Fussgönheim
Aus der Traum oder: Woran Baupläne scheitern können
Das, was sich der Architekt mit ihm gemeinsam überlegt hat, gefällt Rainer Merk ziemlich gut. Er sitzt auf seiner Terrasse in der Fußgönheimer Jakobstraße und wischt auf seinem Tablet durch die Pläne. Ein modernes Haus ist zu sehen, gerade Linien, Kanten, mit Flachdach samt einer Photovoltaikanlage. So, wie man heutzutage eben baut. Eine Treppe führt außen am Haus entlang auf die Dachterrasse, das Modell zeigt ein großes Sonnensegel, das den Menschen, die dort sitzen, Schatten spendet. Doch inzwischen zeichnet sich ab, dass dieses Haus so in dieser Form wohl nie entstehen wird.
August 2021. Damals dachte noch niemand daran, dass einige Monate später nach dem Angriff Russlands Krieg in der Ukraine herrschen würde. Dass Gas knapp werden und eine Energiekrise ausbrechen würde. Doch eben vor rund einem Jahr begann Merk, sich beraten zu lassen. „Um zu schauen, was man aus dem Gebäude machen kann, um mehr Wohnraum zu schaffen“, sagt er. Die ernüchternde Erkenntnis: Im Grunde ist nicht viel möglich. Laut Bebauungsplan ist in der Jakobstraße ein Einfamilienhaus erlaubt – und das hat Merk ja bereits, Baujahr 1970. Der Architekt hatte die Idee, das Dach wegzunehmen und durch ein Staffelgeschoss zu ersetzen. Zwei Drittel der Grundfläche des Erdgeschosses soll es umfassen, so könnte ein Apartment mit 90 Quadratmetern entstehen. Das gesamte Flachdach sollte mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden. „Alle Module hätten dann die gleiche Sonneneinstrahlung, es wäre das maximal Mögliche“, sagt Merk. Auch sonst wollte er energetisch aufrüsten, mit Wärmepumpe und neuer Dämmung sowie dreifach verglasten Fenstern für das Erdgeschoss.
Auf Ausnahme spekuliert
Dass das geplante Flachdach auf dem umgebauten Haus zum Problem werden würde, damit rechnete Merk nicht, als er sich im Dezember entschied, einen Bauantrag zu stellen, der im Januar 2022 bei der Kreisverwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises eingegangen ist. Und doch war ihm bewusst, dass genau dieses Flachdach, das ihm und dem Architekten vorschwebte, nicht dem Bebauungsplan entspricht, der für die Jakobstraße gilt. Jener Plan, der die Richtlinien vorgibt und bestimmt, welche Häuser dort gebaut werden dürfen und wie sie auszusehen haben, ist in etwa so alt wie das Einfamilienhaus selbst. „Bebauungspläne sind wichtig, sie bestimmen das Erscheinungsbild eines Orts“, sagt Ingenieur Martin Rumberg, der im Fachbereich Stadtplanung der Technischen Universität Kaiserslautern lehrt und forscht. Er berät Planungsbüros und Kommunen in komplexen Verfahren der Bauleitplanung und der Bodenordnung, für ihn sind Regeln beim Bauen wichtig. Rumberg macht aber auch keinen Hehl daraus, dass viele Bebauungspläne inzwischen veraltet und nicht an moderne Vorstellungen von Wohnhäusern angepasst sind. Das Problem: Bebauungspläne zu überarbeiten kostet viel Geld und dauert lange, oft ist es nötig, Fachbüros zurate zu ziehen. Deshalb kommt es immer wieder vor, dass Kommunen Ausnahmen genehmigen.
Darauf hat wohl auch Rainer Merk spekuliert. Bevor die Bauabteilung der Kreisverwaltung über den Bauantrag entscheidet, gibt die Ortsgemeinde ihre Einschätzung ab. In Fußgönheim haben die politischen Gremien zweimal über Merks Antrag beratschlagt, einmal wurde das Thema zurückgestellt, weil man sich nicht einigen konnte. Die Verbandsgemeindeverwaltung Maxdorf hatte empfohlen, den Antrag abzulehnen, weil die Pläne eben nicht dem Bebauungsplan entsprechen. Ihre Argumentation: Wenn man einem Bauherrn eine Ausnahme genehmigt, hätte man einen Präzedenzfall geschaffen. „Was ist denn schlimm daran?“, fragt Merk hingegen, „das Flachdach ist das einzige, was vom Bebauungsplan abweicht.“
Die politischen Gruppierungen in Fußgönheim waren unterschiedlicher Auffassung. Ortsbürgermeister Jochen Schubert (FWG) setzte sich für das Vorhaben ein, auch wenn es bedeutet, eine Ausnahme vom Bebauungsplan zu erlauben. Wenn jemand im Dorf etwas Modernes umsetzen wolle, müsse man das unterstützen, sagte Schubert. Für dieses Engagement ist Merk dankbar. „Jeder begrüßt, dass ich neuen Wohnraum schaffen möchte. Aber nicht jeder will, dass ich es so tue, wie ich es mir vorstelle“, sagt er. Die Freien Wähler folgten ihrem Ortsbürgermeister, die SPD war zunächst gegen das Projekt in dieser Form, änderte ihre Meinung aber dann. Die CDU blieb derweil bei ihrem Nein. „Die CDU ist gegen alles hier“, sagt Merk und lacht. Letztlich fand sich in den politischen Gremien eine Mehrheit für seine Pläne.
