen einen Bürgerentscheid gestimmt. Darüber hinaus hat die Verwaltung laut Ratsbeschluss bei der Genehmigungsdirektion ein Zielabweichungsverfahren beantragt, um die offizielle Verabschiedung des Regionalplans nicht abwarten zu müssen.

Bürgermeister widerspricht

Bürgermeister Michael Müller (SPD) sieht das Vorhaben, die Fläche RP-01 zu besiedeln, durch die Aussagen des VRRN keineswegs gefährdet. Denn „wäre das Gebiet nicht grundsätzlich bebaubar, wäre es nicht im Regionalplan enthalten“. Er verweist auf den abschließenden Satz im Entwurf: „Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.“ Das heißt: Mögliche Probleme müssen im Rahmen des üblichen Planungsprozesses von Fachleuten, Behörden und Gremien gelöst werden, zum Beispiel mit Ausgleichsmaßnahmen. „In der Rheinebene dürfte es heutzutage kaum mehr eine Fläche geben, die das Prädikat, ,sofort und völlig uneingeschränkt bebaubar’ erhält“, so Müller. Denn in jedem Falle seien Pflanzen, Tierarten und andere Besonderheiten wie beispielsweise der Hochwasserschutz zu beachten.

Müller hält es für wahrscheinlich, dass der Verband während der Bobenheim-Roxheimer Bauleitplanung „noch weitaus mehr Problempunkte aufzeigen wird“. Denkbar sei sogar ein K.-o.-Kriterium, das die Gemeinde zwingen könnte, das Projekt aufzugeben. Im Moment stehe die Gemeinde noch am Anfang des Verfahrens, und dieses werde noch oft auf der Tagesordnung des Gemeinderats stehen, sodass dieser weiterhin seinen Beschluss überdenken könne. Ob und wann die Bagger anrollen werden, sei derzeit nicht zu sagen. „Nur eines ist klar“, so Müller: „Ohne den ersten Schritt zu machen und das offene Verfahren zu starten, werden wir es nie erfahren.“

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