Waldsee
Bürgerbegehren zur Tiefengeothermie: Verwaltung informiert über Vorgehen
Die SPD-Fraktion im Waldseer Gemeinderat hatte die Verwaltung im September gebeten, zu prüfen, mit welcher Fragestellung und inhaltlichen Formulierung ein Bürgerentscheid zum Thema Tiefengeothermie zulässig wäre und welche rechtlichen Auswirkungen eine solche Volksabstimmung hätte. In der Zwischenzeit hatte die Bürgerinitiative gegen Tiefengeothermie (BIgT) ein Bürgerbegehren gestartet, mit dem Ziel, einen Bürgerentscheid zur Tiefengeothermie bei Waldsee herbeizuführen. Sie will, dass die Gemeinde keine Grundstücke oder kommunale Infrastruktur für den Bau oder Betrieb einer Tiefengeothermie-Anlage zur Verfügung stellt. Die BIgT braucht 416 Unterstützerunterschriften von Waldseer Wahlberechtigten.
Detlef Schneider, Büroleiter der Verbandsgemeindeverwaltung Rheinauen, machte deutlich, dass es eigentlich Pflicht von gewählten Volksvertretern, also den Ratsmitgliedern, sei, eine Entscheidung für die Gemeinde zu treffen. Diese Pflicht könne nur in einem engen rechtlichen Rahmen beschnitten werden, weshalb die Hürden für einen Bürgerentscheid hoch seien. Wenn die BIgT eines Tages mit den Unterschriftenlisten zur Verwaltung komme, werde diese die Frage und die Unterschriften genau prüfen, sagte Schneider. Er stehe diesbezüglich im Austausch mit der Kommunalaufsicht, dem Gemeinde- und Städtebund und werde sich eventuell auch beim Innenministerium in Mainz informieren, ob ein Bürgerentscheid in diesem Fall zulässig ist. Die Verbandsgemeindeverwaltung wird eine Einschätzung abgeben, auf deren Grundlage der Waldseer Gemeinderat entscheidet. Klar ist laut Schneider bereits jetzt, dass eine Abstimmung aufgrund der Kürze der Zeit nicht mit der Landtagswahl im März 2026 stattfinden kann und somit ein eigener Urnengang stattfinden müsse, was zusätzliche Kosten für die Gemeinde verursachen würde.
FWG-Gemeinderatsmitglied Markus Bode wollte wissen, ob der Grundsatzbeschluss, den der Gemeinderat im Juni in einer nicht öffentlichen Sitzung gefällt hatte und mit dem dieser das Tiefengeothermie-Projekt positiv begleiten wolle, noch anfechtbar ist. Schneider antwortete erst mit Nein, stellte dann aber die Frage in den Raum, was damit bewirkt werden solle. Wenn der Grundsatzbeschluss gekippt würde, hätte der Gemeinderat wieder eine neutrale Haltung. Es hieße nicht, dass er automatisch gegen das Tiefengeothermie-Projekt wäre. Waldsees Ortsbürgermeisterin Claudia Klein (CDU) erklärte, dass die Sitzung damals nicht öffentlich war, weil es um Grundstücksangelegenheiten der Gemeinde ging. Solche Angelegenheiten werden immer nicht öffentlich behandelt. Das Geothermie-Unternehmen Geopfalz habe für das Gemeindegrundstück an der Schlichtstraße, das mal als Bohr-Standort im Raum stand, nie ein Angebot abgegeben. Im Gegenteil: Geopfalz nahm von dem Standort Abstand, unter anderem weil das kommunale Unternehmen dort nicht genug Flächen erwerben konnte.
Christel Hamleser-Kunz (FWG) behauptete, dass der Grundsatzbeschluss des Gemeinderats rechtswidrig und damit anfechtbar sei. Schneider verbat sich die „Spekulationen“ und machte deutlich, dass Hamleser-Kunz ein förmliches Verfahren einleiten könne, wenn sie dieser Ansicht sei. Wenn jemand anderer Meinung sei, bedeute das nicht, dass ein Beschluss rechtswidrig ist. Der Beschluss stehe, das Thema könne aber durch einen Antrag nach einem halben Jahr neu beraten werden, sagte Schneider. Auch Bürgermeister Patrick Fassott (SPD) machte deutlich, dass von rechtswidrig nicht die Rede sein könne, weil die Verwaltung einen solchen Beschluss dann aufheben müsste. Das sei nicht der Fall. Hamleser-Kunz nahm das Wort „rechtswidrig“ schließlich zurück.
Termin
Die Verbandsgemeinde Rheinauen und die Energieagentur Rheinland-Pfalz laden für Mittwoch, 14. Januar, 19 Uhr (Einlass 18.30 Uhr), zu einer Informationsveranstaltung zur Tiefengeothermie in die Kulturhalle in Waldsee ein. Unter dem Motto „Bürger:innen fragen – Expert:innen antworten“ wollen projektunabhängige Fachleute neutral über Energie aus der Tiefe und deren Beitrag zur Wärmewende informieren.