Es muss abbezahlbar bleiben
Im März hat Rainer Merk mit 430.000 Euro für den Umbau kalkuliert. „Mehr geht eigentlich nicht“, sagt er, „in zehn Jahren gehe ich in Rente, dann sollte es abbezahlt sein.“ Die Finanzierung steht zu diesem Zeitpunkt, die Zinsen sind ausgehandelt. Was fehlt, ist jedoch der Bescheid der Kreisverwaltung. Merk geht nicht davon aus, dass es Schwierigkeiten gibt, nachdem die Ortsgemeinde grünes Licht für sein Projekt gegeben hatte. Weiter planen oder bestellen kann er ohne Genehmigung allerdings trotzdem nicht. „Ich habe keinen Druck gemacht“, sagt er. Irgendwann habe er dann aber doch nachfragen wollen. Beim zuständigen Mitarbeiter der Bauabteilung habe er ein „Büro voller Aktenstapel“ vorgefunden. Im Gespräch habe er herausgehört, dass die Kreisverwaltung dazu neige, das Flachdach abzulehnen, da man nach Gesetzeslage entscheiden müsse – und das sei nun einmal der gültige Bebauungsplan. „Die Gemeinde hätte nicht einstimmig zugestimmt, sonst wäre es etwas anderes“, erinnert sich Merk an die Aussage des Mitarbeiters.
Zum konkreten Fall gibt die Kreisverwaltung in Ludwigshafen auf RHEINPFALZ-Anfrage keine Auskunft. Sie verweist darauf, dass die Untere Bauaufsichtsbehörde einen eigenständigen Prüfungsauftrag hat. „Selbst bei einem erteilten Einvernehmen kann die Genehmigungsbehörde einen Bauantrag ablehnen, wenn gegen baurechtliche und sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften verstoßen wird“, heißt es von der Verwaltung. Sie erinnert daran, dass es sich bei einem Bebauungsplan um eine gemeindliche Satzung handle, deren Einhaltung und Umsetzung für die Untere Bauaufsichtsbehörde verbindlich ist. Befreiungen und Abweichungen seien unter Einhaltung der engen gesetzlichen Vorgaben möglich, etwa wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.
Alle Pläne vom Tisch?
„Da die Entscheidung über die Gewährung einer Befreiung oder einer Abweichung bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde liegt, werden von Seiten der Gemeinderäte immer wieder Einvernehmensentscheidungen zugunsten der Antragsteller getroffen, wohlwissentlich, dass von unserer Seite eine Ablehnung erfolgen wird“, teilt die Kreisverwaltung mit. Bauherren würden immer wieder davon ausgehen, dass mit der Entscheidung des Ortsgemeinderats eine Bindung für die Bauabteilung entstehe. „Dies ist nicht der Fall und führt dementsprechend zu Irritationen oder auch zur Verärgerung im Falle einer Ablehnung“, heißt es von der Verwaltung.
So wie bei Rainer Merk. Nach mehr als einem halben Jahr des Wartens hat er Ende August die Nachricht bekommen, dass sein Bauantrag abgelehnt wurde. Es liegt am Flachdach, das nicht dem Bebauungsplan entspricht. „Die Zulassung der Befreiung würde einer willkürlichen Entscheidung gleichkommen, auch wenn die vorgelegte Planung sicherlich zeitgemäß ist“, heißt es in der Begründung der Kreisverwaltung. Sie nimmt die Ortsgemeinde in die Pflicht, „ihrer Planungshoheit nachzukommen und den Bebauungsplan entsprechend zu ändern, anzupassen oder aufzuheben.“
Nun muss Merk überlegen, wie es weitergeht, ob der große Umbau womöglich ganz vom Tisch ist. Klar ist aber, dass die kalkulierten 430.000 Euro nicht mehr reichen werden, die Preise sind in den vergangenen Monaten enorm gestiegen. „Ich weiß nicht, ob ich mir das alles noch leisten kann“, sagt Merk. Bislang hatte er vor, im Falle einer Ablehnung umzuplanen, Schräg- statt Flachdach. Merk zuckt mit den Achseln. „Dann ist die Photovoltaikanlage eben nicht effektiv“, sagt er. „Dabei ist Effektivität doch das, was alle wollen.“


